Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 12. August 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Urlau­be­rin­nen stürz­ten bei der Fahr­rad­tour

Abs­berg — Am gest­ri­gen Mon­tag unter­nahm eine 9‑köpfige Urlaubs­grup­pe im Frän­ki­schen See­land eine Fahr­rad­tour. Um die Mit­tags­zeit fuh­ren sie um Röthen­hof. Das Schluss­licht bil­de­ten eine 60-jäh­ri­ge Münch­ne­rin und eine 64-Jäh­ri­ge aus Baden-Würt­tem­berg, wel­che neben­ein­an­der auf jeweils einer Fahr­spur des dor­ti­gen Beton­we­ges fuh­ren und sich wohl unter­hiel­ten.
Hier­bei rutsch­te die Münch­ne­rin mit ihrem Vor­der­rad von ihrer erhöh­ten Beton­fahr­spur und stürz­te. Wäh­rend sie in das rech­te Ban­kett fiel, beweg­te sich das Rad beim Fall nach links zu der neben­fah­ren­den Frau und stieß die­se eben­falls von ihrem Pedelec.
Da bei­de Frau­en einen Fahr­rad­helm tru­gen, ver­brach­te man sie ledig­lich mit leich­ten Bles­su­ren vor­sichts­hal­ber mit dem RTW ins Kran­ken­haus Gun­zen­hau­sen. Zudem ent­stand an bei­den Rädern ein Schach­scha­den von etwa 1.100,- Euro.

Wohl zu schnell unter­wegs

Mein­heim — Am 10.08.2026 gegen 00.45 Uhr fuhr ein 55-jäh­ri­ger Gast­ar­bei­ter mit sei­nem Peu­geot mit fran­zö­si­scher Zulas­sung auf der Staats­stra­ße 2230 in Rich­tung Treucht­lin­gen. Bei der extre­men S‑Kurve kurz nach Mein­heim kam der Pkw rechts von der Fahr­bahn ab und rasier­te dort meh­re­re Ver­kehrs­schil­der und Warn­bar­ken ab, fuhr anschlie­ßend über einen Durch­lass und kam dann auf dem neben­lie­gen­den Fahr­rad­weg zum Ste­hen. Da der Pkw anschlie­ßend Öl ver­lor und nicht mehr fahr­tüch­tig war, wur­de die­ser abschleppt und die FFW Mein­heim band das aus­lau­fen­de Motor­öl ab. Der RTW brach­te den Fah­rer zur Abklä­rung nach Gun­zen­hau­sen ins dor­ti­ge Kran­ken­haus, wo er kurz danach als unver­letzt ent­las­sen wur­de. Da der Unfall­ver­ur­sa­cher in Deutsch­land kei­nen Wohn­sitz begrün­det, muss­te der Fran­zo­se eine Sicher­heits­leis­tung bei der Poli­zei Gun­zen­hau­sen für das ein­ge­lei­te­te Buß­geld­ver­fah­ren hin­ter­le­gen.

Unfall im Gegen­ver­kehr

Muhr am See — Am Mon­tag gegen 09:15 Uhr fuhr ein 17-jäh­ri­ger Deut­scher mit einem SUV-Daim­ler auf der B 13 in Rich­tung Muhr a. See. Zur glei­chen Zeit fuhr ein Rent­ner­ehe­paar mit ihrem BMW X1 im Mönch­wald in Rich­tung Mer­ken­dorf.
Laut dem BMW-Fah­rer sah er bereits kurz nach dem dor­ti­gen Park­platz in der lang­ge­zo­ge­nen Kur­ve den Mer­ce­des auf sei­ner Fahr­bahn­sei­te auf sich zukom­men. Der 74-Jäh­ri­ge ging zunächst davon aus, dass der Mer­ce­des wie­der auf sei­ne Fahr­bahn zurück­keh­ren wür­de. Da dies jedoch nicht der Fall war, wich er kurz vor einem Fron­tal­zu­sam­men­stoß nach rechts aus.
Hier­bei konn­te er zwar den Fron­tal­zu­sam­men­stoß ver­hin­dern, jedoch kam es zu einer seit­li­chen Berüh­rung der Bei­fah­rer­sei­ten der betei­lig­ten Pkws. Ver­letzt wur­de glück­li­cher­wei­se kei­ner der Unfall­be­tei­lig­ten. An bei­den Fahr­zeu­gen sind die rech­ten Sei­ten beschä­digt und der Sach­scha­den wird auf etwa 12.000,- Euro geschätzt. Die Unfall­auf­nah­me ergab zwar, dass der 17-jäh­ri­ge Unfall­ver­ur­sa­cher nur eine Fahr­erlaub­nis der Klas­se B mit dem Ein­trag des beglei­ten­den Fah­rens besitzt, jedoch besitzt er zusätz­lich die Son­der­er­laub­nis, allei­ne zur Arbeits­stät­te und von dort nach Hau­se zu fah­ren.