Patientenverfügung und Organspende

von | 11. Januar 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Treucht­lin­gen (red). Der För­der­ver­ein Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken e. V. lädt am 16. Janu­ar im Rah­men der Vor­trags­rei­he Gesund­heit im Dia­log des Kli­ni­kums Alt­mühl­fran­ken zu einem Vor­trag zum The­ma “Pati­en­ten­ver­fü­gung und Organ­spen­de” ein. Über das wich­ti­ge The­ma wer­den Chef­arzt Dr. med. Marc Gut­sche und Lei­ten­der Ober­arzt Dr. med. Tho­mas Som­me­rer  der Anäs­the­sie am Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken Gun­zen­hau­sen infor­mie­ren.

Über­ra­schend kann ein Unfall oder eine schwe­re Erkran­kung eine Situa­ti­on her­bei­füh­ren, in der man von einem Moment auf den ande­ren den eige­nen Wil­len nicht mehr äußern kann. Für die­sen Fall soll­te man eine Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung vor­be­rei­tet haben um fest­zu­le­gen, wer wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen zur Behand­lung trifft, soll­te man selbst dazu nicht mehr in der Lage sein.

Dr. med. Tho­mas Som­me­rer, Lei­ten­der Ober­arzt der Anäs­the­sie am Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken Gun­zen­hau­sen, infor­miert über die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und gibt Tipps und Hil­fe­stel­lung zur Anpas­sung der Pati­en­ten­ver­fü­gung an die Wirk­lich­keit des medi­zi­ni­schen All­tags.

Ab dem 1. Janu­ar 2023 tra­ten zudem eini­ge Neue­run­gen nach § 1358 BGB in Kraft, auf die unse­re Refe­ren­ten ein­ge­hen wer­den.

So wird es Ehe­gat­ten seit Beginn des Jah­res bei­spiels­wei­se ermög­licht, sich gegen­sei­tig in The­men der Gesund­heits­vor­sor­ge zu ver­tre­ten, wenn einer der bei­den Part­ner nicht mehr in der Lage ist, selbst Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Auf die­se und wei­te­re Ände­run­gen wer­den die bei­den Ärz­te in ihren Vor­trä­gen eben­falls ein­ge­hen.

Dar­über hin­aus soll­te in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung auch die Ent­schei­dung über eine mög­li­che Organ­spen­de gere­gelt wer­den. Mit­ten im Leben fällt es natur­ge­mäß nicht leicht, eine Ent­schei­dung für oder gegen eine Organ­spen­de nach dem Tod zu tref­fen. Den­noch ist es wich­tig, sich zu Leb­zei­ten mit die­sem The­ma zu beschäf­ti­gen und eine per­sön­li­che Ent­schei­dung zu tref­fen. Dr. med. Marc Gut­sche, Chef­arzt der Anäs­the­sie und Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ter am Kli­ni­kum Alt­mühl­fran­ken Gun­zen­hau­sen, möch­te mit sei­nem Vor­trag dazu anre­gen, sich mit die­sem wich­ti­gen The­ma aus­ein­an­der­zu­set­zen und eine Ent­schei­dung pro oder con­tra Organ­spen­de zu tref­fen.

Nach der Ver­an­stal­tung kön­nen Inter­es­sier­te den bei­den Refe­ren­ten ger­ne ihre Fra­gen stel­len.

Die Vor­trä­ge zum The­ma „Pati­en­ten­ver­fü­gung und Organ­spen­de“ fin­den am Diens­tag, 16. Janu­ar 2024, im Rah­men der Vor­trags­rei­he „Gesund­heit im Dia­log“ des Kli­ni­kums Alt­mühl­fran­ken statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Forst­haus Treucht­lin­gen, Am Schloß­berg 1. Der Ein­tritt ist frei, eine Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich.

Foto: Pix­a­bay