Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 16. Oktober 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Polizeibericht

Vier Ver­kehrs­un­fall­fluch­ten

Stra­ßen­la­ter­ne ange­fah­ren

Hei­den­heim — Am letz­ten Mitt­woch stell­te ein Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Hah­nen­kamm eine mas­siv beschä­dig­te Stra­ßen­la­ter­ne in der Ost­hei­mer Stra­ße fest und ver­stän­dig­te den Netz­be­trei­ber. Der N‑Er­gie-Außen­dienst­mit­ar­bei­ter begut­ach­te­te unver­züg­lich den Later­nen­mast und kam zu dem Schluss, dass die­ser aus­ge­tauscht wer­den muss. Zudem ver­stän­dig­te er vor Ort die Poli­zei, da er davon aus­geht, dass ein bis­lang unbe­kann­ter Fahr­zeug­füh­rer gegen den Mast fuhr.
Die Beam­ten der Poli­zei Gun­zen­hau­sen eröff­ne­ten dar­auf­hin ein Straf­ver­fah­ren wegen Uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort und nah­men die Ermitt­lun­gen auf. Hin­wei­se zu der genau­en Unfall­zeit, zu dem ver­ant­wort­li­chen Fahr­zeug­füh­rer und dem ver­mut­lich mas­siv beschä­dig­ten Fahr­zeug nimmt die Poli­zei Gun­zen­hau­sen unter der Tel. 09831 67880 ent­ge­gen.

Park­platz­remp­ler

Gun­zen­hau­sen — Geschä­dig­ter stell­te am Mitt­woch gegen 11:30 Uhr sei­nen blau­en Audi mit Ingol­städ­ter Kenn­zei­chen auf den Park­platz des ansäs­si­gen Bau­mark­tes in der Ale­man­nen­stra­ße ab. Als er nach 20 Minu­ten vom Ein­kau­fen zu sei­nem Pkw zurück­kehr­te, stell­te er einen fri­schen Scha­den am lin­ken vor­de­ren Kot­flü­gel fest. Auf­grund des Scha­dens­bil­des in Höhe von ca. 4000,- Euro geht die her­bei­ge­ru­fe­ne Poli­zei davon aus, dass der Wagen zwi­schen­zeit­lich von einer bis­lang unbe­kann­ten Sat­tel­zug­ma­schi­ne erfasst wur­de. Wer Anga­ben zum Unfall­her­gang täti­gen kann, kann dies u.a. tele­fo­nisch der Poli­zei Gun­zen­hau­sen unter der 09831 67880 mel­den.

Zwei Leit­pfos­ten leicht beschä­digt

Dit­ten­heim — Ein Ver­kehrs­teil­neh­mer beob­ach­te­te am Mitt­woch um 15.20 Uhr auf der Staats­stra­ße von Dit­ten­heim in Rich­tung Mein­heim eine vor­aus­fah­ren­de schwar­ze BMW Limou­si­ne, wie die­se zwi­schen der mitt­le­ren und der drit­ten Ein­mün­dung von Dit­ten­heim unver­mit­telt von der Fahr­bahn abkam und ca. 100 Meter auf dem rech­ten Ban­kett fuhr, ehe er wie­der auf die Stra­ße zurück­kam. Hier­bei streif­te der BMW zwei Leit­pfos­ten, wel­che hin­ter­her leicht beschä­digt waren. Anschlie­ßend fuhr der Unfall­ver­ur­sa­cher oder die Unfall­ver­ur­sa­che­rin wei­ter, ohne sich um den ent­stan­de­nen Scha­den zu kom­men. Da der Zeu­ge kei­ne wei­te­ren Anga­ben zum Ver­ur­sa­cher oder dem Kenn­zei­chen des BMW’s machen konn­te, sucht die Poli­zei Gun­zen­hau­sen nach wei­te­ren Zeu­gen. Die­se kön­nen sic unter der Tel. 09831 67880 mel­den.

Gepark­tes Fahr­zeug ange­fah­ren

Gun­zen­hau­sen — Am Mitt­woch gegen 17.15 Uhr park­te die Geschä­dig­te ihren schwar­zen Opel Vec­tra in einer Park­bucht am Markt­platz vor der Mobi­li­täts- und Ver­kehrs- GmbH. Als sie eine hal­be Stun­de spä­ter zu ihrem Wagen kam, stell­te sie ein paar fri­sche Krat­zer am rech­ten vor­de­ren Kot­flü­gel fest. Laut der Geschä­dig­ten wur­de wohl ihr Pkw beim Ein- oder Aus­par­ken eines ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mers beschä­digt. Der Ver­ur­sa­cher hat sich danach ohne sich um den ent­stan­de­nen Scha­den zu küm­mern, von der Unfall­stel­le bis­lang uner­kannt ent­fernt. Zeu­gen des Park­remp­lers kön­nen sich bei der sach­be­ar­bei­ten­den Poli­zei­dienst­stel­le Gun­zen­hau­sen unter der Tel. 09831 67880 mel­den.

Haft­be­feh­le und Fah­ren ohne Fah­rer­er­laub­nis

Muhr a. See — Am Mitt­woch gegen 22.15 Uhr fuhr die Strei­fe der PI Gun­zen­hau­sen auf der B 13 Rich­tung Ans­bach. Nach Muhr a. See fuh­ren sie hin­ter einem schwar­zen Ford Fies­ta mit Ans­ba­cher Kenn­zei­chen. Da sie sich für eine ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Ver­kehrs­kon­trol­le des Fahr­zeug­füh­rers ent­schie­den, lei­te­ten die Strei­fe per Signal­ge­bung den Fahr­zeug­füh­rer in den
Rast­park­platz im Mönch­wald. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le konn­te der 31-jäh­ri­ge Deut­sche kei­ne Fahr­erlaub­nis vor­zei­gen. Die Über­prü­fung der Per­son ergab, dass die­ser 2022 auf sei­ne Fahr­erlaub­nis ver­zich­te­te und seit­dem nicht mehr im Besitz einer Fahr­erlaub­nis ist. Zudem ergab die Per­so­nen­über­prü­fung, dass der Mann wegen zwei Voll­stre­ckungs­haft­be­feh­le von der
Staats­an­walt­schaft Ans­bach zur Fahn­dung aus­ge­schrie­ben war, die er jedoch durch Zah­lun­gen der jewei­li­gen Geld­stra­fe bzw. Geld­bu­ße abwen­den konn­te. Wegen der feh­len­den Fahr­erlaub­nis erwar­tet ihn nun ein Straf­ver­fah­ren.