Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar

von | 13. April 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Knapp die Hälf­te aller Beschäf­tig­ten ist in Deutsch­land laut der aktu­el­len Gal­lup-Stu­die im Job unzu­frie­den und auf der Suche nach etwas Pas­sen­de­rem. Wer viel­fäl­tig sucht und sich enga­giert, hat bes­se­re Chan­cen auf sei­nen Traum­job. Für die Job­su­che kön­nen nicht nur Online-Job­por­ta­le mit kon­kre­ten Stel­len­an­ge­bo­ten genutzt wer­den. Net­wor­king-Por­ta­le wie XING oder Lin­ke­dIn drin­gen immer mehr in den Stel­len­markt ein. XING ist mit sei­nen 21,5 Mil­lio­nen Nut­zern auf den deutsch­spra­chi­gen Raum aus­ge­rich­tet. Lin­ke­dIn wird zwar in mehr als 200 Län­dern genutzt und ist inter­na­tio­nal aus­ge­rich­tet, hat aber ins­ge­samt 18 Mil­lio­nen Nut­zer im deutsch­spra­chi­gen Raum auf­zu­wei­sen und ist im Auf­wärts­trend. Nicht nur ein Para­dies für Recrui­ter, son­dern auch ein enor­mes Poten­zi­al für Ange­stell­te und Selb­stän­di­ge. Doch die inten­si­ve und ziel­ge­rich­te­te Nut­zung ist nicht kos­ten­frei. Dass die Gebüh­ren für die Mit­glied­schaf­ten für Ange­stell­te steu­er­lich absetz­bar sind, erläu­tert erst­ma­lig die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi).

Sind Mit­glieds­ge­büh­ren Wer­bungs­kos­ten?

Wenn Aus­ga­ben für den Erwerb oder die Erhal­tung von Ein­nah­men getä­tigt wer­den, han­delt es sich steu­er­recht­lich um Wer­bungs­kos­ten. In die­sen Sach­ver­halt sind die Mit­glieds­ge­büh­ren für XING oder Lin­ke­dIn somit ein­zu­ord­nen. Wol­len Arbeit­neh­men­de die­se gel­tend machen, müs­sen sie bei einer gebüh­ren­pflich­ti­gen Mit­glied­schaft die Job­su­che, Akqui­se von Auf­trä­gen oder beruf­li­che Fort­bil­dung in den Vor­der­grund rücken. Da man­che Finanz­äm­ter trotz die­ser Inten­ti­on immer noch kri­tisch oder ableh­nend auf die Gebüh­ren einer erwei­ter­ten Mit­glied­schaft reagie­ren, nimmt die Lohi den Sach­ver­halt unter die Lupe.

Bewer­bun­gen lau­fen heut­zu­ta­ge viel­fach nicht mehr über den klas­si­schen Weg. Eine Kon­takt­auf­nah­me zu poten­zi­el­len Arbeit­ge­bern erfolgt indes oft über sozia­le Medi­en und beruf­li­che Netz­wer­ke. In letz­te­ren kön­nen Arbeit­neh­men­de sich zum einen beruf­lich prä­sen­tie­ren, so dass Recrui­ter auf sie auf­merk­sam wer­den, zum ande­ren aktiv einen neu­en Job suchen. Doch die Funk­tio­nen der kos­ten­lo­sen Basis­mo­du­le in Busi­ness-Netz­wer­ken sind beschränkt. Um sei­nen Lebens­lauf auf den Platt­for­men zu pos­ten, reicht zwar eine Basis­mit­glied­schaft aus, doch das bringt sel­ten den gewünsch­ten Erfolg. So bie­ten die Online-Platt­for­men jeweils ein Extra-Modul spe­zi­ell für Job­su­chen­de an. XING nennt es „Pro­jobs” und Lin­ke­dIn „Care­er”.

