Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 18. April 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Gepark­ten Pkw kom­plett ver­kratzt

Muhr am See — In der Zeit vom 14.04.2026, 17.00 Uhr bis 16.04.2026, 09.00 Uhr wur­de ein gepark­ter blau­er Fiat Doblo in der Bahn­hof­stra­ße von einem bis­lang unbe­kann­ten Täter mit tie­fe­ren Krat­zern beschä­digt. Der Sach­scha­den liegt hier nicht unter 1000,- Euro. Zeu­gen, wel­che ver­däch­ti­ge Wahr­neh­mun­gen in die­sem Zusam­men­hang gemacht haben, kön­nen sich bei der Poli­zei in Gun­zen­hau­sen unter der Tel.-Nr. 09831 6788–0 mel­den.

Was­ser­ver­un­rei­ni­gung durch aus­lau­fen­den Die­sel

Mein­heim — Bei einer Kon­trol­le eines land­wirt­schaft­li­chen Anwe­sens wur­de fest­ge­stellt, dass Die­sel aus einem undich­ten Schlauch einer älte­ren Tank­stel­le lief und anschlie­ßend über einen was­ser­füh­ren­den Gra­ben floss und die­sen ver­un­rei­nig­te. Nach Ent­nah­me von Was­ser­pro­ben und der Ver­stän­di­gung des Was­ser­wirt­schafts­amts Ans­bach lei­te­ten die­se Sofort­maß­nah­men ein, ver­an­lass­ten den Ein­bau einer Ölsper­re, um eine wei­te­re Ver­brei­tung des Die­sels zu ver­mei­den. Gegen den Land­wirt wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

Inter­net-Hand­wer­ker nutz­te Not­la­ge aus

Muhr am See — Am 13.04.2026 kon­tak­tier­te eine 62-Jäh­ri­ge einem Klemp­ner­not­dienst aus dem Inter­net. Nach­dem der Klemp­ner zunächst das Pro­blem lös­te, stell­te er sogleich eine Rech­nung über knapp 1.800 Euro. Außer­dem ver­lang­te er die sofor­ti­ge Bezah­lung über ein mit­ge­brach­tes Zah­lungs­ter­mi­nal. Die ver­dutz­te Rent­ne­rin bezahl­te dar­auf­hin mit ihrer EC-Kar­te.
Am nächs­ten Tag stell­te sie fest, dass der ver­meint­li­che Klemp­ner das Pro­blem doch nicht beho­ben hat­te und kon­tak­tier­te die­sen wie­der­um. Auf ihren Vor­halt been­de­te die­ser das Tele­fo­nat. Die ers­ten Ermitt­lun­gen durch den auf­neh­men­den Beam­ten der Poli­zei Gun­zen­hau­sen ergab, dass die Düs­sel­dor­fer Fa., für die der mut­maß­li­che Hand­wer­ker tätig war, bereits mehr­fach in ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len in Erschei­nung getre­ten war. Wegen des Ver­dachts des Wuchers bzw. Betru­ges wird sich der bis­lang noch Unbe­kann­te nun ver­ant­wor­ten müs­sen.