Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 27. Februar 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Unfall­flucht

Muhr am See — Am Sonn­tag­abend um 22.50 Uhr hat eine 50-Jäh­ri­ge beim Aus­par­ken ihres Pkw eine Haus­mau­er gestreift und dabei die Fas­sa­de sowie ihren Pkw beschä­digt. Die Bewoh­ne­rin des Anwe­sens war durch den Anstoß auf­ge­wacht und konn­te sich noch das Kenn­zei­chen des davon­fah­ren­den Pkw notie­ren. Die Auto­fah­re­rin gab spä­ter gegen­über der Poli­zei an, sie hät­te den Unfall am nächs­ten Tag gemel­det. Der Scha­den am Gebäu­de wird auf
etwa 2.000 €, an dem Auto auf 5.000 € geschätzt. Ein Straf­ver­fah­ren wegen Uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort wur­de ein­ge­lei­tet.

Nach Eier­wurf geei­nigt

Gun­zen­hau­sen — Ein Anwoh­ner hat sei­nen Geschäfts­wa­gen in der Ver­gan­gen­heit regel­mä­ßig auf einem bestimm­ten Park­platz in der Innen­stadt abge­stellt. Nach­dem durch den Lie­fer­wa­gen die Sicht even­tu­el­ler Kun­den auf zwei Geschäf­te behin­dert war, brach­te einer der Gewer­be­trei­ben­den einen Zet­tel an der Wind­schutz­schei­be an, wor­in der Fah­rer gebe­ten wor­den war einen ande­ren Park­platz zu nut­zen. Nach­dem das Fahr­zeug aber wie­der auf dem gewohn­ten Platz abge­stellt war, wur­den zwei Eier auf die Wind­schutz­schei­be gewor­fen. Dies mel­de­te der Geschä­dig­te vor­sorg­lich der Poli­zei, er woll­te aber kei­ne Anzei­ge erstat­ten, da ihm nach sei­ner Mei­nung auch kein Scha­den ent­stan­den war. Kurz dar­auf rief er erneut bei der Poli­zei an. Er hat­te mit den bei­den Geschäfts­leu­ten gespro­chen, die­se ver­mu­te­ten ein absicht­li­ches Ver­hal­ten des Lie­fer­wa­gen­fah­rers und hat­ten des­halb gemein­schaft­lich die Eier gewor­fen. In dem Gespräch fand sich eine ein­ver­nehm­li­che Lösung.