Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 21. August 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Auto mit Öl ver­un­rei­nigt

Gun­zen­hau­sen — Ein gepark­ter VW Golf wur­de in der Zeit von Sams­tag­abend bis Mon­tag­mor­gen mit etwa drei Litern Alt­öl über­gos­sen. Das Auto war ord­nungs­ge­mäß im Fich­ten­weg abge­stellt, das Öl wur­de über den gesam­ten Pkw ver­teilt. Der Eigen­tü­mer konn­te kei­nen Tat­ver­dacht äußern. Der Auf­wand zum Rei­ni­gen dürf­te erheb­lich sein, da die Flüs­sig­keit auch in Lüf­tungs­öff­nun­gen usw. gelangt ist. Durch das abflie­ßen­de Öl wur­de der Park­platz und etwa 40 Meter Bord­stein ver­schmutzt, die ver­stän­dig­te Feu­er­wehr über­nahm das Abbin­den und Ent­fer­nen des rest­li­chen Öls. Hin­wei­se auf den Ver­ur­sa­cher nimmt die Poli­zei Gun­zen­hau­sen unter der Ruf­num­mer 09831 67880 ent­ge­gen.

Fahrt wur­de unter­sagt

Gun­zen­hau­sen — Die geplan­te Fahrt eines Schwer­trans­por­ters muss­te auf­grund gra­vie­ren­der Ver­stö­ße gegen bestehen­de Vor­schrif­ten unter­bun­den wer­den. Weder wur­den vor­ge­schrie­be­ne tech­ni­sche Über­prü­fun­gen z.B. der Ladungs­si­che­rung nach­ge­wie­sen, noch waren die Begleit­fahr­zeu­ge aus­rei­chend aus­ge­rüs­tet. Zudem hat­ten die jewei­li­gen Fah­rer die not­wen­di­gen Schu­lun­gen nicht absol­viert. Die Abfahrt des Kon­vois wird erst gestat­tet, wenn die gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfüllt sind. Die Ver­ant­wort­li­chen des geplan­ten Trans­ports wer­den wegen einem Ver­stoß gegen das Güter­kraft­ver­kehrs­ge­setz ange­zeigt.