Polizeibericht PI Weißenburg

von | 27. November 2024 | Altmühlfranken, Weißenburg

Zusam­men­prall zwi­schen Pkw und Fahr­rad­fah­re­rin

Wei­ßen­burg — Am 23.11.2024, um 13.52 Uhr woll­te eine 82jährige Ver­kehrs­teil­neh­me­rin aus Wei­ßen­burg mit ihrem Pkw von der Nürn­ber­ger Stra­ße nach links in die Nörd­li­che Ring­stra­ße abbie­gen. Dabei über­sah sie auf­grund tief­stehen­der Son­ne eine ihr ent­ge­gen­kom­men­de 58jährige Fahr­rad­fah­re­rin aus Wei­ßen­burg. Es kam zum Unfall, bei dem sich die Fahr­rad­fah­re­rin mit­tel­schwer ver­letz­te und in ein Kran­ken­haus gebracht wur­de. Gegen die 82jährige Unfall­ver­ur­sa­che­rin wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung ein­ge­lei­tet.

Ver­kratz­ter Pkw

Wei­ßen­burg — In der Zeit vom 21.11.24, 16:30 Uhr bis 23.11.24, 13:00 wur­de ein Pkw der Mar­ke BMW im Bereich der Früh­ling­s­tra­ße in Wei­ßen­burg von unbe­kann­ten Per­so­nen an der Bei­fah­rer­sei­te ver­kratzt. Dadurch ent­stand ein Scha­den von ca. 800€. Zeu­gen, wel­che Hin­wei­se auf die mög­li­chen Ver­ur­sa­cher der Krat­zer machen kön­nen, wer­den gebe­ten sich unter der Tele­fon­num­mer 09141/8687–0 bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg zu mel­den.

Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht und wei­ter­ge­fah­ren

Wei­ßen­burg — Am 10.11.2024, gegen 16:30 Uhr wur­de durch einen bis­lang unbe­kann­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer ein Metall­ele­ment einer Hof­ein­fahrt im Eich­brun­nen­weg in Wei­ßen­burg beschä­digt. Es ent­stand ein Scha­den in Höhe von ca. 300€. Der Unfall­ver­ur­sa­cher mel­de­te sich weder bei dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer noch bei der Poli­zei, um den Unfall auf­neh­men zu las­sen. Laut eines Zeu­gen soll es sich bei dem Ver­ur­sa­cher­fahr­zeug um einen „gro­ßen, blau­en Bus“ gehan­delt haben. Zeu­gen, wel­che wei­te­re Hin­wei­se auf das Ver­ur­sa­cher­fahr­zeug oder den Fah­rer machen kön­nen, wer­den gebe­ten sich unter der Tele­fon­num­mer 09141/8687–0 bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg zu mel­den.

Schuss­waf­fe bei der Poli­zei abge­ge­ben

Wei­ßen­burg — Am 23.11.2024 erschien eine 78jährige Frau aus Wei­ßen­burg bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg um eine Waf­fe abzu­ge­ben, die sie in ihrem Haus gefun­den hat­te. Sie über­gab dar­auf­hin der Poli­zei eine schar­fe Schuss­waf­fe der Mar­ke Walt­her samt dazu­ge­hö­ri­gem Hols­ter und Muni­ti­on. Die­se Schuss­waf­fe hat­te sie bis zur Poli­zei­in­spek­ti­on ihrer Hand­ta­sche trans­por­tiert. Die 78jährige Frau besitzt kei­ner­lei Waf­fen­recht­li­che Erlaub­nis­se und hät­te die­se Waf­fe nicht vom Fund­ort zur Poli­zei trans­por­tie­ren dür­fen. Aus die­sem Grund muss­te gegen sie ein Straf­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz ein­ge­lei­tet wer­den.

Hin­weis der Poli­zei: Gemäß dem Waf­fen­ge­setz ist es ver­bo­ten eine Schuss­waf­fe ohne einen Waf­fen­schein zu füh­ren. Eine Waf­fe führt, wer die tat­säch­li­che Gewalt über die­se außer­halb der eige­nen Woh­nung, des eige­nen Grund­stücks, der eige­nen Geschäfts­räu­me oder einer Schieß­stät­te
aus­übt. Durch den Trans­port der Schuss­waf­fe von dem Fund­ort zur Poli­zei­in­spek­ti­on ist die­se Aus­übung der tat­säch­li­chen Gewalt außer­halb der erlaub­ten Ört­lich­kei­ten gege­ben und es liegt somit ein Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz vor.

Aus die­sem Grund ergeht der drin­gen­de Hin­weis der Poli­zei, dass Per­so­nen wel­che eine Waf­fe fin­den, im eig­nen Inter­es­se die Poli­zei tele­fo­nisch zu ver­stän­di­gen und um eine Strei­fen­be­sat­zung zu bit­ten, wel­che die Waf­fe vor Ort ent­ge­gen­nimmt.

Ver­kehrs­un­fall im Begeg­nungs­ver­kehr

Ber­gen — Am 21.11.2024, gegen 17.50 Uhr befuhr eine 22jährige Ver­kehrs­teil­neh­me­rin aus dem Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen mit ihrem Pkw die Stra­ße von Pfraun­feld nach Gey­ern. Dabei kam ihr ein Pkw ent­ge­gen. Der Abstand der bei­den Fahr­zeu­ge war offen­sicht­lich nicht aus­rei­chend, da sich die bei­den Außen­spie­gel beim anein­an­der vor­bei­fah­ren tra­fen. Der Spie­gel des Pkw der 22jährigen Ver­kehrs­teil­neh­me­rin wur­de dadurch beschä­digt. Es ent­stand ein Scha­den von unge­fähr 300€. Der ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer fuhr wei­ter, ohne sich um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung zu küm­mern. Zu dem Fahr­zeug ist ledig­lich bekannt, dass es sich um einen klei­nen, ver­mut­lich sil­ber­nen Pkw älte­ren Bau­jah­res han­del­te. Ob an die­sem Fahr­zeug ein Scha­den ent­stan­den ist, ist bis­lang unbe­kannt. Zeu­gen, wel­che Anga­ben zu dem betei­lig­ten Fahr­zeug machen kön­nen, wer­den gebe­ten sich tele­fo­nisch unter der Num­mer 09141 8687–0 bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg zu mel­den.