Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 29. August 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Fahrt unter Dro­gen­ein­fluss

Gun­zen­hau­sen — Bei der Kon­trol­le eines Klein­trans­por­ters am Mitt­woch­mit­tag konn­ten bei dem Fah­rer dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt wer­den. Der 43-Jäh­ri­ge aus dem süd­li­chen Land­kreis leug­ne­te zunächst Rausch­gift kon­su­miert zu haben und zeig­te sich unko­ope­ra­tiv. Nach­dem die zur Beweis­füh­rung erfor­der­li­che Blut­ent­nah­me durch­ge­führt wor­den war, gab er zu am Vor­tag Can­na­bis geraucht zu haben. Sein Fahr­zeug muss­te er vor­läu­fig ste­hen las­sen, auf ihn kommt ein Buß­geld und ein Fahr­ver­bot zu.

Min­der­jäh­ri­ger auf E‑Scooter

Gun­zen­hau­sen — Ein 12-jäh­ri­ges Kind war am Mitt­woch­nach­mit­tag mit einem E‑Scooter im Stadt­ge­biet unter­wegs, das Min­dest­al­ter zum Füh­ren eines sol­chen Rol­lers liegt bei 14 Jah­ren. Nach­dem er durch eine Poli­zei­strei­fe ange­hal­ten wor­den war, stell­te sich her­aus, dass an dem Scoo­ter ein selbst­ge­druck­tes Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht und das Fahr­zeug somit nicht ver­si­chert war. Zudem lag die Höchst­ge­schwin­dig­keit bei 45 km/h, der Rol­ler fällt also nicht unter die Elek­tro-Kleinst­fahr­zeug-Ver­ord­nung, es wäre ein Füh­rer­schein erfor­der­lich gewe­sen. Der E‑Scooter wur­de sicher­ge­stellt und das Kind den ver­stän­dig­ten Eltern über­ge­ben.