Polizeibericht PI Gunzenhausen

von | 5. März 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Kraft­rad mit unzu­läs­si­gen Ver­än­de­run­gen kon­trol­liert

Muhr am See — Am Nach­mit­tag des Sams­tags, 02.03.2024, fiel einer Poli­zei­strei­fe im Orts­be­reich Muhr am See ein Kraft­rad mit auf­fal­lend lau­tem Moto­ren­ge­räusch auf. Bei der nach­fol­gen­den Kon­trol­le wur­de fest­ge­stellt, dass die ver­stärk­te Geräusch­ent­wick­lung durch unzu­läs­si­ge Mani­pu­la­tio­nen an der Aus­puff­an­la­ge des Fahr­zeugs ver­ur­sacht wur­de. Der­ar­ti­ge unzu­läs­si­ge Ver­än­de­run­gen füh­ren regel­mä­ßig zum Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis des Fahr­zeugs. Wei­ter­hin wur­de fest­ge­stellt, dass die Nei­gung des amt­li­chen Kenn­zei­chens eigen­mäch­tig erheb­lich in unzu­läs­si­ger Wei­se ver­än­dert wur­de, was des­sen Les­bar­keit wesent­lich ver­schlech­ter­te. Wegen der bei­den gra­vie­ren­den Män­gel war eine Unter­bin­dung der Wei­ter­fahrt unum­gäng­lich. Der 19-jähi­ge Fah­rer muss sich wegen Kenn­zei­chens­miss­brauchs und meh­re­rer Buß­geld­tat­be­stän­de ver­ant­wor­ten.

Wech­sel Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bei Klein­kraft­rä­dern

Gun­zen­hau­sen — Am Abend des 01.03.2024 fiel im Rah­men einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le ein 17-jäh­ri­ge Mofa­fah­rer auf, des­sen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ungül­tig gewor­den war. Der Wei­ter­fahrt muss­te unter­bun­den wer­den und der Fah­rer muss sich wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­set­zes ver­ant­wor­ten. Aus gege­be­nem Anlass wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die schwar­zen, letzt­jäh­rig gül­ti­gen, Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen für Klein­kraft­rä­der und ähn­li­che zulas­sungs­freie Fahr­zeu­ge mit dem Ablauf des 29.02.2024 ihre Gül­tig­keit ver­lo­ren haben. Glei­ches gilt für die damit ver­bun­de­nen Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge. Für die wei­te­re Teil­nah­me am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr muss ein aktu­el­les Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen (Far­be blau) über einen Ver­si­che­rungs­an­bie­ter erwor­ben wer­den.