Pflegebedürftig – was nun?

von | 24. März 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Schnel­ler Unter­stüt­zung erhal­ten mit dem digi­ta­len Pfle­ge­an­trag

(red). Vie­le Men­schen sind im Lau­fe ihres Lebens auf Pfle­ge ange­wie­sen. Wer es nicht mehr schafft, sei­nen All­tag allein zu bewäl­ti­gen, muss einen Pfle­ge­an­trag stel­len, um Leis­tun­gen in Anspruch neh­men zu kön­nen. Mitt­ler­wei­le funk­tio­niert das bei eini­gen Pfle­ge­kas­sen online. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen für einen digi­ta­len Pfle­ge­an­trag gel­ten und wor­auf bei der Erstel­lung zu ach­ten ist, erklärt Dirk Gör­gen, Pfle­ge­ex­per­te der DKV Deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rung.

Vor­tei­le des digi­ta­len Pfle­ge­an­trags
Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann plötz­lich, etwa als Fol­ge eines Herz­in­farkts oder Unfalls, aber auch all­mäh­lich ein­tre­ten. Bevor Betrof­fe­ne Unter­stüt­zung von ihrer Pfle­ge­kas­se erhal­ten, müs­sen sie einen Pfle­ge­an­trag stel­len. Bis­her war hier­für ein Anruf, ein Brief, eine E‑Mail oder ein Fax an die Kran­ken­kas­se nötig, die dem Ver­si­cher­ten anschlie­ßend ein For­mu­lar zum Aus­fül­len zuschick­te. „Bei eini­gen Pfle­ge­kas­sen funk­tio­niert das nun direkt online“, infor­miert Dirk Gör­gen, Pfle­ge­ex­per­te der DKV Deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rung. „Der Vor­teil: Der digi­ta­le Pfle­ge­an­trag sorgt für einen unkom­pli­zier­ten und schnel­le­ren Vor­gang und führt dazu, dass Betrof­fe­ne rascher Leis­tun­gen erhal­ten.“ Denn die Pfle­ge­kas­se über­nimmt die­se erst ab dem Monat, in dem Pfle­ge­be­dürf­ti­ge den Antrag gestellt haben. Übri­gens: Vor­aus­set­zung für einen Pfle­ge­an­trag – egal ob online oder ana­log – ist, dass Betrof­fe­ne in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren min­des­tens zwei Jah­re lang Bei­trä­ge in die Pfle­ge­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben.

So klappt’s mit dem Aus­fül­len
Ob die eige­ne Pfle­ge­kas­se einen Online­an­trag anbie­tet, kön­nen Ver­si­cher­te auf der Web­site prü­fen. „Im Antrags­for­mu­lar müs­sen sie dann zunächst per­sön­li­che Daten wie Name, Geburts­da­tum und Ver­si­che­rungs­num­mer ein­ge­ben“, erklärt Gör­gen. „Des Wei­te­ren sind Infor­ma­tio­nen zu gewünsch­ten Leis­tun­gen, etwa für häus­li­che Pfle­ge durch Ange­hö­ri­ge bezie­hungs­wei­se einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst oder für die Unter­brin­gung in einer sta­tio­nä­ren Ein­rich­tung, nötig.“ Auch das Hoch­la­den von bestimm­ten Doku­men­ten, etwa einer Voll­macht, einer Betreu­ungs­ur­kun­de oder eines Beschei­des über bereits erhal­te­ne, ver­gleich­ba­re Pfle­ge­leis­tun­gen, kann erfor­der­lich sein. Erklä­run­gen zu Begriff­lich­kei­ten sowie Erläu­te­run­gen zu den gefor­der­ten Anga­ben fin­den Betrof­fe­ne auf der Web­site der Ver­brau­cher­zen­tra­le. „Wer sich in der digi­ta­len Welt unsi­cher fühlt, kann Ange­hö­ri­ge, Bekann­te oder Nach­barn um Hil­fe bit­ten oder die­se sogar dazu bevoll­mäch­ti­gen, die Antrag­stel­lung zu über­neh­men“, ergänzt der Pfle­ge­ex­per­te der DKV.

Unter­stüt­zen­de Bera­tungs­an­ge­bo­te
Um sich über mög­li­che Unter­stüt­zungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen zu infor­mie­ren, haben Pfle­ge­be­dürf­ti­ge einen Anspruch auf Bera­tung: „Nach der Antrag­stel­lung teilt die Pfle­ge­kas­se ihnen inner­halb von zwei Wochen mit, an wen sie sich hier­für wen­den kön­nen. Meist han­delt es sich dabei um einen inter­nen Pfle­ge­be­ra­ter oder eine unab­hän­gi­ge Bera­tungs­stel­le“, erläu­tert Gör­gen. „Zusätz­lich ste­hen Betrof­fe­nen jeder­zeit zahl­rei­che wei­te­re öffent­li­che Bera­tungs­stel­len zur Ver­fü­gung.“ Eine Über­sicht der Bera­tungs­an­ge­bo­te in der Nähe bie­tet die Web­site des Zen­trums für Qua­li­tät in der Pfle­ge. Für pri­vat Ver­si­cher­te ist die com­pass pri­va­te pfle­ge­be­ra­tung die rich­ti­ge Anlauf­stel­le.

Dritt­an­bie­ter für den digi­ta­len Pfle­ge­an­trag
Wer im Inter­net nach dem Stich­wort „digi­ta­ler Pfle­ge­an­trag“ sucht, stößt schnell auf Dienst­leis­ter, die die­sen über eige­ne Online-For­mu­la­re ermög­li­chen. Antrag­stel­ler müs­sen dem Dritt­an­bie­ter hier­für ledig­lich eine Voll­macht aus­stel­len. „Meist ist die­ser Ser­vice zwar kos­ten­los, doch wie es um den Daten­schutz steht, ist häu­fig unge­wiss“, so der Pfle­ge­ex­per­te der DKV. „Um zu ver­mei­den, dass sen­si­ble per­sön­li­che Daten an ein exter­nes Unter­neh­men gehen, emp­fiehlt es sich daher, den Antrag direkt bei der Pfle­ge­kas­se zu stel­len.“

Foto: ERGO Group