Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 10. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Außen­spie­gel abge­bro­chen

Gun­zen­hau­sen — Bei einem in der Son­nen­stra­ße abge­stell­ten Ford Focus wur­de im Ver­lauf der letz­ten Tage der lin­ke Außen­spie­gel ver­mut­lich von einem ande­ren vor­bei­fah­ren­den Auto tou­chiert und dabei abge­ris­sen. Der Scha­den liegt bei etwa 300 Euro, die Poli­zei bit­tet um Hin­wei­se aus der Bevöl­ke­rung.

Fahr­schü­le­rin über­se­hen

Gun­zen­hau­sen — Wäh­rend einer Übungs­fahrt am Mitt­woch um 17.50 Uhr befuhr eine Jugend­li­che mit dem Leicht­kraft­rad ihrer Fahr­schu­le die Schma­le­span­stra­ße in Rich­tun Wei­ßen­bur­ger Stra­ße. An der Ein­mün­dung der Austra­ße wur­de ihr von einer 23-jäh­ri­gen Auto­fah­re­rin die Vor­fahrt genom­men, sie hat­te das Zwei­rad über­se­hen. Es kam zum Zusam­men­stoß im Kreu­zungs­be­reich und die Fahr­schü­le­rin stürz­te. Sie wur­de dabei ver­mut­lich nur leicht ver­letzt, vor­sorg­lich aber in ein Kran­ken­haus gebracht. Der Gesamt­scha­den bei den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen dürf­te etwa 3.000 € betra­gen.

Unfall­flucht beob­ach­tet

Gun­zen­hau­sen — Eine Frau aus dem süd­li­chen Land­kreis hat­te ihren Pkw mit ange­bau­tem Fahr­rad­trä­ger am Mitt­woch­vor­mit­tag auf einem Park­strei­fen in der Wei­ßen­bur­ger Stra­ße abge­stellt. Wäh­rend ihrer Abwe­sen­heit stieß ein Auto­fah­rer beim Aus­par­ken gegen den Fahr­rad­trä­ger, wodurch die­ser ver­bo­gen und auch die Heck­stoß­stan­ge des Pkw ver­schrammt wur­de. Der Scha­den liegt hier bei ca. 2.500 Euro. Der Unfall­ver­ur­sa­cher ent­fern­te sich nach dem Anstoß, ohne sei­ne Per­so­na­li­en hin­ter­las­sen zu haben. Der Unfall war durch Zeu­gen
beob­ach­tet wor­den, die­se haben sich das Kenn­zei­chen und eine Per­so­nen­be­schrei­bung des Unfall­flüch­ti­gen notiert. Die Poli­zei ermit­telt wegen Uner­laub­ten Ent­fer­nens von der Unfall­stel­le gegen den Mann aus dem Land­kreis Ans­bach.

Heiz­öl bei Fake­shop bestellt

Auf der Suche nach einem güns­ti­gen Ange­bot für Heiz­öl geriet ein Haus­be­sit­zer auf die Sei­te eines Fake­shops. Die Inter­net­sei­te ähnel­te der offi­zi­el­len Sei­te eines bekann­ten Anbie­ters für Mine­ral­öle. Der Mann bestell­te dort 1.500 Liter Heiz­öl und über­wies den gefor­der­ten Betrag. Spä­ter wur­de er miss­trau­isch und stieß auf Warn­hin­wei­se durch die Ver­brau­cher­zen­tra­le. Ob sei­ne Bank die getä­tig­te Zah­lung stor­nie­ren kann ist frag­lich, das bestell­te Heiz­öl wur­de nicht gelie­fert.