Vorfahrt missachtet
Muhr a. See — Am 13.01.2025 gegen 13.00 Uhr fuhr ein 67-jähriger Sri Lanker mit seinem Audi A 3 auf der Schloßstraße in Richtung Kirchenstraße. An der Einmündung „Zur Altmühl“ galt für diesen „Rechts vor Links“. Beim Überqueren der Einmündung übersah er den 55-jährigen Syrier, der mit seinem E‑Scooter unterwegs war. Aufgrund des erfolgten Zusammenstoßes der beiden Fahrzeuge entstand ein Sachschaden von insgesamt 2000,- Euro. Zudem verspürte der E‑Scooter-Fahrer Schmerzen im rechten Knie und man verbrachte ihn in das Krankenhaus Gunzenhausen. Weiter leitete der aufnehmende Polizeibeamte ein Strafverfahren wegen
„Fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall“ gegen den Unfallverursacher ein.

