Ob im Garten oder auf der Wiese: Jeder Baum zählt –  Fördergeld und Erntepaket für Streuobst-Engagement

von | 28. August 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Mün­chen (red). Auf Streu­obst­wie­sen wach­sen oft Bäu­me ver­schie­dens­ter, meist alter Obst­sor­ten ein­ver­nehm­lich neben­ein­an­der. Zwi­schen den hoch­stäm­mi­gen Stäm­men, Baum­kro­nen und Sträu­chern sum­men Bie­nen und ande­re Insek­ten. Auch Vögel wie der Wie­de­hopf fin­den hier opti­ma­le Lebens­be­din­gun­gen. Doch die Bil­der­buch-Idyl­le ist bedroht: Die öko­lo­gisch wert­vol­len Kul­tur­land­schaf­ten zäh­len heut­zu­ta­ge zu den am stärks­ten gefähr­de­ten Bio­to­pen Mit­tel­eu­ro­pas. Im Rah­men des Streu­obst­pakts zwi­schen (www.bayern-streuobstpakt.de) der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung und acht Ver­bän­den enga­gie­ren sich unzäh­li­ge Akteu­re seit 2021 für den Erhalt der tra­di­tio­nel­len Form des Obst­an­baus. Wer die Initia­ti­ve unter­stüt­zen möch­te, kann eine Paten­schaft über­neh­men oder erhält für einen neu­en eige­nen Baum einen Bei­trag aus dem För­der­topf „Streu­obst für alle“ – auch als Pri­vat­per­son. Der baye­ri­sche Staat zahlt bis zu 45 Euro für die Anschaf­fung und fach­ge­rech­te Pflan­zung eines Baums, der den För­der­kri­te­ri­en ent­spricht. Eine Stamm­hö­he von min­des­tens 140 cm muss er bei­spiels­wei­se haben und auf einer bestimm­ten Unter­la­ge ver­edelt sein. Apfel, Bir­ne, Pflau­me, Kir­schen und Wal­nuss sind akzep­tiert – Maul­bee­re, Ess­kas­ta­nie, Eber­esche und Vogel­kir­sche u.a. eben­so. Aus­ge­schlos­sen dage­gen sind zum Bei­spiel die aus Super­märk­ten bekann­ten Sor­ten wie Braeb­urn, Gala, Gol­den Deli­cious und Co. Jeder ein­zel­ne Baum ist ein Gewinn für die Natur, denn Bie­nen fin­den in den Blü­ten Pol­len. Blät­ter und Früch­te kom­men ande­ren Insek­ten­ar­ten und im Gar­ten leben­den Wild­tie­ren zugu­te.

Schlan­ke Eber­esche für klei­ne Gär­ten: Genuss für Vogel und Mensch

Darf es tat­säch­lich ein eige­ner Baum sein? Sobald die För­de­rung über einen Sam­mel­an­trag beim Obst- oder Gar­ten­bau­ver­ein, bei einem Natur­schutz­ver­band oder in der Kom­mu­ne geneh­migt wur­de, geht es in die Baum­schu­le und dann in den Gar­ten. Zuvor soll­te sich aber jeder Baum­freund ehr­lich mit dem zur Ver­fü­gung ste­hen­den Platz und der eige­nen Moti­va­ti­on befas­sen. Denn ein Apfel- oder Bir­nen­baum z.B. bedarf nicht nur viel Raum für die aus­la­den­de Kro­ne, son­dern auch auf­wän­di­ger Pfle­ge. Eine schlan­ke­re und pfle­ge­leich­te­re Alter­na­ti­ve ist etwa die Vogel­bee­re, auch Eber­esche genannt. Sie ist frost­hart, mag es hell und ist eher anspruchs­los, was den Boden angeht. Ihre leuch­tend roten Bee­ren gehö­ren übri­gens bota­nisch gese­hen zu den Apfel­früch­ten und blei­ben oft bis in den Win­ter hin­ein am Baum – zum Vor­teil für Specht, Klei­ber, Buch­fink und Mei­se. Auch für Men­schen sind die Früch­te ent­ge­gen des Kli­schees genieß­bar und dank des hohen Vit­amin­ge­halts sogar sehr gesund. Roh kön­nen sie Bau­schmer­zen ver­ur­sa­chen, aber gekocht und zu Gelees, Likö­ren oder Mar­me­la­den ver­ar­bei­tet, sind die Vogel­bee­ren ein Genuss.

Paten­schaft für eine Streu­obst­wie­se

Wer kei­nen eige­nen Gar­ten hat und sich den­noch enga­gie­ren, ja sogar direkt pro­fi­tie­ren möch­te, der könn­te Pate für eine Streu­obst­wie­se wer­den, wie z.B. beim „Maxn­hof“ in Aigls­bach oder bei den „hohen­ber­ger Streu­obst­wie­sen“ im Pfaf­fen­win­kel. Mit einem Ein­satz ab 49 Euro pro Jahr tra­gen die Paten dazu bei, dass die Streu­obst­wie­sen pro­fes­sio­nell gehegt und gepflegt wer­den. Beim „Maxn­hof“ gehö­ren auch die Bie­nen dazu. Als Dan­ke­schön für ihr finan­zi­el­les Enga­ge­ment erhal­ten die Paten bei den „hohen­ber­ger streu­obst­wie­sen“ fünf Kilo Äpfel aus der ers­ten Ern­te. Das Team vom „Maxn­hof“ bedankt sich jähr­lich mit einem Ern­tepa­ket, in dem 1 Pfund Bie­nen­ho­nig, 2 Kilo Obst und Gemü­se aus dem Hof­la­den, ein Frucht­auf­strich und ein Likör ent­hal­ten sind.

Über den Streu­obst­pakt

Der Baye­ri­sche Streu­obst­pakt ist ein ver­bind­li­ches Abkom­men zwi­schen der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, ver­tre­ten durch das Baye­ri­sche Land­wirt­schafts- und das Baye­ri­sche Umwelt­mi­nis­te­ri­um, und acht enga­gier­ten Ver­bän­den.

Ziel ist es, neben dem Erhalt des bereits stark dezi­mier­ten Streu­obst­be­stands bis 2035 eine Mil­li­on zusätz­li­che Streu­obst­bäu­me in Bay­ern zu pflan­zen.

Der ver­bind­li­che Rah­men des Pak­tes gewähr­leis­tet, dass sämt­li­che Maß­nah­men effek­tiv ver­zahnt wer­den, um das ehr­gei­zi­ge Ziel zu errei­chen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich unter www.bayern-streuobstpakt.de.

Foto: crys­tal com­mu­ni­ca­ti­ons GmbH