Polizeibericht PI Weißenburg

von | 6. April 2024 | Altmühlfranken, Weißenburg

Beim Drif­ten Unfall ver­ur­sacht

Wei­ßen­burg — Am 01.04.2024, gegen 19:00 Uhr wur­de der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg tele­fo­nisch mit­ge­teilt, dass am Fest­platz in Wei­ßen­burg, bzw. im Bereich des Park­plat­zes wie­der ein­mal Ver­kehrs­row­dys unter­wegs sind. Laut einer wei­te­ren Mit­tei­lung sol­len mit den Pkws auch Drift­ver­su­che unter­nom­men wor­den sein. Beim Ein­tref­fen der Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg stell­te sich fol­gen­der Sach­ver­halt dar. Ein 20jähriger Wei­ßen­bur­ger fuhr mit sei­nem BMW vom Park­platz des Fest­plat­zes auf die Wie­sen­stra­ße auf. Dabei beschleu­nig­te er absicht­lich sei­nen Pkw so stark, dass das Heck aus­brach. Bei die­sem Fahr­ma­nö­ver miss­ach­te­te er den vor­fahrt­be­rech­tig­ten voll besetz­ten Pkw eines 46jährigen Wei­ßen­bur­gers. Der 20jährige Fah­rer brach­te dar­auf­hin auf­grund über­höh­ter Geschwin­dig­keit sein Fahr­zeug­heck noch ein­mal zum Aus­bre­chen. Hier­bei fuhr er wie­der in den Park­platz hin­ein und stieß auf­grund sei­nes Fahr­ma­nö­vers gegen eine Stra­ßen­la­ter­ne. Hier­durch wur­de die Stra­ßen­la­ter­ne beschä­digt. Am BMW ent­stand Total­scha­den. Mit dem Pkw, wel­chem die Vor­fahrt genom­men wur­de, kam es zum Glück zu kei­nem Zusam­men­stoß. Die Insas­sen kamen mit einem gehö­ri­gen Schre­cken davon. Gegen den jun­gen Fah­rer des BMW wur­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs ein­ge­lei­tet.

Pkw trotz Fahr­ver­bot gefah­ren

Wei­ßen­burg — Am 01.04.2024, gegen 11:45 Uhr erschien ein 39jähriger Wei­ßen­bur­ger mit sei­nem Pkw bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Wei­ßen­burg, nach­dem er erfah­ren hat­te, dass die Poli­zei am glei­chen Vor­mit­tag bei ihm zu Hau­se war, um sei­nen Füh­rer­schein zu beschlag­nah­men. Gegen den Herrn wur­de von der zen­tra­len Buß­geld­stel­le ein Fahr­ver­bot erlas­sen, wel­ches seit Anfang März rechts­kräf­tig war. Der Mann hat­te sei­nen Füh­rer­schein nicht frei­wil­lig bei der Poli­zei abge­ge­ben. Da der 39jährige selbst mit sei­nem Pkw zur Poli­zei gefah­ren kam, ver­stieß er gegen sein Fahr­ver­bot. Gegen ihn wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen Fah­ren trotz Fahr­ver­bo­tes gemäß §21 Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz ein­ge­lei­tet. Der Füh­rer­schein des Man­nes wur­de nun in amt­li­che Ver­wah­rung genom­men, bis sein Fahr­ver­bot endet.