Polizeibericht PI Treuchtlingen

von | 17. Mai 2024 | Altmühlfranken, Treuchtlingen

E‑Scooter war ohne Ver­si­che­rungs­schutz

Treucht­lin­gen — Am Mitt­woch­abend fuhr ein 27-Jäh­ri­ger mit sei­nem E‑Scooter bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Treucht­lin­gen vor, um sei­ner Mel­de­auf­la­ge
nach­zu­kom­men. Hier­bei wur­de fest­ge­stellt, dass an sei­nem Elket­ro­kleinst­fahr­zeug kein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht war. Gegen ihn wird nun wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ermit­telt.

Rol­ler wur­de ent­wen­det — Zeu­gen­su­che

Soln­ho­fen — In der Nacht von Mon­tag auf Diens­tag wur­de in Soln­ho­fen, An der Sand­gru­be, unter einem Car­port abge­stell­ter Motor­rol­ler, der Mar­ke
Peu­geot, Far­be weiß, ent­wen­det. Hin­wei­se zur Tat und Ver­bleib des Fahr­zeu­ges wer­den unter Tel. 09142 9644–0 an die Poli­zei Treucht­lin­gen
erbe­ten.

Zusam­men­stoß mit Trak­tor

Treucht­lin­gen — Am gest­ri­gen Mitt­woch­nach­mit­tag befuhr ein 64-Jäh­ri­ger mit sei­nem Trak­tor die Staats­stra­ße von Gun­zen­hau­sen in Rich­tung
Treucht­lin­gen. An der Ein­mün­dung nach Wet­tels­heim woll­te der Trak­tor­fah­rer nach links in Rich­tung Wet­tels­heim fah­ren. Hier­bei über­sah er einen Pkw, wel­cher von einem 57-Jäh­ri­gen gelenkt wur­de. Beim anschlie­ßen­den Zusam­men­stoß wur­de wur­den bei­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt. Der
Gesamt­scha­den beträgt nach ers­ten Schät­zun­gen über 20000 Euro. Die Feu­er­wehr Wet­tels­heim wur­de zur Über­nah­me von Ver­kehrs­si­che­rungs­maß­nah­men und zur Fahr­bahn­rei­ni­gung der aus­ge­lau­fe­nen Flüs­sig­kei­ten alar­miert.

Betrun­ke­ne Pkw-Fah­re­rin ver­letzt Beam­ten

Treucht­lin­gen — Am Mitt­woch, kurz nach 13.00 Uhr, wur­de der Poli­zei Treucht­lin­gen ein Pkw im Orts­teil Gra­ben gemel­det, bei wel­chem die
Fahr­zeug­insas­sen sicht­lich unter Alko­hol­ein­fluss stan­den. Vor Ort wur­de der Pkw fest­ge­stellt und die 30-jäh­ri­ge Fah­re­rin einer Kon­trol­le unter­zo­gen. Ein Alko­test ergab eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von fast zwei Pro­mil­le. Daher wur­de eine Blut­ent­nah­me ange­ord­net und im Kli­ni­kum Wei­ßen­burg durch­ge­führt. Bei der Blut­ent­nah­me leis­te­te die Frau erheb­li­chen Wider­stand und belei­dig­te die Beam­ten. Zudem spuck­te sie nach der Blut­ent­nah­me einen Beam­ten ins Gesicht und biss ihn in den Unter­arm. Der Beam­te wur­de hier­bei leicht ver­letzt, blieb jedoch dienst­fä­hig. Gegen die frau wird nun wegen meh­re­rer Delik­te ermit­telt. Durch das zustän­di­ge Amts­ge­richt Ans­bach wur­de der Beschluss erlas­sen, dass sie bis auf wei­te­res von ihrer pol­ni­schen Fahr­erlaub­nis im Bereich der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land kei­nen Gebrauch mehr machen darf