Verstoß gg. Anleinpflicht — Katze verscheucht
Treuchtlingen — Einem stadtbekannten Gastronomen scheinen die geltenden Regeln und Gesetze herzlich egal zu sein.
So verstieß der 69-jährige Deutsche am Donnerstagnachmittag zum wiederholten Male gegen die Anleinpflicht seines Hundes, welcher daraufhin im Wohngebiet in der Bgm.-Korn-Straße unbeaufsichtigt umherlief. So hatte der Vierbeiner die Möglichkeit die Katze der Anzeigeerstatterin zu jagen. Diese ist seitdem nicht mehr auffindbar. Dies ist bei weitem kein Einzelfall. Der Hund bzw. der Hundehalter beschäftigt die Polizei bereits seit mehreren Monaten. Mehrfach kam es zu Mitteilungen, dass der Hund unbeaufsichtigt durch das Stadtgebiet läuft. Hierbei hat er sich schon Kindergartengruppen genähert und auch Rehe gehetzt.
Die in Treuchtlingen geltende Anleinpflicht für „große“ Hunde interessiert den beratungsresistenten Hundehalter ebenso wenig, wie seine Pflich sicherzustellen, dass der Hund sein Grundstück nicht verlässt. Zwar wurden bei jedem bekannt gewordenem Verstoß von Seiten der Polizei ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren eingeleitet. Zu weiterführenden Maßnahmen gegen den zur Hundehaltung ungeeigneten Gastronomen durch das zuständige Ordnungsamt kam es bis dato jedoch nicht.

