Mehrere Verkehrsdelikte mit Kleinkraftrad
Gunzenhausen – Am Freitag, den 26.06.2026, führte ein 16-Jähriger aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ein Kleinkraftrad im Stadtgebiet Gunzenhausen und in der näheren Umgebung. Während seiner Fahrt verursachte der 16-Jährige insgesamt zwei Verkehrsunfälle im Stadtgebiet Gunzenhausen. Hierbei verletzte sich der 16-Jährige selber leicht und es entstand geringer Sachschaden.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass das Kleinkraftrad nicht zugelassen war und durch den 16-Jährigen mit einem bereits abgelaufenen Versicherungskennzeichen versehen wurde. Das am Kleinkraftrad angebrachte Versicherungskennzeichen wurde nämlich zur Vortäuschung der aktuellen Gültigkeit in der für Versicherungskennzeichen aktuell geltenden Farbe schwarz angemalt. Weiter wurde festgestellt, dass der 16-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zusätzlich während der Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Gegen den 16-Jährigen wird nun ein Strafverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen PflVersG eingeleitet.
Verkehrsunfallflucht auf Parkplatz
Absberg – Der 59-Jährige Unfallverursacher aus dem Landkreis Roth parkte seinen PKW auf dem Parkplatz der Badehalbinsel am Brombachsee rückwärts in einer Parklücke neben dem PKW des Geschädigten. Anschließend stieg der Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug aus und touchierte beim Öffnen der Fahrzeugtüre den PKW des Geschädigten. Hierdurch entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.500€ am PKW des Geschädigten, da Dellen und Kratzer verursacht wurden. Der Unfallverursacher begutachtete den verursachten Schaden und parkte anschließend seinen PKW um in eine gegenüberliegende Parklücke. Dann entfernte sich der Unfallverursacher von der Örtlichkeit. Nachdem der Anstoß mit der Fahrertüre durch einen Zeugen beobachtet werden konnte, konnte der Unfallverursacher ausfindig gemacht werden, um eine zivilrechtliche Schadensregulierung zu gewährleisten.
Der 59-Jährige muss sich nun wegen der Straftat des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Auch ein beim Aussteigen im ruhenden Verkehr verursachter Sachschaden führt im rechtlichen Sinne zu einem Verkehrsunfall, weshalb hier die gesetzlichen Pflichten als Unfallverursacher zu beachten sind.

