Sicher auf dem Lastenrad unterwegs

von | 8. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Wie sich das Unfall­ri­si­ko sen­ken lässt und wel­che Rege­lun­gen gel­ten

(red). Ob für den Fami­li­en­ein­kauf, den Trans­port von Kin­dern oder als umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum Auto – Las­ten­rä­der lie­gen voll im Trend. Viel­sei­tig, prak­tisch und kos­ten­güns­tig erleich­tern sie den All­tag. Doch wel­ches Modell passt zu wem? Und wie fährt man sicher? Hele­na Bie­wer, Unfall­ex­per­tin von ERGO, gibt Tipps. Sabi­ne Brandl, Juris­tin der ERGO Rechts­schutz Leis­tungs-GmbH, klärt wich­ti­ge Ver­kehrs­re­geln.

Wel­che Las­ten­rad­mo­del­le gibt es?
Der größ­te Unter­schied zwi­schen klas­si­schen Draht­eseln und Las­ten­rä­dern: Letz­te­re ver­fü­gen über deut­lich mehr Stau­raum und Trag­kraft. Model­le mit zwei Rädern sind häu­fig mit einer Trans­port­box oder einem Gepäck­trä­ger aus­ge­stat­tet und eig­nen sich daher zum Bei­spiel für Ein­käu­fe. Drei­räd­ri­ge Las­ten­rä­der haben meist noch mehr Stau­raum. „Außer­dem unter­schei­den sich die bei­den Vari­an­ten in Fahr­ge­fühl und Len­kung. Zwei­räd­ri­ge Model­le sind wen­di­ger und kön­nen auch durch enge­re Pas­sa­gen manö­vrie­ren, wäh­rend drei­räd­ri­ge Las­ten­rä­der sper­ri­ger sind und in Eng­stel­len zum Pro­blem wer­den könn­ten“, so Hele­na Bie­wer, Unfall­ex­per­tin von ERGO.

Unfall­ge­fah­ren nicht unter­schät­zen
Zwar gel­ten Las­ten­rä­der als rela­tiv sicher, aber egal ob zwei oder drei Räder: Sie sind um eini­ges schwe­rer als nor­ma­le Draht­esel und damit kom­pli­zier­ter zu manö­vrie­ren und kippan­fäl­li­ger. „Die Unfall­for­schung der Ver­si­che­rer (UDV) emp­fiehlt daher Model­le mit Nei­ge­tech­nik, die mehr Sta­bi­li­tät schaf­fen“, ergänzt die Unfall­ex­per­tin von ERGO.

Sicher­heit geht vor
„Wer zum ers­ten Mal mit einem bela­de­nen Las­ten­rad unter­wegs ist, soll­te zunächst auf einer ruhi­gen Stre­cke üben, um sich an das Fahr­ver­hal­ten in Kur­ven und beim Brem­sen sowie das Hoch­fah­ren auf Bord­stei­ne zu gewöh­nen“, rät Bie­wer. „Mit­fah­rer müs­sen mit einem Gurt gesi­chert sein und beson­ders bei Kin­dern darf ein Helm nicht feh­len.“ Noch mehr Sicher­heit bie­ten Sit­ze mit inte­grier­tem Kopf­schutz. Eben­falls fest zu ver­stau­en sind zu trans­por­tie­ren­de Gegen­stän­de. Dafür eig­nen sich Gepäck­gur­te, Absperr­net­ze oder fest mon­tier­te Hal­te­run­gen. Ragt die Ladung über die Boxen hin­aus, kann ein Siche­rungs­netz sinn­voll sein. Beim Fahr­ver­hal­ten gilt: Vor­sich­tig und vor­aus­schau­end fah­ren. „Vor allem wer voll­be­la­den unter­wegs ist, soll­te sei­ne Fahr­wei­se und Geschwin­dig­keit anpas­sen“, ergänzt die Unfall­ex­per­tin.

Ver­kehrs­re­geln für Las­ten­rä­der
Las­ten­rä­der unter­lie­gen trotz ihrer Brei­te und ihres Gewichts den­sel­ben Ver­kehrs­re­geln wie nor­ma­le Fahr­rä­der. Das heißt: Sie müs­sen grund­sätz­lich auch Rad­we­ge nut­zen, die als benut­zungs­pflich­tig aus­ge­schil­dert sind. Aller­dings kann in man­chen Fäl­len eine Aus­nah­me gel­ten: „Ist eine Nut­zung des Rad­wegs im Ein­zel­fall nicht zumut­bar, weil die­ser zum Bei­spiel zu schmal ist, soll nach einer Ver­wal­tungs­vor­schrift die Nut­zung der Fahr­bahn nicht geahn­det wer­den“, erklärt Sabi­ne Brandl, Juris­tin der ERGO Rechts­schutz Leis­tungs-GmbH. Dann kön­nen Las­ten­rad­ler also auf die Stra­ße aus­wei­chen. „Für das Abstel­len und Par­ken gel­ten in den meis­ten Fäl­len die­sel­ben Regeln wie für nor­ma­le Fahr­rä­der. Doch wer das Las­ten­rad in Berei­chen abstellt, die Ret­tungs­we­ge blo­ckie­ren oder Geh­we­ge zu stark ein­engen, sodass Fuß­gän­ger behin­dert wer­den, ris­kiert ein Buß­geld“, so Brandl. Man­che Städ­te haben Son­der­re­geln für Las­ten­rä­der ein­ge­führt. Die Juris­tin emp­fiehlt, sich über sol­che loka­len Beson­der­hei­ten zu infor­mie­ren.

Foto: Ergo Group