Seit 1. März gelten neue Umzugskostenpauschalen für die Steuererklärung

von | 11. April 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Die Deut­schen sind Umzugs­welt­meis­ter. Mehr als neun Mil­lio­nen Umzü­ge inner­halb eines Jah­res wur­den vom Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt im Jahr 2020 regis­triert. Um die beruf­li­che Mobi­li­tät von Beschäf­tig­ten zu för­dern und die Wirt­schaft durch fle­xi­ble­re Arbeits­kräf­te zu stär­ken, betei­ligt sich das Finanz­amt an den Kos­ten eines beruf­li­chen Umzugs. Damit der admi­nis­tra­ti­ve Auf­wand für Steu­er­zah­len­de und Finanz­be­am­te redu­ziert wird, gibt es Umzugs­kos­ten­pau­scha­len. Die­se wur­den zum 1. März 2024 leicht erhöht. „Höhe­re Kos­ten kön­nen den­noch gel­tend gemacht wer­den. Aller­dings sind dafür Nach­wei­se erfor­der­lich“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern, der als Inter­view­part­ner zur Ver­fü­gung stand.

Wann ist ein Umzug berufs­be­dingt?

Auf den ers­ten Blick klar berufs­be­dingt sind der ers­te Job eines Berufs­an­fän­gers, ein frei­wil­li­ger Job­wech­sel für die Kar­rie­re­lei­ter oder die gefor­der­te Ver­set­zung vom Arbeit­ge­ber. Auch die Begrün­dung oder Been­di­gung einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung am Arbeits­ort erkennt das Finanz­amt an. Was vie­le nicht wis­sen, ein beruf­lich beding­ter Umzug kann auch in ein und der­sel­ben Stadt getä­tigt wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass durch den neu­en Arbeits­weg ins­ge­samt mehr als eine Stun­de Fahrt­zeit täg­lich gewon­nen wird. Dies ist in Groß­städ­ten wie Mün­chen oder Ber­lin z.B. der Fall, wenn in ein ande­res Stadt­vier­tel umge­zo­gen wird, um näher am Arbeits­platz zu woh­nen. Auch kann eine beruf­li­che Chan­ce mit der neu­en Lie­be in einer ande­ren Stadt ver­bun­den sein. Zwei Flie­gen mit einer Klap­pe, das geht, solan­ge das Haupt­mo­tiv beruf­lich ist.

Wel­che Umzugs­kos­ten sind Wer­bungs­kos­ten?

Beim der­zei­ti­gen Woh­nungs­not­stand kann die Suche nach einer neu­en Blei­be ganz schön nerv­tö­tend sein. Gut, dass die Fahr­ten zu Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen oder Tref­fen mit Ver­mie­tern und Mak­lern mit 30 Cent je gefah­re­nen Kilo­me­ter steu­er­lich abge­rech­net wer­den kön­nen. Auch die Mak­ler­ge­büh­ren für Miet­woh­nun­gen fal­len unter die Wer­bungs­kos­ten. Eine gro­ße finan­zi­el­le Belas­tung ver­ur­sacht meist das beauf­trag­te Umzugs­un­ter­neh­men. Alter­na­tiv kön­nen die Kos­ten für ein gemie­te­tes Trans­port­fahr­zeug steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Wei­ter­hin kön­nen dop­pel­te Miet­zah­lun­gen aner­kannt wer­den. Bis zu sechs Mona­te für die alte Woh­nung auf­grund von Kün­di­gungs­fris­ten und bis zu drei Mona­te für die neue Woh­nung, wenn sie noch nicht sofort genutzt wer­den kann. Die­se Aus­ga­ben fal­len nicht unter die Umzugs­kos­ten­pau­scha­len, son­dern kön­nen anhand von Rech­nun­gen als Wer­bungs­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht wer­den. Fal­len die Kin­der umzugs­be­dingt in ihren schu­li­schen Leis­tun­gen zurück, so kön­nen die Nach­hil­fe­kos­ten ab dem 1. März 2024 bis zu einer Höhe von 1.286 Euro eben­falls gel­tend gemacht wer­den. Für die gro­ßen Aus­ga­ben sind also Ein­zel­nach­wei­se not­wen­dig.

