Radfahrer und Fußgängerin bei Verkehrsunfall schwer verletzt
Am 11.08.2025 um 20.10 Uhr ereignete sich auf der Straße nahe des Fußballplatzes des 1. FC Aha ein Verkehrsunfall. Ein 27-jähriger Mann fuhr mit seinem Rennrad ortsauswärts. Zur gleichen Zeit lief eine 83-jährige Frau dem Radfahrer auf der gleichen Fahrbahnseite entgegen. Infolgedessen kam es zu einem Frontalzusammenstoß zwischen den beiden
Verkehrsbeteiligten, woraufhin beide stürzten.
Zu dieser Zeit befanden sich auch mehrere Personen auf der Terrasse des anliegenden Sportheimes und konnten den Verkehrsunfall beobachten. Diese Zeugen übernahmen unverzüglich die Erstversorgung der Verletzten bis zum Eintreffen des Notarztes und des Rettungsdienstes.
Die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und wurde mit dem Rettungshubschrauber zum Klinikum Erlangen geflogen. Dort wird sie stationär behandelt. Mit Verdacht einer Beckenfraktur kam der Radfahrer mit dem Rettungswagen in die
Altmühlklinik Gunzenhausen. Der Unfallhergang und die Unfallursache sind nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Verletzte Person konnte im Wald aufgefunden werden
Am 12.08.2025 gegen 01:10 Uhr hörte ein Jäger aus dem Wald bei Frickenfelden Hilferufe einer männlichen Person und verständigte die Polizei. Da sich der 38-jährige Mann aus einem Gunzenhausener Ortsteil weiterhin bemerkbar machte, konnte er bei der folgenden Absuche sogleich auf einer Freifläche im Wald verletzt vorgefunden werden. Er soll wohl beim Spazierengehen gestürzt und für längere Zeit bewusstlos gewesen sein, bevor er sich mit seinen Hilferufen bemerkbar machen konnte. Nach der Bergung durch die eingesetzte Streife übergaben die Beamten den Verletzten an den hinzugerufenen Rettungsdienst. Diese brachten ihn dann ins Klinikum Altmühlfranken.
Pkw ohne Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsgrund
Am 11.08.2025 stellte die Streife der PI Gunzenhausen in Theilenhofen einen Pkw ohn Kennzeichen auf der Straße fest. Die Ermittlungen zeigten, dass der Pkw seit 27.06.2025 außerbetrieb gesetzt war und wohl seitdem dort steht. Da dies nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde gegen die ermittelte Eigentümerin ein Bußgeldverfahren eingeleitet.