Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 30. August 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Abge­leg­tes Paket gestoh­len

Gun­zen­hau­sen — Ein Paket­fah­rer hat­te einen Kar­ton mit bestell­ten Waren im Wert von knapp 50 € vor der Woh­nungs­tür einer Kun­din abge­stellt. Die Woh­nung befin­det sich im Stadt­zen­trum in einem gemischt genutz­ten Gebäu­de, in dem sich neben Woh­nun­gen auch Arzt­pra­xen befin­den. Somit wird das Trep­pen­haus neben den Bewoh­nern auch von Pati­en­ten genutzt. Der Dieb­stahl fand am Mon­tag in der Zeit von 10.40 bis 11.05 Uhr statt. Zur Ermitt­lung des Die­bes bit­tet die Poli­zei um Hin­wei­se von mög­li­chen Zeu­gen.

E‑Scooter ohne Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen

Gun­zen­hau­sen — Am Don­ners­tag um 11.00 Uhr war ein 21-Jäh­ri­ger mit einem E‑Scooter am Mar­tin-Luther-Platz unter­wegs. An dem Fahr­zeug fehl­te das erfor­der­li­che Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, der jun­ge Mann muss sich des­halb wegen einem Ver­stoß nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ver­ant­wor­ten.

Unfall­ver­ur­sa­cher wur­de belei­di­gend

Gun­zen­hau­sen — Am Don­ners­tag um 14.45 Uhr kam es im Orts­teil Wald zu einem Ver­kehrs­un­fall, wel­cher glück­li­cher­wei­se ohne Per­so­nen­scha­den abging. Ein 58-Jäh­ri­ger aus Öster­reich kam mit sei­nem Pkw auf die lin­ke Fahr­bahn und stieß dort fron­tal mit einem
ent­ge­gen­kom­men­den Auto zusam­men. An bei­den Fahr­zeu­gen ent­stand dadurch Sach­scha­den in Höhe von je ca. 15.000 €. Nach dem Unfall woll­te sich der Ver­ur­sa­cher mit sei­nem Pkw vom Unfall­ort ent­fer­nen, ohne sei­ne Per­so­na­li­en ange­ge­ben zu haben, er konn­te aber von unbe­tei­lig­ten Zeu­gen dar­an gehin­dert wer­den. Der Grund dürf­te die offen­sicht­li­che Alko­ho­li­sie­rung des Man­nes gewe­sen sein. Beim Ein­tref­fen der ver­stän­dig­ten Poli­zei gab er an, erst nach dem Unfall Alko­hol getrun­ken zu haben, was von den Zeu­gen an der Unfall­stel­le aber so nicht wahr­ge­nom­men wor­den war. Um den Alko­hol­wert zum Unfall­zeit­punkt zwei­fels­frei nach­wei­sen zu kön­nen, wur­den durch die Staats­an­walt­schaft zwei zeit­lich getrenn­te Blut­ent­nah­men ange­ord­net. Der Beschul­dig­te hat­te zunächst noch ver­sucht sich durch die Anga­be fal­scher Per­so­na­li­en aus der Ver­ant­wor­tung zu zie­hen, anschlie­ßend belei­dig­te er die ein­ge­setz­ten Poli­zei­kräf­te und äußer­te schließ­lich Frei­tod­ge­dan­ken, wes­halb
die Unter­brin­gung im Bezirks­kran­ken­haus ver­an­lasst wer­den muss­te.