Steuerspartipps zum Jahresende

von | 24. November 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Das kalen­da­ri­sche Jahr neigt sich dem Ende zu. Damit endet auch das lau­fen­de Steu­er­jahr bald. Weni­ge Wochen blei­ben Steu­er­zah­lern noch Zeit, um sich um ihre Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten zu küm­mern und das eine oder ande­re zu opti­mie­ren. Für das Finanz­amt zählt immer der Zeit­punkt der Zah­lung. Wer­den vor Jah­res­en­de noch stra­te­gisch rich­tig geplan­te Aus­ga­ben getä­tigt, kön­nen Steu­ern gespart wer­den. Wo sinn­voll ange­setzt wer­den kann, erklärt die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern.

Spa­rer­pausch­be­trag aus­nut­zen

Wer Geld für spä­ter auf die Sei­te legt, kann all­jähr­lich Zin­sen, Divi­den­den oder Kurs­ge­win­ne bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steu­er­frei erhal­ten. Bei Ehe­paa­ren kön­nen 2.000 Euro auf Ban­ken und Finanz­in­sti­tu­te auf­ge­teilt wer­den. Da oft­mals zum Jah­res­en­de abge­rech­net wird, lohnt es sich jetzt, die hin­ter­leg­ten Frei­stel­lungs­auf­trä­ge zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls neu auf­zu­tei­len.

Ver­lust­be­schei­ni­gung bean­tra­gen

Wur­den bei ver­schie­de­nen Ban­ken im sel­ben Jahr Ver­lus­te und Gewin­ne aus Kapi­tal­an­la­gen erwirt­schaf­tet, so wer­den die­se nicht auto­ma­tisch mit­ein­an­der ver­rech­net. Mit einer Ver­lust­be­schei­ni­gung ist das steu­er­lich mög­lich. Die Beschei­ni­gung ist bis spä­tes­tens 15. Dezem­ber bei der Bank zu bean­tra­gen, damit die Kapi­tal­ertrags­steu­er mit der ein­zu­rei­chen­den Steu­er­erklä­rung sinkt.

Arbeits­mit­tel anschaf­fen

Steu­ern spa­ren, indem der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro für 2025 über­schrit­ten wird. Wie geht das? Ent­fer­nungs­pau­scha­le, Dienst­rei­sen und Home­of­fice­pau­scha­le zusam­men­rech­nen. Dann wei­te­re getä­tig­te Aus­ga­ben rund um den Job zusam­men­tra­gen und ent­schei­den, ob sich zusätz­li­che Inves­ti­tio­nen in die­sem Jahr noch ren­tie­ren: Zum Bei­spiel ein Semi­nar zur beruf­li­chen Fort­bil­dung buchen, Fach­bü­cher im beruf­li­chen Kon­text anschaf­fen oder Arbeits­ma­te­ria­li­en wie Dru­cker­pa­pier und Toner. Viel­leicht sind auch ein schnel­le­rer Lap­top oder neue Peri­phe­rie­ge­rä­te wie eine hoch­auf­lö­sen­de Web­cam ange­sagt.

Aus­stat­tung des Arbeits­zim­mers

Wur­de das Arbeits­zim­mer sei­ner­zeit wäh­rend Coro­na schnell ein­ge­rich­tet und bil­det den Mit­tel­punkt der beruf­li­chen Tätig­keit? Dann könn­te man dar­über nach­den­ken, es heu­te bes­ser aus­zu­stat­ten. Ein beque­me­rer Arbeits­stuhl, eine hel­le­re Schreib­tisch­lam­pe, Jalou­sien gegen Son­nen­ein­strah­lung, eine ergo­no­mi­sche Maus oder ein höhen­ver­stell­ba­rer Schreib­tisch kön­nen gesund­heit­li­che Wun­der voll­brin­gen. Viel­leicht wären zwei gro­ße Moni­to­re prak­ti­scher als einer. Nicht zu ver­ges­sen sind die Fahr­ten zum Möbel­haus oder Elek­tro­markt, die mit der Kilo­me­ter­pau­scha­le berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Anstel­le der tat­säch­li­chen Auf­wen­dun­gen kann alter­na­tiv ein pau­scha­ler Betrag in Höhe von 1.260 Euro abge­zo­gen wer­den.