Spe­zi­el­le Modu­le für die Job­su­che

XING Pro­Jobs soll nach Anga­ben des Anbie­ters die Auf­merk­sam­keit und die Chan­cen auf pas­sen­de Job­an­ge­bo­te erhö­hen. So kann das eige­ne Pro­fil bei­spiels­wei­se um sen­si­ble Ein­trä­ge wie die Bud­get­ver­ant­wor­tung erwei­tert wer­den. Kon­kre­te Job­wün­sche kön­nen ange­ge­ben und ein Stel­len­ge­such gepos­tet wer­den. Die Sta­tus­mel­dung „Job­su­che” kann in ihrer Sicht­bar­keit ein­ge­schränkt wer­den, so dass sie nur für Recrui­ter und nicht für die Öffent­lich­keit erkenn­bar ist. Laut deren Anga­ben sind über 20.000 Recrui­ter auf XING unter­wegs, die Per­so­nen­pro­fi­le auf der Suche nach pas­sen­den Mit­ar­bei­tern für Unter­neh­men durch­fors­ten, um die­se im zwei­ten Schritt abzu­wer­ben. Zudem kann ein Job­su­chen­der das Ange­bot nut­zen, um sein Pro­fil und sei­nen Lebens­lauf von Exper­ten zu opti­mie­ren und sich bera­ten zu las­sen. Die­ser Ser­vice kommt für 12 Mona­te regu­lär auf 300 Euro.

Lin­ke­dIn Care­er wirbt u.a. damit, mit dem Zusatz­mo­dul her­aus­fin­den zu kön­nen, wie man im Ver­gleich zu ande­ren Bewer­bern abschnei­det. Das pro­ak­ti­ve Ver­sen­den von Nach­rich­ten und Unter­la­gen ohne vor­he­ri­ge Ver­net­zung ist nur über den kos­ten­pflich­ti­gen Account mög­lich. Die Kos­ten für ein Jahr lie­gen bei 472 Euro, wobei monat­lich gekün­digt wer­den kann. Laut Lohi sind die­se nicht gera­de gerin­gen Gebüh­ren ein­deu­tig den Bewer­bungs­kos­ten zuzu­ord­nen und damit darf das Abset­zen vom Finanz­amt nicht ver­sagt wer­den.

Mit­glied­schaft zur Fort­bil­dung

Bei­de Net­wor­king-Por­ta­le bie­ten wei­ter­hin ein kos­ten­pflich­ti­ges E‑Lear­ning-Ange­bot an. Die­ses ist jeweils in den Modu­len zur Job­su­che ent­hal­ten. Lin­ke­dIn Lear­ning ver­spricht maß­ge­schnei­der­te Kennt­nis- und Kurs­emp­feh­lun­gen auf­grund der beruf­li­chen Zie­le. Wird ein Kurs erfolg­reich absol­viert, gibt es ein Abschluss­zer­ti­fi­kat als Nach­weis.

Bei XING kann der Zugang auch unab­hän­gig von der Job­su­che über eine Pre­mi­um-Mit­glied­schaft erwor­ben wer­den, Kos­ten­punkt 9,95 Euro im Monat. Das Ver­spre­chen rich­tet sich an die beruf­li­che Wei­ter­ent­wick­lung und soll sogar bran­chen­spe­zi­fi­sche Kur­se bereit­hal­ten. Die Vide­os oder Pod­casts, z.B. auf den Gebie­ten Füh­rung- oder Manage­ment, sol­len die beruf­li­chen Fähig­kei­ten im Hin­blick auf die Kar­rie­re­lei­ter oder eine neue Stel­le erwei­tern. Die­se Zusam­men­hän­ge sind gegen­über den Finanz­be­am­ten im Zwei­fels­fall dar­zu­le­gen, damit die Kos­ten steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den. Denn die beruf­li­che Fort­bil­dung von Fach- und Füh­rungs­kräf­ten wird im Steu­er­recht ganz klar geför­dert.

Auch fin­det in Busi­ness-Netz­wer­ken ein reger Aus­tausch über bran­chen­be­zo­ge­ne News in spe­zi­fi­schen Grup­pen statt. Die Dis­kus­si­on über Ent­wick­lun­gen von Unter­neh­men und das Pos­ten und Lesen von Fach­bei­trä­gen hat mit klas­si­schen Fach­zeit­schrif­ten in Papier­form eini­ges gemein. Die Kos­ten von Fach­zeit­schrif­ten wer­den vom Finanz­amt unstrit­tig als Wer­bungs­kos­ten aner­kannt. „Hier wird künf­tig ein Umden­ken erfor­der­lich sein, so dass sich das Abset­zen nicht mehr nur auf Print­pro­duk­te, son­dern auch auf digi­ta­le Leis­tun­gen erstreckt”, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohi.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay