Sanierungsarbeiten an Bahnübergängen im Stadtgebiet Gunzenhausen

von | 17. März 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Im März 2025 kommt es im Stadt­ge­biet Gun­zen­hau­sen wie­der zu eini­gen Voll­sper­run­gen von Bahn­über­gän­gen. So möch­te die Deut­sche Bahn sanie­ren und wir infor­mie­ren über Sper­run­gen sowie Umlei­tungs­stre­cken. Alle betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den um Ver­ständ­nis für die Maß­nah­men gebe­ten. Zur Pfle­ge und zum Erhalt sind regel­mä­ßi­ge Sanie­rungs- und Ertüch­ti­gungs­ar­bei­ten an den Glei­sen und Über­gän­gen alter­na­tiv­los und drin­gend not­wen­dig. Umlei­tungs­stre­cken wer­den zur Ori­en­tie­rung gut sicht­bar aus­ge­schil­dert.

Zur Über­sicht: Vor allem Orts­teil­be­woh­ner aus Büchel­berg und Lau­ben­ze­del sind von den Voll­sper­run­gen aller Bahn­über­gän­ge rund um Sin­der­lach bzw. Lau­ben­ze­del betrof­fen. Die Arbei­ten wer­den vom 28. bis 31. März 2025 statt­fin­den, die zustän­di­ge Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ist das Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen.

Schon ein paar Tage vor­her, näm­lich vom 21. bis 24. März 2025, wird der Bahn­über­gang Maicha gesperrt. Die­ser wird erneu­ert, wozu die Stra­ße voll­stän­dig dicht­ge­macht wer­den muss. Auch in die­sem Fall ist das Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen als geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Behör­de zustän­dig.

Last but not least wird am Bahn­über­gang in der Nürn­ber­ger Stra­ße in Gun­zen­hau­sen gear­bei­tet. Die Tätig­kei­ten fin­den vom 21. bis 24. März 2025 statt, auch hier wird eine Umlei­tungs­stre­cke gut sicht­bar aus­ge­schil­dert. Die zustän­di­ge Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ist in die­sem Fall die Stadt Gun­zen­hau­sen.

Stra­ßen­sper­run­gen wer­den bei den jeweils zustän­di­gen Behör­den bean­tragt und nach ver­kehrs­tech­ni­scher Über­prü­fung geneh­migt. Auf Ter­min­kol­li­sio­nen oder zeit­gleich statt­fin­den­de Bau­stel­len kön­nen die Ämter zwar hin­wei­sen, sie haben aller­dings nach posi­ti­ver Prü­fung ihr Ein­ver­ständ­nis zu geben. Dabei kann es dann vor­kom­men, dass Bau­stel­len par­al­lel ein­ge­rich­tet wer­den und die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr damit für Auto­fah­rer und Co. in die­ser Zeit zur Gedulds­pro­be wird. Die ver­kehrs­recht­li­chen Ein­schrän­kun­gen wur­den den­noch umsich­tig geplant, Ein­schrän­kun­gen auf das gesell­schaft­li­che Leben konn­ten wei­test­ge­hend ver­mie­den wer­den.

Foto: Pix­a­bay