Polizeibericht PI Weißenburg

von | 3. Mai 2024 | Altmühlfranken, Weißenburg

Am Steu­er ein­ge­schla­fen

In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag kam es auf der B2 von Treucht­lin­gen Ri Wei­ßen­burg zu einem Ver­kehrs­un­fall. Ein 18-jäh­ri­ger Fahr­an­fän­ger aus der Ober­pfalz kam nach links von der Fahr­bahn ab und prall­te gegen die Leit­plan­ke auf der ande­ren Stra­ßen­sei­te. Am Pkw ent­stand Total­scha­den, die Leit­plan­ke wur­de auf einer Län­ge von ca. 12 Meter beschä­digt. Der Fah­rer blieb unver­letzt. Im Rah­men der Unfall­auf­nah­me gab er an, am Steu­er ein­ge­schla­fen zu sein.

Erneut Ein­brü­che in Kel­ler­räu­me

Wei­ßen­burg — Am Frei­tag,  26.04.2024 stell­ten Bewoh­ner der Lin­den­stra­ße fest, dass ins­ge­samt 7 Kel­ler­ab­tei­le eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses gewalt­sam auf­ge­bro­chen und durch­wühlt wur­den. Nach ers­ten Erkennt­nis­sen konn­ten die Täter dabei kei­ne wert­vol­len Gegen­stän­de erbeu­ten. Durch das Auf­bre­chen der Türen ent­stand jedoch Sach­scha­den in Höhe von ca. 50 Euro. Soll­te jemand sach­dien­li­che Hin­wei­se machen kön­nen, wird er gebe­ten die­se der Poli­zei
Wei­ßen­burg unter der Tele­fon­num­mer 09141 86 87–0 mit­zu­tei­len.

Fahr­rad geklaut

Wei­ßen­burg — Von Frei­tag auf Sams­tag wur­de, aus einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Augs­bur­ger­stra­ße 70 ein Fahr­rad ent­wen­det. Das Fahr­rad stand unver­sperrt im Haus­ein­gang. Es han­del­te sich dabei um ein Citi­y­bike der Mar­ke Spe­zia­li­zed Typ Cross­trail in schwarz. Soll­te jemand sach­dien­li­che Hin­wei­se zu die­sen Per­so­nen oder dem Fahr­zeug machen kön­nen, wird er gebe­ten die­se der Poli­zei Wei­ßen­burg unter der Tele­fon­num­mer 09141 86 87–0 mit­zu­tei­len.

Ohne Ver­si­che­rung unter­wegs

Wei­ßen­burg — Am Frei­tag­mit­tag wur­de ein 20-jäh­ri­ger, wel­cher mit sei­nem E‑Scooter die Nürn­ber­ger Stra­ße in Wei­ßen­burg befah­ren hat­te, einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Hier­bei wur­de fest­ge­stellt, dass an sei­nem Fahr­zeug noch das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen aus dem Vor­jahr ange­bracht war. Den Fah­rer erwar­tet ein Straf­ver­fah­ren wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz.