Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 29. April 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Sach­be­schä­di­gung durch Graf­fi­ti

Gun­zen­hau­sen — Am frü­hen Sams­tag­abend ver­stän­dig­te ein Zeu­ge die Poli­zei­in­spek­ti­on Gun­zen­hau­sen und teil­te mit, soeben eine Grup­pe Jugend­li­cher vor der Ste­pha­ni-Schu­le beob­ach­tet zu haben. Dabei habe einer der Jugend­li­chen mit einer Spray­do­se Schmie­re­rei­en an der Fas­sa­de ange­bracht. Im Rah­men der umge­hend ein­ge­lei­te­ten Fahn­dungs­maß­nah­men traf eine Strei­fen­be­sat­zung die Jugend­li­chen unweit der Schu­le an. Gegen den mut­maß­li­chen Täter, einen 15-jäh­ri­gen Schü­ler, wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Sach­be­schä­di­gung ein­ge­lei­tet.

Ver­kehrs­un­fäl­le

Gun­zen­hau­sen — Am frü­hen Sams­tag­nach­mit­tag kam es auf dem Park­platz eines Super­mark­tes in der Indus­trie­stra­ße zu einem Ver­kehrs­un­fall. Eine 84-jäh­ri­ge Pkw-Fah­re­rin tou­chier­te beim Aus­par­ken ein gepark­tes Fahr­zeug. Anschlie­ßend ent­fern­te sich die Unfall­ver­ur­sa­che­rin uner­laubt von der Unfall­stel­le. Auf­merk­sa­me Zeu­gen beob­ach­te­ten den Vor­fall und ver­stän­dig­ten die Poli­zei. Die Ermitt­lun­gen wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort wur­den auf­ge­nom­men.

Gun­zen­hau­sen — Am Frei­tag­nach­mit­tag befuh­ren zwei Pkw die Staats­stra­ße 2219 von Cron­heim in Rich­tung Unter­wurm­bach. Als ein 19-jäh­ri­ger Fahr­zeug­füh­rer nach links abbie­gen woll­te und hier­zu abbrems­te, erkann­te die nach­fol­gen­de 22-jäh­ri­ge Fah­re­rin die Situa­ti­on zu spät und fuhr auf das vor­aus­fah­ren­de Fahr­zeug auf. Durch den Zusam­men­stoß wur­den die Air­bags aus­ge­löst. Der Pkw der Unfall­ver­ur­sa­che­rin war nicht mehr fahr­be­reit und muss­te abge­schleppt wer­den. Die 22-Jäh­ri­ge erlitt Prel­lun­gen im Gesichts­be­reich und wur­de zur wei­te­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus gebracht.

Markt Berolz­heim — Am Frei­tag­mit­tag befuh­ren zwei Brü­der im Alter von 35 und 38 Jah­ren die Staats­stra­ße 2230 in nord­west­li­cher Fahrt­rich­tung mit ihren Renn­rä­dern. Eine 66-jäh­ri­ge Pkw-setz­te zum Über­ho­len der hin­ter­ein­an­der­fah­ren­den Fahr­rad­fah­rer an, hielt jedoch dabei nicht den erfor­der­li­chen Sei­ten­ab­stand ein und tou­chier­te mit dem rech­ten Außen­spie­gel den lin­ken Ober­arm des 35-Jäh­ri­gen. In der Fol­ge stürz­te der Fahr­rad­fah­rer und zog sich Schürf­wun­den zu. Die Poli­zei Gun­zen­hau­sen weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass beim Über­ho­len von Fahr­rad­fah­rern (auch Fuß­gän­gern und E‑S­coo­ter-Fah­rern) außer­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten ein Min­dest­ab­stand von zwei Metern ein­zu­hal­ten ist.