Frau fuhr in Schlangenlinien
Gunzenhausen — Am Sonntagabend um 20.40 Uhr war eine 51-Jährige mit ihrem Pkw in der Südvorstadt in deutlichen Schlangenlinien unterwegs, sie fuhr sogar mehrmals gegen den Bordstein. Einem Polizeibeamten, welcher privat unterwegs war, fiel die unsichere Fahrweise auf. Als die Frau vor ihrem Wohnanwesen angehalten hatte gab er sich ihr gegenüber als Polizist zu erkennen und verständigte die Streife. Die Dame stand merklich unter Alkoholeinfluss, im Fußraum ihres Autos lagen zwei leere Spirituosenflaschen. Die Durchführung eines Tests war aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Der rechte Vorderreifen hatte durch den Aufprall auf den Bordstein die Luft verloren. Nachdem die Beschuldigte sich während der Kontrolle unflätig gegenüber dem Beamten geäußert hatte, muss sie sich neben Trunkenheit im Verkehr auch wegen Beleidigung strafrechtlich verantworten.
Ein 40 Jahre alter Autofahrer war am Sonntag in den frühen Morgenstunden in der Weißenburger Straße kontrolliert worden. Er gab auf Nachfrage an lediglich ein Bier getrunken zu haben, ein Test ergab aber einen Wert von mehr als 0,8 Promille. Er musste seinen Pkw stehen lassen, ihn erwartet neben einem Bußgeldverfahren auch ein Fahrverbot.
Am Samstagabend kam ein Radfahrer auf dem Weg von der Frickenfelder Kirchweih nach Hause in der Alemannenstraße zu nahe an den Gehsteig und stürzte. Er hatte sich dabei leicht an der Hand verletzt, war aber mit fast 1,5 Promille alkoholisiert. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Eier gestohlen
Markt Berolzheim — Aus einem SB-Häuschen am Ortsrand von Markt Berolzheim wurden in der Zeit von Samstag 20.30 Uhr bis Sonntag 02.15 Uhr 300 Eier mitsamt der Plastikträger entwendet. Der Wert liegt bei etwa 120 €, die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise.
Selbstgebautes E‑Bike
Gunzenhausen — Am Freitagabend wurde in Unterwurmbach ein Radfahrer kontrolliert, welcher mit einem umgerüsteten Zweirad unterwegs war. Der 51-Jährige hatte selbst einen Elektromotor verbaut, das ehemalige Fahrrad hatte einen Gashebel und konnte ohne Pedalunterstützung mit bis zu 45 km/h gefahren werden. Das Gefährt zählt somit als Kraftrad und hätte sowohl eine Zulassung als auch eine Versicherung benötigt. Der Bastler muss nun mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.