Aufgrund der erneut angestoßenen Diskussion um den Ausbau der „Hörnleinkreuzung“ in Weißenburg nehme ich dazu als Landrat nachfolgend Stellung:
Der geplante Bürgerentscheid zur Ablehnung des Umbaus der Hörnleinkreuzung bewegt viele Menschen in unserer Region. Das ist verständlich – denn es geht um eine der wichtigsten Verkehrsdrehscheiben im Landkreis und um eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Nicht umsonst wurde dieses Thema in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufgegriffen und ausführlich darüber gesprochen.
Die Hörnleinkreuzung ist eine der bedeutendsten Verkehrsknotenpunkte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit zwei sich anschließenden Bundesstraßen. Sie weist die höchsten Fahrzeugzahlen auf mit steigender Tendenz z.B. auf der B 2 von 17.000 Kfz/24 h (2022) auf prognostizierte 21.300 Kfz/24 h (2030). Sie ist ein zentraler Knotenpunkt für Pendlerinnen und Pendler, für den Wirtschaftsverkehr, also für Handwerk, Mittelstand und Industrie in der Region. Sowohl von regionalen Wirtschaftsvertretern als auch von Mitgliedern des Kreistags wurde bereits deutlich gemacht, dass eine leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Arbeitsplätze und Standortattraktivität ist.
Noch schwerer wiegt jedoch der Aspekt der Verkehrssicherheit. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Laut der Unfalldatenbank des Bayerischen Straßeninformationssystems (BaySIS) kam es an der Hörnleinkreuzung im Zeitraum von 2015 bis Ende Oktober 2025 zu 111 Unfällen, dabei wurden sechs Menschen schwer und 72 Menschen leicht verletzt. Allein in den vergangenen fünf Jahren (01.01.2015 ‑31.10.2025) waren es 56 Unfälle mit fünf Schwer- und 29 Leichtverletzten.
Auch für viele direkte Anlieger der bestehenden Kreuzung ist die derzeitige Situation, gerade auch mit Blick auf das steigende Verkehrsaufkommen und der damit verbundenen Lärmbelastung, nicht mehr tragbar.
Das Staatliche Bauamt hat die verschiedenen Varianten genauestens geprüft und Vor- und Nachteile mit Blick auf das Gesamtprojekt abgewogen. Final fiel die Entscheidung auf den höhenfreien Umbau der Kreuzung. Unter Abwägung aller genehmigungsrelevanten Aspekte erging am 27.06.2024 ein mittlerweile rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss zu diesem Vorhaben. Unter Einbeziehung von Umwelt, Lärm, Verkehr, Naturschutz, Anwohner usw. wurde sozusagen die „Baugenehmigung“ für das Straßenbauvorhaben erteilt. Eine ausführliche Prüfung der Auswirkungen liegt somit vor und konnte in die Entscheidungen des Kreistags mit einbezogen werden. Dem Ergebnis dieser Prüfungen gilt es aus meiner Sicht nun auch zu vertrauen und unseren Teil für einen erfolgreichen Umbau beizutragen.
Natürlich ist es legitim, kritisch über Bauprojekte und unterschiedliche Varianten zu diskutieren. Aus diesem Grund gab es im zuständigen Gremium, dem Kreistag, dazu auch ausgiebige Diskussionen und das Staatliche Bauamt als zuständiger Baulastträger hat den Kreistagsmitglieder detaillierte Informationen zu dem Umbau zur Verfügung gestellt. Letztendlich gibt es nun zwei demokratisch gefasste Beschlüsse dieses Gremiums, in denen sich die Kreistagsmitglieder mehrheitlich für den Ausbau und somit für die finanzielle Beteiligung des Landkreises entschieden haben. Meine Aufgabe als Landrat ist es, diese Beschlüsse nun auch zu vollziehen.
Eine sichere Lösung für die Hörnleinkreuzung ist kein Luxus, sie ist eine Verpflichtung, weshalb ich mich in den verschiedenen Abstimmungen auch für den Umbau, wie vom Staatlichen Bauamt vorgeschlagen, ausgesprochen habe.
Foto: Brigitte Dorr


