Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 24. August 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Unfall­flucht

Gun­zen­hau­sen - Eine Anwoh­ne­rin wur­de am Mitt­woch durch einen lau­ten Schlag in den frü­hen Mor­gen­stun­den geweckt. Bei einem Blick aus dem Fens­ter konn­te sie noch einen blau­en Kom­bi weg­fah­ren sehen, wel­cher wohl gegen ihren gepark­ten Pkw gesto­ßen war und notier­te sich das Kenn­zei­chen. Nach­dem die Geschä­dig­te an ihrem Fahr­zeug einen erheb­li­chen Sach­scha­den in Höhe von etwa 2.500 € fest­stel­len muss­te, es wur­den die Front­schür­ze, Nebel­schein­wer­fer und der Küh­ler­grill beschä­digt, ver­stän­dig­te sie die Poli­zei. Das Auto der 69-Jäh­ri­gen Ver­ur­sa­che­rin konn­te vor deren Wohn­an­schrift fest­ge­stellt wer­den, an dem Fahr­zeug sind hin­ten links über­ein­stim­men­de Unfall­spu­ren vor­han­den. Sie räum­te ein, zum Unfall­zeit­punkt an der Ört­lich­keit unter­wegs gewe­sen zu sein, von einem Anstoß will sie nichts bemerkt haben.

Eine wei­te­re Unfall­flucht ereig­ne­te sich an die­sem Tag um 22.30 Uhr. Im Schieß­wa­sen­gäß­chen war ein Auto­fah­rer rück­wärts gegen eine Haus­wand gesto­ßen. Die Bewoh­ne­rin hör­te den  Auf­prall und anschlie­ßend das lau­te Flu­chen eines Man­nes. Die­ser fuhr aber uner­kannt davon, bevor die Geschä­dig­te nach drau­ßen ging. Es wur­den drei Ver­klei­dungs­plat­ten an der Haus­wand beschä­digt, von dem Pkw blie­ben Split­ter des Rück­lichts zurück. Hier bit­tet die Poli­zei um Hin­wei­se auf den Unfall­flüch­ti­gen.
Trotz Fahr­ver­bot unter Alko­hol­ein­fluss unter­wegs

Muhr am See - Am Mitt­woch um 19.20 Uhr ran­gier­te ein 59-Jäh­ri­ger mit sei­nem Pkw auf dem Park­platz eines Super­mark­tes und stieß dabei gegen eine Säu­le des Gebäu­des. Er stieg aus sei­nem Pkw, besah sich den Scha­den und woll­te wie­der ein­stei­gen. Dies wur­de zunächst von
anwe­sen­den Pas­san­ten ver­hin­dert, die­sen war die offen­sicht­li­che Alko­ho­li­sie­rung des Auto­fah­rers auf­ge­fal­len. Unter dem Vor­wand nur sei­nen Schlüs­sel abzie­hen zu wol­len stieg der Mann wie­der in sei­nen Pkw und fuhr nach Hau­se. Dort konn­te er von der Poli­zei in sei­nem
Wohn­zim­mer ange­trof­fen wer­den. Nach­dem ein Atem­al­ko­hol­test ver­wei­gert wor­den war, muss­te er sich einer Blut­ent­nah­me im Kran­ken­haus unter­zie­hen. Die Fahr­erlaub­nis war ihm bereits im März die­sen Jah­res durch die Füh­rer­schein­stel­le ent­zo­gen wor­den. Der Amts­be­kann­te muss sich jetzt neben Uner­laub­ten Ent­fer­nens von der Unfall­stel­le und Trun­ken­heit im Ver­kehr auch wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis ver­ant­wor­ten. Die bei­den Schlüs­sel sei­nes Pkw wur­den sicher­ge­stellt.