Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 12. Mai 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Dieb­stahl aus einem Auto­ma­ten

Gun­zen­hau­sen — Im Tat­zeit­raum Frei­tag, 09.05.2025, zwi­schen 05.00 Uhr und 11.30 Uhr wur­de in einem 24h-Shop in Gun­zen­hau­sen von zwei unter­schied­li­chen männ­li­chen Per­so­nen Bar­geld aus dem Auto­ma­ten ent­wen­det. Der ers­te Täter ent­wen­de­te um 5:00 Uhr die Geld­schei­ne aus dem Auto­ma­ten, wäh­rend der zwei­te Täter um 11:30 Uhr die gesam­te Geld­kas­set­te mit dem Münz­geld ent­wen­det hat.
Der Ver­mö­gens­scha­den beläuft sich auf ca. 300,- €. Die Poli­zei­in­spek­ti­on Gun­zen­hau­sen hat die Ermitt­lun­gen wegen der Dieb­stäh­le über­nom­men.

Ver­kehrs­un­fall mit meh­re­ren Betei­lig­ten

Markt Berolz­heim — Am Frei­tag­mit­tag ereig­ne­te sich auf der Staat­stra­ße 2230 Höhe Markt Berolz­heim ein Ver­kehrs­un­fall zwi­schen drei Pkws. Ein Wohn­mo­bil befuhr die St2230 in Rich­tung Treucht­lin­gen, als der Unfall­ver­ur­sa­cher mit sei­nem Pkw ohne die Vor­fahrt zu beach­ten, aus der Bahn­hof­stra­ße kom­mend in die Staats­stra­ße abge­bo­gen ist. Durch die Wucht des Auf­pralls wur­de das Wohn­mo­bil in einen wei­te­ren Pkw geschleu­dert, der dort an der Ein­mün­dung ver­kehrs­be­dingt war­te­te. Durch die­sen Zusam­men­stoß ist die­ser Pkw dann noch gegen die Leit­plan­ke geprallt, wodurch die­se eben­falls beschä­digt wur­de. Der Pkw des Unfall­ver­ur­sa­chers wur­de nach der Kol­li­si­on eben­falls gegen die Leit­plan­ke geschleu­dert. Die drei an dem Unfall betei­lig­ten Fahr­zeu­ge waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten
abge­schleppt wer­den. Des Wei­te­ren kamen drei an dem Unfall betei­lig­te Per­so­nen mit leich­ten Ver­let­zun­gen in umlie­gen­de Kran­ken­häu­ser zu Ver­sor­gung. Die FF Markt Berolz­heim leis­te­te vor Ort Hil­fe und küm­mer­te sich um die Ver­kehrs­re­ge­lung. Die Stra­ßen­meis­te­rei war eben­falls vor Ort und küm­mer­te sich um eine ordent­li­che Beschil­de­rung.

Fahr­zeug­füh­rer mit hohem Alko­hol­pe­gel fest­ge­stellt

Gun­zen­hau­sen — Am Frei­tag­abend wur­de durch einen auf­merk­sa­men Fahr­zeug­füh­rer ein Pkw mit­ge­teilt, wel­cher die Bun­des­stra­ße 13 in auf­fäl­li­ger Fahr­wei­se befah­ren hat. Der Zeu­ge konn­te den 54-jäh­ri­gen Gun­zen­häu­ser bis in eine Sack­gas­se fol­gen. Als der Zeu­ge ver­such­te den Fah­rer am Wei­ter­fah­ren zu hin­dern, indem er ihm mit sei­nem Pkw den Weg ver­sperr­te, ramm­te der ande­re Fahr­zeug­füh­rer sei­nen Pkw.
Auch dem Dienst-Pkw der ein­ge­trof­fe­nen Strei­fe ver­such­te er zunächst noch zu umfah­ren. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le konn­te bei dem Fahr­zeug­füh­rer ein deut­lich erhöh­ter Alko­hol­pe­gel fest­ge­stellt wer­den, wes­halb die Wei­ter­fahrt unter­bun­den und eine Blut­ent­nah­me
ange­ord­net wur­de. Der betrun­ke­ne Fahr­zeug­füh­rer darf sich jetzt unter ande­rem wegen Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs ver­ant­wor­ten.