Dienst­wa­gen­be­steue­rung opti­mie­ren

Über­lässt der Arbeit­ge­ber einen Fir­men­wa­gen, der pri­vat genutzt wer­den darf, so ist der geld­wer­te Vor­teil zu ver­steu­ern. Dafür gibt es ver­schie­de­ne Model­le. Wird der Fir­men­wa­gen pri­vat für wei­te Stre­cken und häu­fig genutzt, ist die Pau­schal­be­steue­rung vor­teil­haf­ter. Wer ihn nur wenig nutzt, kommt mit einer fahr­ten­ge­nau­en Abrech­nung anhand eines Fahr­ten­buchs bes­ser weg. Die einst fest­ge­leg­te Metho­de kann über die Steu­er­erklä­rung rück­wir­kend geän­dert wer­den. Ein Wech­sel kann steu­er­lich inter­es­sant sein, wenn die ange­nom­me­ne Kilo­me­ter­leis­tung stark unter- oder über­schrit­ten wur­de.

Hand­wer­ker oder Dienst­leis­ter beauf­tra­gen

Die Arbeits­kos­ten von Hand­wer­kern wir­ken sich zu 20 Pro­zent steu­er­min­dernd aus. Ist der all­jähr­li­che Maxi­mal­be­trag von 1.200 Euro noch nicht aus­ge­schöpft, kann ver­sucht wer­den, einen ent­spre­chen­den Hand­wer­ker zu fin­den, der z.B. noch vor dem Win­ter einen Kamin ein­baut, die Ter­ras­se neu fliest oder die Wän­de anstreicht. Bedin­gung ist, dass der Hand­wer­ker die Arbei­ten im eige­nen Haus­halt durch­führt und die Rech­nung per Über­wei­sung im Jahr der Leis­tung begli­chen wird. Ähn­lich ver­hält es sich bei den haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen. Die­se sind auf 4.000 Euro im Jahr begrenzt. Viel­leicht sind vor dem Win­ter noch Bäu­me zu schnei­den, Laub zu ent­fer­nen oder die Fens­ter zu put­zen.

Behin­der­ten­pau­scha­le nut­zen

Wer z.B. alters­be­dingt unter kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen lei­det, soll­te den Grad der Behin­de­rung (GdB) offi­zi­ell fest­stel­len las­sen. Dies erfolgt durch das zustän­di­ge Ver­sor­gungs­amt anhand aktu­el­ler ärzt­li­cher Befun­de. Wird das noch vor Jah­res­en­de erle­digt, gibt es die steu­er­li­che Behin­der­ten­pau­scha­le für das gesam­te Jahr. Die Steu­er­vor­tei­le begin­nen mit einem GdB von 20 Pro­zent und kön­nen bis zu 2.840 Euro pro Jahr betra­gen. Mit dem Merk­mal „hilf­los” gibt es sogar 7.400 Euro steu­er­min­dernd. Die Pau­scha­le min­dert die Steu­er­last, ohne dass ein­zel­ne Kos­ten­be­le­ge bei der Steu­er­erklä­rung vor­ge­legt wer­den müs­sen.

Steu­er­be­ra­tung bean­spru­chen

Ist die Abga­be­frist vom Finanz­amt ver­län­gert wor­den, aber die Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung trotz­dem nicht in Sicht? Wer mit der Abga­be zeit­lich über­for­dert ist, kann zum Jah­res­en­de einen Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein auf­su­chen und dort eine Mit­glied­schaft bean­tra­gen. Nicht nur, dass die Last der Steu­er­erklä­rung somit abge­wälzt wird und mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit ein bes­se­res Steu­er­ergeb­nis erzielt wer­den kann, die Gebüh­ren für eine Mit­glied­schaft sind zusätz­lich noch absetz­bar. Bis 100 Euro sind sie voll­stän­dig steu­er­lich absetz­bar und dar­über hin­aus kann der jeweils höhe­re Wert aus 50 Pro­zent der Kos­ten oder 100 Euro steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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