Wofür sind die Umzugs­pau­scha­len gut?

Dane­ben gibt es vie­le klei­ne­re Auf­wen­dun­gen, die durch den Umzug aus­ge­löst wer­den. So ist es üblich, dass Umzugs­hel­fern eine Ver­pfle­gung zur Ver­fü­gung gestellt wird und sie ein Trink­geld erhal­ten. Dafür sind kei­ne Rech­nun­gen und Nach­wei­se nötig. Die Umzugs­kos­ten­pau­scha­len sol­len die­se klei­ne­ren Aus­ga­ben abde­cken. So muss man sich bei der Gemein­de gebüh­ren­pflich­tig ummel­den, einen neu­en Tele­fon- und Inter­net­an­schluss legen las­sen, bei der Post einen Nach­sen­de­auf­trag ertei­len und gege­be­nen­falls einen neu­en Per­so­nal­aus­weis oder ein neu­es Kfz-Schild fürs Auto bean­tra­gen. Der fach­män­ni­sche Anschluss von Elek­tro­ge­rä­ten, Herd und Öfen sowie das Anbrin­gen von Decken­leuch­ten sind in den Pau­scha­len inklu­diert. Auch die Beschaf­fung von Vor­hangstan­gen, Rol­los oder die Kür­zung von Vor­hän­gen sind hier ver­or­tet. Wei­ter­hin zäh­len Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren oder Reno­vie­rungs­kos­ten in der alten Woh­nung, wie das Wei­ßeln durch einen Maler dazu. Über­stei­gen die getä­tig­ten Kos­ten nach­weis­lich den Pausch­be­trag, dür­fen die Aus­ga­ben in ihrer tat­säch­li­chen Höhe anstatt der Pau­scha­le in Anspruch genom­men wer­den. Beim Ein­rich­ten oder Auf­las­sen eines dop­pel­ten Haus­halts müs­sen die tat­säch­li­chen Kos­ten immer nach­ge­wie­sen wer­den. Die Umzugs­kos­ten­pau­scha­len kom­men in die­sen Fäl­len nicht zum Ein­satz.

Wie hoch sind die aktu­el­len Umzugs­pau­scha­len?

Für Berufs­an­fän­ger, die gera­de erst von zu Hau­se in die ers­te eige­ne Blei­be aus­zie­hen, gilt eine eige­ne Pau­scha­le. Sie wur­de von 177 Euro auf 193 Euro erhöht. Bestand vor dem Umzug schon eige­ner Haus­stand, gel­ten fol­gen­de Pau­scha­len: Steu­er­lich Berech­tig­te kön­nen für sich selbst statt 886 Euro nun 964 Euro in die Steu­er­erklä­rung ein­tra­gen. Für jedes wei­te­re Mit­glied im Haus­halt kom­men statt 590 jetzt 643 Euro dazu. Für eine vier­köp­fi­ge Fami­lie ist ins­ge­samt eine Pau­scha­le in Höhe von 2.893 Euro ein­zu­tra­gen. Steu­er­li­cher Stich­tag für die neu­en Pau­scha­len und die maxi­ma­len Nach­hil­fe­kos­ten ist der Tag vor dem Ein­la­den des Umzugs­guts. Fällt er auf den 1. März 2024, gel­ten die höhe­ren Pau­scha­len, die vom BMF in einem Schrei­ben am 28. Dezem­ber 2023 ver­öf­fent­licht wur­den. Für die Mona­te davor gel­ten die nied­ri­ge­ren Wer­te gemäß dem Schrei­ben des BMF vom 21. Juli 2021.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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