So sparen Fahranfänger rund 20 Prozent bei der Kfz-Versicherung

von | 29. Juni 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

Ber­lin (red). Als Fahr­an­fän­ger zahlt man in der Kfz-Ver­si­che­rung die höchs­ten Bei­trä­ge. Dabei las­sen sich im Schnitt rund 20 Pro­zent der Kos­ten spa­ren. Das zeigt eine Stich­pro­ben­ana­ly­se des unab­hän­gi­gen Gel­d­rat­ge­bers Finanz­tip. Eini­ge Ver­si­che­rer hono­rie­ren etwa, wenn Fahr­an­fän­ger am beglei­te­ten Fah­ren mit 17 teil­ge­nom­men haben.

Jun­ge Fah­rer im Alter von 18 bis 24 haben das höchs­te Unfall­ri­si­ko im Stra­ßen­ver­kehr. Wenn Fami­li­en einen Fahr­an­fän­ger in die Ver­si­che­rung mit auf­neh­men, zah­len sie schnell das Dop­pel­te. Vie­le las­sen den Fahr­an­fän­ger des­we­gen nicht ans Steu­er des Fami­li­en­au­tos. „Es muss jedoch nicht immer gleich der Raus­wurf sein“, sagt Kath­rin Gott­hold, Ver­si­che­rungs­exper­tin bei Finanz­tip. „Es gibt auch ande­re Mög­lich­kei­ten den Bei­trag mit Fahr­an­fän­gern im Ver­trag zu sen­ken.“

Rund 20 Pro­zent Preis­sen­kung sind mög­lich

Ein Spar­he­bel ist das beglei­te­te Fah­ren ab 17. „Die Stich­pro­be von Finanz­tip zeigt, dass Ver­si­che­rer es vor allem bei wirk­lich jun­gen Fah­rern hono­rie­ren, wenn die­se am beglei­te­ten Fah­ren ab 17 teil­ge­nom­men haben“, so Gott­hold. Die Ange­bo­te für einen Jung­fah­rer mit beglei­te­tem Fah­ren, der einen eige­nen Ver­trag abschlie­ßen woll­te, waren vor allem bei den ohne­hin güns­ti­gen Anbie­tern noch ein­mal im Schnitt rund 20 Pro­zent preis­wer­ter als die für einen Fahr­an­fän­ger ohne die­se Fahr­pra­xis.

Das güns­tigs­te Ange­bot für die Absi­che­rung eines eige­nen Autos eines 18-jäh­ri­gen Fah­rer mit Erfah­rung durch beglei­te­tes Fah­ren hat Finanz­tip bei Check24 gefun­den, es lag bei 1.154 Euro im Jahr für Haft­pflicht und Teil­kas­ko für einen Golf VIII und kam von der ADAC Auto­ver­si­che­rung. Ohne beglei­te­tes Fah­ren kam das güns­tigs­te Ange­bot für das glei­che Auto eben­falls von der Alli­anz-Toch­ter ADAC Auto­ver­si­che­rung, lag jedoch bei rund 1.513 Euro. Bei Veri­vox soll­te der 18-Jäh­ri­ge mit beglei­te­tem Fah­ren rund 1.520 Euro im Jahr bei der Axa bezah­len, ohne beglei­te­tes Fah­ren waren es 1.632 Euro bei der Alli­anz Direct. Ein Grund mehr, die Tari­fe gründ­lich zu ver­glei­chen.

Spa­ren mit beglei­te­tem Fah­ren ab 17

Fahr­an­fän­ger, die am beglei­te­ten Fah­ren teil­neh­men – also bereits den Füh­rer­schein mit 17 machen und bis zum 18. Geburts­tag nur in Beglei­tung fah­ren – ver­ur­sa­chen weni­ger Unfäl­le. Zusätz­lich kann so auch noch bei der Ver­si­che­rung gespart wer­den. „Die Fami­lie spart sowohl, wenn das Kind spä­ter als Allein­fah­rer in den Ver­trag auf­ge­nom­men wer­den soll. Denn dann berech­nen die meis­ten Ver­si­che­rer deut­lich weni­ger Auf­schlag als bei ande­ren ver­gleich­bar alten Fah­rern“, sagt Gott­hold. „Aber auch, wenn der jun­ge Fah­rer einen eige­nen Ver­trag abschließt, wird er meist in eine bes­se­re SF-Klas­se ein­ge­stuft, als ohne Teil­nah­me am beglei­te­ten Fah­ren.“

Ein­kal­ku­lie­ren müs­sen Fami­li­en aber auch, dass sich bereits wäh­rend des beglei­te­ten Fah­rens der Bei­trag für den Ver­si­che­rungs­ver­trag der Eltern ver­teu­ern kann. Wird das elter­li­che Auto dafür genutzt, ändert sich des­sen Fah­rer­kreis. Eine Mel­dung an den Ver­si­che­rer ist dann erfor­der­lich. Ange­bo­te ver­glei­chen hilft auch hier: Nicht jeder Ver­si­che­rer erhebt für die Nut­zung des Autos im Rah­men des beglei­te­ten Fah­rens einen Bei­trags­zu­schlag. Häu­fig wird ein Auf­schlag erst fäl­lig, wenn der jun­ge Fah­rer das Fahr­zeug allein nut­zen darf.

So hat Finanz­tip gerech­net

Finanz­tip hat Abfra­gen für einen eige­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag für zwei 18-jäh­ri­ge Mus­ter-Auto­fah­rer sowie zwei 20-jäh­ri­ge Auto­fah­rer mit jeweils iden­ti­schen Autos auf den Ver­gleichs­por­ta­len Veri­vox und Check24 durch­ge­führt. Gesucht wur­de nach den güns­tigs­ten pas­sen­den Ange­bo­ten für einen Teil­kas­ko­ver­trag mit Haft­pflicht für einen VW Golf VIII. In einem Fall jeweils mit der Anga­be, der Fah­rer habe am beglei­te­ten Fah­ren teil­ge­nom­men. Im ande­ren Fall ohne die­se Anga­be. Die rest­li­chen Daten und Merk­ma­le von Mensch und Auto waren iden­tisch.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: Zum Finanz­tip-Rat­ge­ber Kfz-Ver­si­che­rung für Fahr­an­fän­ger

Über Finanz­tip: 

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