Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 3. September 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Ver­kehrs­un­fall ver­spä­tet gemel­det

Gun­zen­hau­sen — Bereits am Diens­tag­abend, 27.08.2024, ereig­ne­te sich ein Ver­kehrs­un­fall auf der Staats­stra­ße 2222 in Fahrt­rich­tung Wald. Der 27-jäh­ri­ge Fah­rer aus dem Land­kreis Ans­bach wäre einem auf der Fahr­bahn ste­hen­den Reh aus­ge­wi­chen und hier­bei mit sei­ner lin­ken Fahr­zeug­sei­te in die dort befind­li­che Stahl­schutz­plan­ke gefah­ren. Dadurch hät­te er zwar den Zusam­men­stoß mit dem Reh ver­hin­dern kön­nen, jedoch ent­stand sowohl an sei­nem Fahr­zeug als auch an der Stahl­schutz­plan­ke hoher Sach­scha­den. Da der Fah­rer den Unfall erst zwei Tage spä­ter bei der hie­si­gen Poli­zei­dienst­stel­le mel­de­te, wur­de gegen ihn ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort
ein­ge­lei­tet.

In die­sem Zusam­men­hang darf dar­auf hin­ge­wie­sen wer­den, dass es nicht zu emp­feh­len ist Tie­ren auf der Fahr­bahn aus­zu­wei­chen — vor allem nicht auf die Gegen­fahr­bahn — da es hier regel­mä­ßig zu weit schwe­ren Unfall­fol­gen kommt.

Fahrt unter Dro­gen­ein­fluss

Gun­zen­hau­sen — Sams­tag­nacht führ­ten Beam­te der PI Gun­zen­hau­sen in der Indus­trie­stra­ße eine all­ge­mei­ne Ver­kehrs­kon­trol­le durch. Bei der Kon­trol­le des Klein­wa­gens wur­den bei dem 25-jäh­ri­gen Gun­zen­häu­ser dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt. Ein durch­ge­führ­ter Dro­gen-Vor­test lief posi­tiv auf das Rausch­mit­tel THC. Zudem räum­te der Fah­rer ein am Vor­tag Can­na­bis kon­su­miert zu haben. In der Fol­ge wur­de eine Blut­ent­nah­me zur exak­ten Bestim­mung des THC-Gehal­tes im Blut durch­ge­führt und die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den.

Ehr­li­che Fin­der

Gun­zen­hau­sen — Im Lau­fe des Wochen­en­des wur­den bei der hie­si­gen Poli­zei­dienst­stel­le meh­re­re auf­ge­fun­de­ne Smart­phones abge­ge­ben. Eines davon wur­de u.a. bei der Kirch­weih in Fri­cken­fel­den ver­lo­ren. In zwei Fäl­len gelang es den jewei­li­gen Eigen­tü­mer fest­zu­stel­len und über das Auf­fin­den des Smart­phones zu infor­mie­ren und die­ses wie­der aus­zu­hän­di­gen.