Polizeibericht PI Treuchtlingen

von | 2. März 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Ent­wen­de­ter E‑Scooter

Treucht­lin­gen – Am Sonn­tag­nach­mit­tag park­te der Geschä­dig­te sei­nen E‑Scooter auf dem Park­platz des Sport­ge­län­des „Am Brühl” in Treucht­lin­gen. Als er nach etwa zwei Stun­den zu sei­nem E‑Scooter zurück woll­te, muss­te er fest­stel­len, dass die­ser ent­wen­det wor­den war. Es han­delt sich um einen schwar­zen E‑Scooter der Mar­ke Xiao­mi mit einem Zeit­wert von etwa 300 Euro. Zeu­gen des Dieb­stahls wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei Treucht­lin­gen (Tel.: 09142 96440) zu mel­den.

Ohne Ver­si­che­rungs­schutz unter­wegs

Treucht­lin­gen – Bei einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le am Sonn­tag­nach­mit­tag konn­te bei einem E‑Scooterfahrer fest­ge­stellt wer­den, dass an sei­nem Fahr­zeug noch die grü­nen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ange­bracht waren, die mit Ablauf Febru­ar ihre Gül­tig­keit ver­lo­ren hat­ten. Somit nahm er ohne Ver­si­che­rungs­schutz am Stra­ßen­ver­kehr teil. Ihn erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren gemäß dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz.

Die Poli­zei Treucht­lin­gen weist alle Fah­rer und Eigen­tü­mer von ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Klein­fahr­zeu­gen – dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Mofas, Mopeds, soge­nann­te 50er-Rol­ler, E‑Scooter und ähn­li­che Fahr­zeu­ge – dar­auf hin, dass die grü­nen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ab dem 1. März nicht mehr gül­tig sind. Fahr­zeu­ge, die wei­ter­hin im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr genutzt wer­den, müs­sen recht­zei­tig mit einem neu­en, schwar­zen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen aus­ge­stat­tet sein.