Poliuzeibericht PI Gunzenhausen

von | 11. Juli 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Alko­ho­li­sier­te Auto­fah­rer

Gun­zen­hau­sen — Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le am Diens­tag­mor­gen um 03.15 Uhr in der Nürn­ber­ger Stra­ße wur­de ein Klein­trans­por­ter aus Öster­reich ange­hal­ten. Der 44-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer konn­te auf Nach­fra­ge kei­nen Füh­rer­schein vor­le­gen, die­ser war ihm wegen einer vor­aus­ge­gan­ge­nen Trun­ken­heits­fahrt ent­zo­gen wor­den. Nach­dem auch wäh­rend die­ser Kon­trol­le Alko­hol­ge­ruch wahr­ge­nom­men wer­den konn­te, wur­de ein Test durch­ge­führt, die­ser ergab einen Wert von über 0,7 Pro­mil­le. Der Mann muss­te sein Fahr­zeug ste­hen las­sen, ihn erwar­tet eine Anzei­ge wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis und Ver­stoß gegen die 0,5 Pro­mil­le-Gren­ze.

Ein 52 Jah­re alter Mann aus der Regi­on fuhr mit sei­nem Pkw am Mon­tag um 16.30 Uhr zu einem Imbiss­stand um sich etwas zu essen zu kau­fen. Er war offen­bar mit der Qua­li­tät der Spei­se nicht zufrie­den, wes­halb er den Kiosk­be­trei­ber belei­dig­te. Das woll­te die­ser nicht auf sich sit­zen las­sen und ver­stän­dig­te die Poli­zei. Der nun­mehr Beschul­dig­te war wie­der nach Hau­se gefah­ren und konn­te dort wenig spä­ter ange­trof­fen wer­den. Er stand merk­lich unter Alko­hol­ein­fluss, ein Test ergab mehr als 1,8 Pro­mil­le. Sei­nen Füh­rer­schein muss­te er des­halb in amt­li­che Ver­wah­rung geben und eine Blut­ent­nah­me über sich erge­hen las­sen. Eine Anzei­ge wegen Belei­di­gung und Trun­ken­heit im Ver­kehr ist die Fol­ge.

Ver­kehrs­un­fall

Gun­zen­hau­sen — Auf der Bun­des­stra­ße 13 kam es am Mon­tag um 10.00 Uhr zu einem Unfall mit einer ver­letz­ten Per­son. Ein 76-Jäh­ri­ger bog von Aha kom­mend auf die Bun­des­stra­ße ein, dabei über­sah er den in Rich­tung Ellin­gen fah­ren­den Pkw einer 67-Jäh­ri­gen. Bei dem Zusam­men­stoß im Ein­mün­dungs­be­reich wur­den bei­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt und muss­ten abge­schleppt wer­den, der Gesamt­scha­den liegt bei ca. 20.000 €. Die bei­den Fahr­zeug­füh­rer blie­ben unver­letzt, die Bei­fah­re­rin der Geschä­dig­ten klag­te über Schmer­zen im Bein und wur­de vor­sorg­lich in ein Kran­ken­haus gebracht.