Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 8. Oktober 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung

Gun­zen­hau­sen – Am frü­hen Frei­tag­abend kam es in Gun­zen­hau­sen zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen zwei Betei­lig­ten. Ein 57-Jäh­ri­ger Deut­scher ging in der Süd­stadt zusam­men mit sei­ner weib­li­chen Beglei­tung, einer 39-Jäh­ri­gen Deut­schen, von einer Knei­pe nach Hau­se. Auf dem Nach­hau­se­weg kam es in der Schma­le­span­stra­ße mit einem 41-Jäh­ri­gen Deut­schen zu einer Ran­ge­lei. Der 41-Jäh­ri­ge zück­te hier­bei ein Taschen­mes­ser und stach dem 57-Jäh­ri­gen Geschä­dig­ten damit in den Rücken. Im Anschluss ent­fern­ten sich alle Betei­lig­ten. Kurz nach der Aus­ein­an­der­set­zung bemerk­te der 57-Jäh­ri­ge die Stich­ver­let­zung am Rücken und ver­stän­dig­te von zu Hau­se aus die Poli­zei.

Der 57-Jäh­ri­ge konn­te den Täter ein­deu­tig benen­nen und wur­de auf­grund der Stich­ver­let­zung in ein nahe­ge­le­ge­nes Kran­ken­haus ver­bracht. Glück­li­cher­wei­se erscheint die Ver­let­zung ers­ten Erkennt­nis­sen nach als nicht lebens­ge­fähr­lich. Im wei­te­ren Ver­lauf des Ein­sat­zes konn­te der 41-Jäh­ri­ge Täter in sei­ner Woh­nung gestellt wer­den und muss sich nun wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ver­ant­wor­ten.

Bei der Aus­ein­an­der­set­zung sol­len u.a. zwei Pkw-Fah­rer ange­hal­ten haben und sich erkun­digt haben, ob sie hel­fen kön­nen. Die­se und mög­li­che ande­ren Zeu­gen, die sach­dien­li­che Infor­ma­tio­nen machen kön­nen, wer­den gebe­ten sich unter der Tele­fon­num­mer 09831/6788–0 mit der PI Gun­zen­hau­sen in Ver­bin­dung zu set­zen.

Drei jun­ge Die­be auf Beu­te­zug

Gun­zen­hau­sen – Am Frei­tag Nach­mit­tag hiel­ten zwei Jugend­li­che und ein Kind die Poli­zei Gun­zen­hau­sen beschäf­tigt. Zunächst unter­schlu­gen die drei Tat­ver­däch­ti­gen einem Geschä­dig­ten eine sog. „Vape“ und ent­fern­ten sich auf gestoh­le­nen E‑Scootern. Eine gül­ti­ge Ver­si­che­rung lag eben­falls nicht vor. Zudem führ­ten die drei Tat­ver­däch­ti­gen in einem Ruck­sack zwei Mache­ten, einen Ham­mer und einen Mei­ßel mit sich.

Im wei­te­ren Ver­lauf wur­de ein Laden­dieb­stahl mit­ge­teilt, wobei die Per­so­nen­be­schrei­bung der Laden­die­be auf die oben genann­ten Tat­ver­däch­ti­gen pass­te. Nach einer ein­ge­lei­te­ten Fahn­dung konn­ten alle drei ange­trof­fen wer­den. Sowohl die E‑Scooter, als auch das Die­bes­gut des Laden­dieb­stahls und die mit­ge­führ­ten Werk­zeu­ge wur­den durch die Poli­zei sicher­ge­stellt. Da zwei der drei Tat­ver­däch­ti­gen auch dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten zeig­ten wur­de eben­falls eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt.
Wäh­rend der Sach­ver­halts­auf­nah­me wur­de ein ver­such­ter Ein­bruch mit­ge­teilt, wobei die Ein­bruchs­spu­ren an der Ein­gangs­tü­re zu dem oben bereits erwähn­ten Mei­ßel pass­ten. Ein Zusam­men­hang liegt nahe und ist Gegen­stand der wei­te­ren Ermitt­lun­gen. Nach erfolg­ter Sach­be­ar­bei­tung wur­den die drei Tat­ver­däch­ti­gen ihren jewei­li­gen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­ge­ben. Sie erwar­ten nun meh­re­re Anzei­gen.