Polizeibericht PI Weißenburg

von | 9. September 2024 | Altmühlfranken, Weißenburg

Pkw beschä­digt

Wei­ßen­burg — Am Frei­tag­vor­mit­tag kam es zu einer Sach­be­schä­di­gung an einem abge­mel­de­ten VW T5 (Bus) in der Eich­stät­ter Stra­ße. Ein bis­lang unbe­kann­ter Täter beschä­dig­te hier­bei die Wind­schutz­schei­be mit einem bis­lang unbe­kann­ten Gegen­stand und ver­ur­sach­te so einen Sach­scha­den i.H.v. 1200 EUR. Der schwar­ze VW Bus stand in einer frei zugäng­li­chen Hof­ein­fahrt. Hin­wei­se wer­den an die Poli­zei Wei­ßen­burg erbe­ten.

Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis

Wei­ßen­burg — Am Frei­tag­abend wur­de ein 27-jäh­ri­ger Wei­ßen­bur­ger einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Der jun­ge Mann war hier­bei mit sei­nem auf­fäl­lig beleuch­te­ten
E‑Scooter unter­wegs. Das chi­ne­si­sche Modell ist u.a. auf­grund sei­ner ein­ge­tra­ge­nen Höchst­ge­schwin­dig­keit von weit mehr als 20 km/h, nicht für den Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen.
Das Gefährt wur­de sicher­ge­stellt, der Fah­rer muss sich nun u.a. wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis ver­ant­wor­ten.

Enkel­trick ver­ei­telt

Wei­ßen­burg — Umsich­ti­ge Mit­ar­bei­ter eines Wei­ßen­bur­ger Geld­in­sti­tuts bewahr­ten einen 88-jäh­ri­gen Wei­ßen­bur­ger vor einem Ver­lust von mind. 30.000 EUR. Die­ser wur­de zuvor
tele­fo­nisch von fal­schen Poli­zei­be­am­ten dazu auf­ge­for­dert, den vor­ge­nann­ten Betrag abzu­he­ben und einem Abho­ler zu über­ge­ben. Angeb­lich hät­te die Toch­ter des Geschä­dig­ten
einen Ver­kehrs­un­fall mit töd­li­chem Aus­gang ver­ur­sacht und der Betrag soll­te als Kau­ti­on für die Toch­ter die­nen. Die Mit­ar­bei­ter der Bank wur­den miss­trau­isch, ver­stän­dig­ten die Toch­ter und ver­wie­sen bei­de an die Poli­zei. Im gesam­ten Tages­ver­lauf des ver­gan­ge­nen Frei­tags kam es zu einer Viel­zahl von Anru­fen besorg­ter Bür­ger, wel­che ähn­li­che Anru­fe erhiel­ten, die Betrugs­ma­sche jedoch erkann­ten. Mit die­ser oder ähn­li­chen Betrugs­ma­schen gelingt es Tätern immer wie­der, ihre Opfer um hohe Geld­be­trä­ge zu brin­gen.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken gibt daher fol­gen­de Ver­hal­tens­tipps:

- Spre­chen Sie mit Ange­hö­ri­gen über Gefah­ren durch betrü­ge­ri­sche Tele­fon­an­ru­fe
— Wenn Ihre Tele­fon­num­mer nicht in öffent­li­chen Ver­zeich­nis­sen ste­hen soll (z.B. dem Tele­fon­buch), dann las­sen Sie die Num­mer dort löschen.
— Las­sen Sie sich am Tele­fon nicht unter Druck set­zen. Legen Sie ein­fach auf.
— Geben Sie am Tele­fon kei­ne Details zu Ihren finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis. Die Poli­zei wird Sie nie­mals um Geld­be­trä­ge bit­ten oder nach Ihren Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen aus­fra­gen.
— Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder Schmuck an unbe­kann­te Per­so­nen. Die Poli­zei wird nie­mals tele­fo­nisch die Her­aus­ga­be von Bar­geld oder Wert­ge­gen­stän­den for­dern.
— Mel­den Sie ver­däch­ti­ge Anru­fe umge­hend der Poli­zei. Scheu­en Sie sich nicht davor, den Poli­zei­not­ruf unter der 110 zu wäh­len, oder ihre ört­lich zustän­di­ge Dienstel­le zu kon­tak­tie­ren wenn Ihnen etwas ver­däch­tig vor­kommt.

Durch Wild­wech­sel in Gegen­ver­kehr gera­ten

Ale­sheim — Glück im Unglück hat­ten zwei Pkw-Fah­rer in der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag zwi­schen den Orts­tei­len Ale­sheim und Trom­mets­heim. Die bei­den fuh­ren in
ent­ge­gen­ge­setz­ter Rich­tung auf­ein­an­der zu, als einer der bei­den Fahr­zeug­füh­rer einem Reh aus­wei­chen woll­te, wel­ches die Fahr­bahn quer­te. Er geriet dabei in den Gegen­ver­kehr und kol­li­dier­te seit­lich mit dem ent­ge­gen­kom­men­den Pkw. Glück­li­cher­wei­se blieb es in die­sem Fall bei Sach­schä­den.

Die Poli­zei rät: Tie­ren auf der Fahr­bahn nie­mals aus­wei­chen, son­dern die Spur hal­ten und bes­ten­falls eine Voll­brem­sung ein­lei­ten. Plötz­li­che Aus­weich­ver­su­che enden nicht sel­ten in
fol­gen­schwe­ren Unfäl­len.

Bedro­hung mit Waf­fe

Plein­feld — Am spä­ten Sams­tag-Abend kam es in Plein­feld zu einer Kon­fron­ta­ti­on zwi­schen zwei Män­nern, wegen ver­meint­li­cher Neben­buh­le­rei. Der­je­ni­ge wel­cher sei­nen zehn Jah­re
jün­ge­ren Kon­tra­hen­ten zur Rede stel­len woll­te, zog unver­mit­telt eine Schuss­waf­fe und rich­te­te die­se auf den Ober­kör­per sei­nes Gegen­übers. Es blieb bei war­nen­den Wor­ten und
die bei­den trenn­ten sich wie­der. Nach­dem die Poli­zei Kennt­nis von dem Vor­fall erlangt hat­te, wur­de der Beschul­dig­te an sei­ner Wohn­an­schrift mit dem Vor­fall kon­fron­tiert und sei­ne
Woh­nung nach der Tat­waf­fe durch­sucht. Es konn­te schließ­lich geklärt wer­den, dass es sich um eine Sof­tair­waf­fe gehan­delt hat­te, wel­che auch sicher­ge­stellt wer­den konn­te. Auch wenn von die­ser kei­ne reel­le Gefahr aus­ge­gan­gen war, muss sich der 35-jäh­ri­ge deut­sche Staats­bür­ger nun wegen einer Straf­tat der Bedro­hung ver­ant­wor­ten.