Rechtzeitig informieren und regeln
Altmühlfranken — Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Derzeit können sich Interessierte über eine Wanderausstellung, die verschiedene Stationen im Landkreis hat, über das Thema informieren. Außerdem findet am 11. November eine Vortagsveranstaltung im Landratsamt zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht statt.
Eine Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall viel regeln und entlasten – für Jung und Alt. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die eigene Handlungsfähigkeit für den Fall vorzubereiten, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder seinen Willen zu äußern. So können etwa Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Zu diesem Thema hat die Betreuungsstelle gemeinsam mit den Betreuungsvereinen eine Wanderausstellung konzipiert. Diese kann noch bis zum 23. November im Foyer des Landratsamtes während der Öffnungszeiten besichtigt werden. Anschließend wird sie bis zum 11. Januar 2026 im Klinikum Altmühlfranken am Standort Gunzenhausen vorzufinden sein.
Zusätzlich findet am 11. November um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) ein Vortrag zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gemeinsam mit den Betreuungsvereinen der AWO und der Caritas statt. Als Referenten für das Thema Patientenverfügung konnte Dr. Christian Maune, Leiter der SAPV Südfranken, gewonnen werden. Er wird auch über das Thema Spezialisierte Patientenversorgung (SAPV) im Landkreis informieren. Die Betreuungsvereine werden das Thema Vorsorgevollmacht übernehmen.
„Es ist uns ein Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger über die Wichtigkeit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht zu informieren und ihnen praktische Unterstützung bei der Erstellung an die Hand zu geben. Der Vortrag und die Ausstellung bieten hierfür hervorragende Möglichkeiten“, sagt Susanne Marthol von der Betreuungsstelle des Landkreises.
Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wie auch die Pflegefachpersonen daran gebunden. Ist eine rechtliche Betreuerin bzw. eine Bevollmächtigte als Vertreterin oder ein rechtlicher Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter als Vertreter vorhanden, hat sie oder er dem Willen der Patientin oder des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Das Notfallheft des Landratsamtes, in dem sich alle Vorsorgeunterlagen befinden, liegt zum Mitnehmen in der Ausstellung oder auch beim Vortrag bereit. Zudem informieren Flyer über die Arbeit der Betreuungsvereine. Wer Interesse an einer Beratung zu den beiden Themen hat, kann sich an die beiden Betreuungsvereine der AWO und der Caritas wenden. Wer die Ausstellung gerne anbieten möchte, kann sich bei den Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle melden unter Tel. 09141 902–462.
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