Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 26. Oktober 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Auto mit Graf­fi­ti beschmiert

Hei­den­heim - Im Zeit­raum vom 22.10.2026 ab ca. 16:30 Uhr bis zum 23.10.2026 gegen 06:30 Uhr wur­de in der Wuni­bald­stra­ße in Hei­den­heim bei einem wei­ßen Trans­por­ter die rech­te Fahr­zeug­sei­te von einem bis­lang unbe­kann­ten Täter mit Graf­fi­ti ver­un­stal­tet.
Soll­te jemand Beob­ach­tun­gen getä­tigt haben, die hel­fen könn­ten, die Täter zu ermit­teln, so wird dar­um gebe­ten, sich unter der Tele­fon­num­mer 09831/6788–0 mit der PI Gun­zen­hau­sen in Ver­bin­dung zu set­zen.

Alko­ho­li­siert mit dem Lkw unter­wegs

Gun­zen­hau­sen – Am Vor­mit­tag des 23.10.2026 wur­de eine Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei­in­spek­ti­on Gun­zen­hau­sen zu einem Ver­kehrs­un­fall geru­fen. Bei einem litaui­schen Lkw war die Antriebs­ach­se gebro­chen. Bei der Unfall­auf­nah­me konn­te durch die Beam­ten beim bela­rus­si­schen Fahr­zeug­füh­rer Alko­hol­ge­ruch fest­ge­stellt wer­den. Ein vor Ort durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von fast einem Pro­mil­le. Die­ser Wert bestä­tig­te sich schließ­lich bei einem bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Gun­zen­hau­sen durch­ge­führ­ten gerichts­ver­wert­ba­ren Atem­al­ko­hol­test. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den. Gegen den Fah­rer wur­de ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Fah­rens unter Alko­hol­ein­fluss ein­ge­lei­tet. Da der Fah­rer kei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land hat wur­de vor Ort eine Sicher­heits­leis­tung ein­be­hal­ten.

Zusätz­li­ches Licht ange­bracht

Gun­zen­hau­sen – Am Abend des 23.10.2026 wur­de ein 23jähriger ukrai­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger in der Wei­ßen­bur­ger Stra­ße in Gun­zen­hau­sen einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Hier­bei konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass die­ser an der Fahr­zeug­front ein zusätz­li­ches Leuch­ten­band ange­bracht hat­te. Da er für die­ses kein Tei­le­gut­ach­ten vor­le­gen konn­te und eine Blen­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer nicht aus­zu­schlie­ßen war, ist die Betriebs­er­laub­nis erlo­schen. Den Fahr­zeug­füh­rer erwar­tet nun eine Anzei­ge nach der Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ord­nung.