Polizeibericht PI Treuchtlingen

von | 5. Dezember 2023 | Altmühlfranken

VU Flucht
Im Zeit­raum vom 01.12.2023, 15.00 Uhr — 02.12.2023, 08.20 Uhr, wur­de durch einen unbe­kann­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer, im Treucht­lin­ger Orts­teil
Win­disch­hau­sen, der Außen­spie­gel eines auf Höhe Haus­num­mer 19 gepark­ten PKW beschä­digt. Hier­bei ent­stand ein Sach­scha­den in Höhe von
cir­ca 500.- Euro.

Fahr­rad­dieb­stahl
Im Zeit­raum vom 27.11.2023, 09.00Uhr — 01.12.2023, 16.00 Uhr, wur­den in Oster­dorf aus einem Haus­durch­gang zwei ver­sperr­te Moun­tain­bikes
ent­wen­det. Es han­delt sich hier­bei um ein Rad der Mar­ke Ghost, Rio Trail AL, grün/schwarz sowie um ein Rad der Mar­ke Rock­hop­per, grau/anthrazit.
Der Gesamt­ent­wen­dungs­scha­den wird auf ca. 3100.- Euro geschätzt.

In bei­den Fäl­len bit­tet die PI Treucht­lin­gen um Hin­wei­se unter der Tele­fon­num­mer 09142 96440.

Zusam­men­stoß mit Schul­bus
Pap­pen­heim:  Am Frei­tag­mor­gen befuhr ein 20-jäh­ri­ger Auto­fah­rer die Kreis­stra­ße zwi­schen Göh­ren und Bies­wang hin­ter einem ande­ren PKW in
Rich­tung Bies­wang. Als der vor­aus­fah­ren­de Fahr­zeug­füh­rer sein Auto ver­kehrs­be­dingt abbrem­sen muss­te, schaff­te es der jun­ge Auto­fah­rer, auf­grund
win­ter­li­cher Stra­ßen­ver­hält­nis­se und nicht ange­pass­ter Geschwin­dig­keit, nicht mehr recht­zei­tig, hin­ter dem Vor­aus­fah­ren­den zu brem­sen und scher­te daher
in den Gegen­ver­kehr aus. Beim anschlie­ßen­den Zurück­sche­ren vor dem ande­ren Auto nach rechts, stieß er jedoch mit der Fahr­zeug­front eines
ent­ge­gen­kom­men­den Bus­ses zusam­men. Der dadurch leicht ver­letz­te Unfall­ver­ur­sa­cher lan­de­te mit sei­nem Auto im Stra­ßen­gra­ben. An die­sem
ent­stand, eben­so wie an dem Bus, mit wel­chem er kol­li­dier­te, ein erheb­li­cher Sach­scha­den. Gegen den Unfall­ver­ur­sa­cher wur­de ein
Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

Gegen Baum gerutscht
Treucht­lin­gen:  Am Frei­tag­nach­mit­tag nah­men auf­merk­sa­me Anwoh­ner in einem Treucht­lin­ger Wohn­ge­biet einen lau­ten Knall im Bereich der Zufahrts­stra­ße zum Wohn­ge­biet wahr. Bei einer Über­prü­fung durch die Anwoh­ner stell­te sich her­aus, dass ein Fahr­zeug bei den win­ter­lich glat­ten Stra­ßen­ver­hält­nis­sen offen­sicht­lich gegen einen neben der Stra­ße ste­hen­den öffent­li­chen Baum gefah­ren ist. Die hin­zu­ge­zo­ge­nen Beam­ten der Poli­zei Treucht­lin­gen konn­ten am besag­ten Baum deut­li­che Unfall­spu­ren fest­stel­len und anhand der am Unfall­ort zurück­ge­blie­ben Fahr­zeug­trüm­mer kur­zer­hand das erheb­lich beschä­dig­te Auto der Unfall­ver­ur­sa­chers und den dazu­ge­hö­ri­gen ver­ant­wort­li­chen Fahr­zeug­füh­rer fest­stel­len. Die­ser ent­fern­te sich nach dem Zusam­men­stoß mit dem Baum uner­laubt von der Unfall­stel­le. Gegen den Fah­rer, wel­cher unver­letzt blieb, wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.