Spannende Urteile aus dem Reiserecht

von | 25. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

 ARAG, stimmt das? — ARAG Exper­ten mit span­nen­den Urtei­len aus dem Rei­se­recht

Ist ein fal­sches Hotel­zim­mer ein Rei­se­man­gel?

Wer ein Fami­li­en­zim­mer mit sepa­ra­tem Schlaf­zim­mer bucht und statt­des­sen eine Ein­raum-Juni­or­suite bekommt, hat unter Umstän­den Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung. Die ARAG Exper­ten ver­wei­sen auf einen kon­kre­ten Fall, in dem ein Vater ein Fami­li­en­zim­mer buch­te, weil er mit sei­ner drei­jäh­ri­gen Toch­ter und sei­ner Lebens­ge­fähr­tin ver­rei­sen woll­te. Weil das gebuch­te Hotel geschlos­sen war, bot ihm die Rei­se­ver­an­stal­te­rin eine Juni­or­suite mit kom­bi­nier­tem Wohn- und Schlaf­zim­mer in einem ande­ren Hotel an. Das woll­te der Mann nicht akzep­tie­ren und kün­dig­te den Ver­trag für die Pau­schal­rei­se. Anschlie­ßend klag­te er auf eine Ent­schä­di­gung wegen ver­ta­ner Urlaubs­freu­de. Erst in zwei­ter Instanz hat­te er Erfolg. Auch die Rich­ter waren der Ansicht, dass die Unter­brin­gung in der Juni­or­suite nicht nur eine Unan­nehm­lich­keit, son­dern eine erheb­li­che Abwei­chung vom ursprüng­lich gebuch­ten Fami­li­en­zim­mer und mit erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen ver­bun­den sei. Die Ent­schä­di­gung betrug 55 Pro­zent des Rei­se­prei­ses für ihn und sei­ne Lebens­ge­fähr­tin sowie 52 Pro­zent für sei­ne Toch­ter (Land­ge­richt Köln, Az.: 11 S 795/21).

Gilt die Ver­jäh­rungs­frist auch bei Pau­schal­rei­sen?
Pau­schal­ur­lau­ber, deren Flug sich ver­spä­tet oder gar aus­fällt, haben laut ARAG Exper­ten drei Jah­re Zeit, ihre Ansprü­che auf Aus­gleichs­zah­lun­gen bei der Flug­ge­sell­schaft gel­tend zu machen. In einem kon­kre­ten Fall hat­te eine Air­line sich zunächst gewei­gert, zwei Urlau­bern für eine knapp vier­stün­di­ge Ver­spä­tung ihres Flu­ges nach Ägyp­ten den gefor­der­ten Aus­gleich von 800 Euro zu zah­len. Die Flug­ge­sell­schaft berief sich auf die zwei­jäh­ri­ge Ver­jäh­rungs­frist, die oft bei Pau­schal­rei­sen gilt. Doch die Rich­ter des Bun­des­ge­richts­hofs waren der Ansicht, dass hier eine drei­jäh­ri­ge Frist gel­te, unab­hän­gig davon, ob der Flug sepa­rat oder als Teil einer Pau­schal­rei­se gebucht wur­de (Az.: X ZR 62/23).

Ist ein 1,3 Kilo­me­ter ent­fern­ter Strand in weni­gen Geh­mi­nu­ten zu errei­chen?
Wer einen Strand­ur­laub bucht, erwar­tet das Meer in unmit­tel­ba­rer Nähe, vor allem dann, wenn in der Hotel­be­schrei­bung steht, dass der Strand in weni­gen Geh­mi­nu­ten erreich­bar sei. Doch was heißt über­haupt „weni­ge Geh­mi­nu­ten“? Die ARAG Exper­ten ver­wei­sen auf einen Fall, in dem eine Urlau­be­rin eine Rund­rei­se durch Cos­ta Rica gebucht hat­te. Der Strand ihres Bou­tique-Hotels soll­te fuß­läu­fig in weni­gen Minu­ten erreich­bar sein. Vor Ort stell­te sie jedoch fest: Ein Fuß­marsch dau­er­te etwa 25 Minu­ten, was ihr deut­lich zu weit war. Also buch­te sie kur­zer­hand ein Ersatz­ho­tel und ver­lang­te Scha­dens­er­satz vom Rei­se­ver­an­stal­ter. Als die­ser sich wei­ger­te, lan­de­te der Fall vor Gericht. Mit Erfolg für die generv­te Urlau­be­rin. Denn auch die Rich­ter waren der Ansicht, „weni­ge Geh­mi­nu­ten“ dür­fen maxi­mal fünf Minu­ten zu Fuß bedeu­ten. Alles dar­über hin­aus ist eine irre­füh­ren­de Beschrei­bung. Der Rei­se­ver­an­stal­ter muss­te daher die Kos­ten des Ersatz­ho­tels über­neh­men und zusätz­lich Scha­dens­er­satz für einen ver­lo­re­nen Urlaubs­tag zah­len (Amts­ge­richt Mün­chen, Az.: 242 C 13523/23).

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Foto: Pix­a­bay