Polizeibericht PI Treuchtlingen

von | 14. Juli 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Polizeibericht

Beschä­dig­te Haus­fas­sa­de durch Ver­kehrs­un­fall­flucht

Treucht­lin­gen – Am Mon­tag­mit­tag, zwi­schen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr, wur­de die Fas­sa­de eines Hau­ses, das an der Kreu­zung „Am Perlachberg“/„Pfarrholzweg“ steht, beschä­digt. Auf­grund der Spu­ren­la­ge ist davon aus­zu­ge­hen, dass ein Lkw oder ein ähn­lich gro­ßes Fahr­zeug beim Abbie­gen zu eng an dem Haus vor­bei­fuhr und an der Fas­sa­de ent­lang­stieß. Der Scha­den wird auf cir­ca 2.500 Euro geschätzt. Der Ver­ur­sa­cher setz­te sei­ne Fahrt fort, ohne sich um sei­ne gesetz­li­chen Pflich­ten als Unfall­be­tei­lig­ter zu küm­mern. Zeu­gen des Ver­kehrs­un­falls wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei Treucht­lin­gen in Ver­bin­dung zu set­zen (Tel.: 09142/96440).

Betrun­ke­ner Rad­fah­rer gestürzt

Treucht­lin­gen – Am Mon­tag­abend woll­te ein 63-Jäh­ri­ger nach dem Besuch eines Bier­gar­tens mit dem Fahr­rad nach Hau­se fah­ren. Kurz nach Fahrt­an­tritt woll­te er einem par­ken­den Pkw aus­wei­chen und stürz­te dabei ohne Fremd­ein­wir­kung. Dabei erlitt er eine stark blu­ten­de Kopf­platz­wun­de. Bei der poli­zei­li­chen Unfall­auf­nah­me wur­de eine Alko­ho­li­sie­rung des Ver­un­fall­ten fest­ge­stellt. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,0 Pro­mil­le. Dar­auf­hin wur­de eine Blut­ent­nah­me durch­ge­führt und ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Trun­ken­heit im Ver­kehr ein­ge­lei­tet.

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass die rela­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit beim Fahr­rad­fah­ren bereits ab einem Wert von 0,3 Pro­mil­le beginnt. Das bedeu­tet: Ab die­sem Wert besteht der Ver­dacht der Trun­ken­heit im Ver­kehr, wenn Aus­fall­erschei­nun­gen wie Schlan­gen­li­ni­en­fah­ren hin­zu­kom­men oder ein Unfall ver­ur­sacht wird.

 Laden­dieb­stahl durch zwei Kin­der

Treucht­lin­gen – Am Mon­tag­nach­mit­tag wur­den zwei 12-jäh­ri­ge Jun­gen vom Per­so­nal eines Treucht­lin­ger Dis­coun­ters dabei beob­ach­tet, wie sie ver­such­ten, Geträn­ke­do­sen in einem Ruck­sack an der Kas­se vor­bei­zu­brin­gen, ohne sie zu bezah­len. Nach der poli­zei­li­chen Sach­be­ar­bei­tung wur­den die bei­den Jun­gen ihren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­ge­ben. Das Jugend­amt wur­de über den Vor­fall infor­miert.