Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 29. Juni 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Meh­re­re Ver­kehrs­de­lik­te mit Klein­kraft­rad

Gun­zen­hau­sen – Am Frei­tag, den 26.06.2026, führ­te ein 16-Jäh­ri­ger aus dem Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen ein Klein­kraft­rad im Stadt­ge­biet Gun­zen­hau­sen und in der nähe­ren Umge­bung. Wäh­rend sei­ner Fahrt ver­ur­sach­te der 16-Jäh­ri­ge ins­ge­samt zwei Ver­kehrs­un­fäl­le im Stadt­ge­biet Gun­zen­hau­sen. Hier­bei ver­letz­te sich der 16-Jäh­ri­ge sel­ber leicht und es ent­stand gerin­ger Sach­scha­den.

Im Rah­men der Ermitt­lun­gen konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass das Klein­kraft­rad nicht zuge­las­sen war und durch den 16-Jäh­ri­gen mit einem bereits abge­lau­fe­nen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ver­se­hen wur­de. Das am Klein­kraft­rad ange­brach­te Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wur­de näm­lich zur Vor­täu­schung der aktu­el­len Gül­tig­keit in der für Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen aktu­ell gel­ten­den Far­be schwarz ange­malt. Wei­ter wur­de fest­ge­stellt, dass der 16-Jäh­ri­ge nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis ist und zusätz­lich wäh­rend der Fahr­ten unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln stand. Gegen den 16-Jäh­ri­gen wird nun ein Straf­ver­fah­ren wegen meh­re­rer Ver­kehrs­de­lik­te, u.a. Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, Urkun­den­fäl­schung, Ver­stoß gegen Pfl­VersG ein­ge­lei­tet.

Ver­kehrs­un­fall­flucht auf Park­platz

Abs­berg – Der 59-Jäh­ri­ge Unfall­ver­ur­sa­cher aus dem Land­kreis Roth park­te sei­nen PKW auf dem Park­platz der Bade­halb­in­sel am Brom­b­ach­see rück­wärts in einer Park­lü­cke neben dem PKW des Geschä­dig­ten. Anschlie­ßend stieg der Unfall­ver­ur­sa­cher aus sei­nem Fahr­zeug aus und tou­chier­te beim Öff­nen der Fahr­zeug­tü­re den PKW des Geschä­dig­ten. Hier­durch ent­stand Sach­scha­den in Höhe von ca. 1.500€ am PKW des Geschä­dig­ten, da Del­len und Krat­zer ver­ur­sacht wur­den. Der Unfall­ver­ur­sa­cher begut­ach­te­te den ver­ur­sach­ten Scha­den und park­te anschlie­ßend sei­nen PKW um in eine gegen­über­lie­gen­de Park­lü­cke. Dann ent­fern­te sich der Unfall­ver­ur­sa­cher von der Ört­lich­keit. Nach­dem der Anstoß mit der Fah­rer­tü­re durch einen Zeu­gen beob­ach­tet wer­den konn­te, konn­te der Unfall­ver­ur­sa­cher aus­fin­dig gemacht wer­den, um eine zivil­recht­li­che Scha­dens­re­gu­lie­rung zu gewähr­leis­ten.
Der 59-Jäh­ri­ge muss sich nun wegen der Straf­tat des Uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort ver­ant­wor­ten. Auch ein beim Aus­stei­gen im ruhen­den Ver­kehr ver­ur­sach­ter Sach­scha­den führt im recht­li­chen Sin­ne zu einem Ver­kehrs­un­fall, wes­halb hier die gesetz­li­chen Pflich­ten als Unfall­ver­ur­sa­cher zu beach­ten sind.