Neue Transparenz und Steuervorteile beim Spenden

von | 10. Dezember 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). In der Weih­nachts­zeit errei­chen Soli­da­ri­tät und Mit­ge­fühl ihren Höhe­punkt. Es ist die inten­si­ve Zeit im Jahr für Spen­den. Die Unter­stüt­zung mild­tä­ti­ger Orga­ni­sa­tio­nen ist ein Aus­druck von Mensch­lich­keit und trägt dazu bei, die Welt ein Stück bes­ser zu machen. Geld­spen­den kom­men aber nicht nur gemein­nüt­zi­gen Pro­jek­ten zugu­te, son­dern bie­ten auch steu­er­li­che Vor­tei­le, wenn die recht­li­chen Vor­ga­ben erfüllt sind. Mit dem in 2024 neu geschaf­fe­nen Spen­den­re­gis­ter der Bun­des­re­gie­rung wird die Trans­pa­renz beim Spen­den zusätz­lich ver­bes­sert.

Auf­bau eines zen­tra­len Spen­den­re­gis­ters

Damit Spen­den steu­er­lich absetz­bar sind, müs­sen sie zwin­gend an eine steu­er­be­güns­tig­te Orga­ni­sa­ti­on erge­hen. Seit die­sem Jahr ist das zen­tra­le Spen­den­re­gis­ter online. Es soll eine Über­sicht aller steu­er­lich aner­kann­ten Orga­ni­sa­tio­nen bereit­stel­len. Noch ist es in der Auf­bau­pha­se. Das Regis­ter ist für eine schnel­le Suche von Orga­ni­sa­tio­nen nach dem Namen, Zweck oder Ort kon­zi­piert. Die Platt­form soll neben einer Ori­en­tie­rungs­hil­fe für Spen­den­de, zusätz­lich davor schüt­zen, auf betrü­ge­ri­sche Spen­den­auf­ru­fe her­ein­zu­fal­len. Ob auf Inter­net­por­ta­len oder Social Media: Nicht jede seri­ös aus­se­hen­de Spen­den­kam­pa­gne ist echt. Betrü­ger gehen hier sehr pro­fes­sio­nell vor. Da das Regis­ter jedoch noch nicht voll­stän­dig ist, kann es der­zeit kei­ne garan­tier­te Sicher­heit durch eine Abfra­ge auf der Sei­te „https://zer-poc.bzst.de/“ leis­ten. Noch nicht gelis­te­te Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen näm­lich durch­aus steu­er­be­güns­tigt und seri­ös sein.

So kommt das Gute an die Spen­der zurück

Spen­den kön­nen in der Steu­er­erklä­rung als Son­der­aus­ga­be gel­tend gemacht wer­den. Pro Jahr kön­nen maxi­mal 20 Pro­zent der gesam­ten Ein­künf­te als Spen­den steu­er­lich ange­rech­net wer­den. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Beträ­ge wer­den ins nächs­te Steu­er­jahr über­tra­gen und wir­ken sich bei der nächs­ten Steu­er­erklä­rung posi­tiv aus. Jähr­li­che Spen­den­sum­men unter 36 Euro bzw. 72 Euro bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten wir­ken sich nicht aus. Die­ser Betrag wird bei allen Steu­er­zah­len­den auto­ma­tisch berück­sich­tigt. Für Ein­zel­spen­den bis 300 Euro reicht in vie­len Fäl­len ein ein­fa­cher Nach­weis, wie ein Kon­to­aus­zug, Buchungs­nach­weis oder Bar­ein­zah­lungs­be­leg. Für höhe­re Beträ­ge ist eine Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung nach amt­li­chen Kri­te­ri­en von der Emp­fän­ger­or­ga­ni­sa­ti­on erfor­der­lich. Die­se muss zwar nicht mit der Steu­er­erklä­rung ein­ge­reicht wer­den, soll­te aber zu Hau­se griff­be­reit sein, falls das Finanz­amt sie anfor­dert.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.

Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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