Nitratbericht verschleppt, Transparenz verweigert

von | 25. Juni 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

MdL Har­ry Scheu­en­stuhl wirft Staats­re­gie­rung jah­re­lan­ges Weg­schau­en beim Trink­was­ser­schutz vor

Wilhermsdorf/München – Mit schar­fer Kri­tik reagiert der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Har­ry Scheu­en­stuhl auf die erneu­te Ver­schie­bung des längst ange­kün­dig­ten Nitrat- und Pflan­zen­schutz­mit­tel­be­richts der Staats­re­gie­rung. Wie aus der Ant­wort des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums auf sei­ne aktu­el­le Anfra­ge her­vor­geht, soll der Bericht nun erst in der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2026 erschei­nen. Damit wur­de die Ver­öf­fent­li­chung bereits zum drit­ten Mal in Fol­ge ver­scho­ben. „Was die Staats­re­gie­rung hier ablie­fert, ist ein Offen­ba­rungs­eid im Trink­was­ser­schutz. Seit Jah­ren wer­den wich­ti­ge Berich­te ange­kün­digt und schließ­lich wie­der ver­scho­ben. Aus Ende 2024 wur­de Ende 2025, aus Ende 2025 wur­de nun 2026. Das hat mit trans­pa­ren­ter Umwelt­po­li­tik nichts mehr zu tun!“, erklärt Scheu­en­stuhl.

Der letz­te ver­öf­fent­lich­te Kurz­be­richt zur Belas­tung des für die Trink­was­ser­ver­sor­gung genutz­ten Grund­was­sers stammt aus dem Jahr 2019. Seit­dem herrscht fak­tisch Funk­stil­le. „Wir spre­chen hier nicht über irgend­ei­ne Sta­tis­tik, die in einer Schub­la­de lie­gen geblie­ben ist. Wir spre­chen über die Qua­li­tät unse­res Trink­was­sers. Dass Bay­ern über Jah­re hin­weg kei­nen aktu­el­len Bericht zur Nitrat- und Pflan­zen­schutz­mit­tel­be­las­tung ver­öf­fent­licht, ist ein poli­ti­scher Skan­dal.“, so der Umwelt­schutz­in­ge­nieur. Beson­ders bri­sant: Bereits 2024 erklär­te die Staats­re­gie­rung, die Belas­tung bewe­ge sich auf einem etwa gleich­blei­ben­den Niveau. Kon­kre­te Zah­len leg­te sie jedoch nicht vor. Auch auf wie­der­hol­te Nach­fra­gen nach regio­na­len Ent­wick­lun­gen und Mess­wer­ten blie­ben detail­lier­te Ant­wor­ten aus. „Die Staats­re­gie­rung behaup­tet seit Jah­ren, alles sei weit­ge­hend in Ord­nung. Gleich­zei­tig schafft sie es
nicht, die ent­spre­chen­den Daten vor­zu­le­gen. Wer belast­ba­re Zah­len hat, ver­öf­fent­licht sie. Wer sie nicht ver­öf­fent­licht, muss sich die Fra­ge gefal­len las­sen, was hier eigent­lich ver­bor­gen wer­den soll.“, kri­ti­siert Scheu­en­stuhl.

Für den SPD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten ent­steht zuneh­mend der Ein­druck, dass Trans­pa­renz immer dann endet, wenn sie poli­tisch unbe­quem wer­den könn­te. Wäh­rend Land­wir­te auf Grund­la­ge von Nitrat­mes­sun­gen mit erheb­li­chen Auf­la­gen und Ein­schrän­kun­gen kon­fron­tiert wer­den, blei­ben die zugrun­de lie­gen­den Aus­wer­tun­gen für die Öffent­lich­keit jah­re­lang unver­öf­fent­licht. „Die Staats­re­gie­rung ver­langt von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, Kom­mu­nen und der Land­wirt­schaft Ver­trau­en in ihre Ent­schei­dun­gen. Gleich­zei­tig ver­wei­gert sie genau jene Trans­pa­renz, die Vor­aus­set­zung für die­ses Ver­trau­en wäre. Das ist nicht nach­voll­zieh­bar und unter­gräbt die Glaub­wür­dig­keit der Staats­re­gie­rung.“

Beson­ders alar­mie­rend bewer­tet Scheu­en­stuhl, dass inzwi­schen nicht ein­mal mehr ein Zeit­plan für die Wie­der­auf­nah­me der ursprüng­lich jähr­lich vor­ge­se­he­nen Kurz­be­rich­te exis­tiert. 2025 wur­den ent­spre­chen­de Zusa­gen gemacht. Nun erklärt das Minis­te­ri­um, zur Ver­öf­fent­li­chung wei­te­rer Berich­te kön­ne aktu­ell kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen wer­den. „Damit wird aus einer Ver­zö­ge­rung ein Sys­tem. Die Infor­ma­ti­ons­lü­cke wächst inzwi­schen auf einen Zeit­raum von sie­ben Jah­ren an. Wer beim
Schutz unse­res wich­tigs­ten Lebens­mit­tels über Jah­re kei­ne aktu­el­len Berich­te vor­legt, han­delt fahr­läs­sig gegen­über der Öffent­lich­keit.“

Scheu­en­stuhl for­dert die Staats­re­gie­rung auf, den Bericht unver­züg­lich vor­zu­le­gen, die jähr­li­che Bericht­erstat­tung wie­der auf­zu­neh­men und sämt­li­che aktu­el­len Daten zur Nitrat- und Pflan­zen­schutz­mit­tel­be­las­tung offen­zu­le­gen. „Sau­be­res Trink­was­ser ist kei­ne Neben­sa­che und kei­ne Ver­wal­tungs­auf­ga­be zwei­ter Klas­se. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Frei­staat haben ein Recht auf Trans­pa­renz. Sie haben ein Recht dar­auf zu erfah­ren, was mit ihrem Grund­was­ser pas­siert. Und sie haben ein Recht dar­auf,
dass die Staats­re­gie­rung end­lich lie­fert, statt immer neu­er Aus­re­den zu prä­sen­tie­ren.“

Foto: Jens Hartmann/BayernSPD