Neue Autoregeln 2025: Das sollten Autofahrer wissen

von | 27. Januar 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red).  Das Jahr 2025 brach­tet für Auto­fah­rer zahl­rei­che neue Regeln mit sich, die man ken­nen soll­te. ATU Exper­te Franz Eiber erklärt die wich­tigs­ten Ände­run­gen im In- und Aus­land und zeigt auf, an wel­chen Stel­len es teu­rer wird.

Füh­rer­schein-Umtausch

Zu Jah­res­be­ginn endet die nächs­te Frist zur Abschaf­fung des Papier­füh­rer­scheins: “Ab dem 19. Janu­ar 2025 sind die alten rosa oder grau­en Füh­rer­schein-Lap­pen nicht mehr erlaubt, außer man wur­de vor 1953 gebo­ren”, so Franz Eiber. “Alle ande­ren Jahr­gän­ge soll­ten sich mit dem Umtausch beei­len, sonst dro­hen ein Ver­war­nungs­geld von 10 Euro und Pro­ble­me bei Aus­lands­fahr­ten.”

CO2-Steu­er: Sprit-Prei­se stei­gen

Zuletzt waren die Ben­zin­prei­se deutsch­land­weit rela­tiv nied­rig. Doch pünkt­lich zum 1. Janu­ar wer­den die Kos­ten für Sprit stei­gen, da die nächs­te Stu­fe der CO2-Steu­er in Kraft tritt. Der Preis erhöht sich dann von 45 Euro auf 55 Euro pro Ton­ne CO2. Für Ben­zin und Die­sel bedeu­tet das eine Erhö­hung um rund 3 Cent pro Liter.

Neue Far­be bei der HU-Pla­ket­te

Alle Fahr­zeu­ge mit einer oran­ge­far­be­nen Pla­ket­te auf dem Num­mern­schild sind 2025 mit der nächs­ten Haupt­un­ter­su­chung (HU) an der Rei­he. Nach dem Bestehen erhält der PKW eine Prüf­pla­ket­te in gelb. “Das Jahr der Fäl­lig­keit erkennt man in der Mit­te der Prüf­pla­ket­te. Wenn dort eine 27 steht, ist der nächs­te HU-Ter­min im Jahr 2027 fäl­lig”, erklärt der ATU Exper­te. Grund­sätz­lich ist zu beach­ten, dass die Haupt­un­ter­su­chung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Falls der Prüf­ter­min nicht recht­zei­tig wahr­ge­nom­men wird, zieht das ein Buß­geld von bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flens­burg nach sich.

Fah­rer­flucht: Ein­fa­che­re Mel­dung

Der­zeit ist Fah­rer­flucht eine Straf­tat. Geplant sind jedoch Ände­run­gen, die straf­mil­dernd wir­ken und in man­chen Fäl­len auch zu Straf­frei­heit füh­ren kön­nen. Bei rei­nen Sach­schä­den soll es künf­tig rei­chen, wenn der Unfall­ver­ur­sa­cher sich bei einer Poli­zei­wa­che mel­det oder Anga­ben in einer digi­ta­len Mel­de­stel­le macht. Eine län­ge­re War­te­zeit auf den Geschä­dig­ten ist dann nicht mehr nötig. Wann genau die Neue­rung in Kraft tritt, ist noch unklar.

Vor­sicht Ita­li­en-Urlau­ber: Höhe­re Stra­fen für Ver­kehrs­de­lik­te

Der ita­lie­ni­sche Gesetz­ge­ber greift här­ter durch, um die hohe Zahl an Ver­kehrs­to­ten zu redu­zie­ren. “Bei Han­dy­nut­zung am Steu­er dro­hen bis zu 1.000 Euro Buß­geld, im Wie­der­ho­lungs­fall sogar drei Mona­te Fahr­ver­bot”, erklärt Eiber. Vor allem bei Alko­hol- und Dro­gen­fahr­ten wur­den die Buß­gel­der zudem deut­lich erhöht. Die Ände­run­gen gel­ten bereits seit dem 14. Dezem­ber 2024.

Öster­reich: Das “Pickerl” wird teu­rer

Auch vie­le Ski­fah­rer müs­sen sich ab dem Janu­ar auf Ände­run­gen ein­stel­len. Die Jah­res­vi­gnet­te zur Benut­zung der öster­rei­chi­schen Auto­bah­nen wird deut­lich teu­rer. So kos­tet die Jah­res-Ver­si­on mit 103,80 erst­mals mehr als hun­dert Euro. Die häu­fig genutz­te 10-Tages-Vignet­te steigt von 11,50 Euro auf 12,40 Euro.

Bild­un­ter­schrift: Seit die­sem Jahr kom­men eini­ge Neue­run­gen auf Auto­fah­rer zu. Gra­fik: ATU