Trickbetrüger gehen erneut auf Steuerpflichtige los

von | 26. August 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Schon wie­der flu­tet eine Wel­le gefälsch­ter E‑Mails im Namen des Finanz­amts die E‑Mail-Post­fä­cher von Bür­gern. Kri­mi­nel­le nut­zen die Abga­be­frist der Steu­er­erklä­rung 31. Juli und spe­ku­lie­ren dar­auf, dass vie­le Steu­er­pflich­ti­ge bereits ihre Steu­er­un­ter­la­gen abge­ben haben. Die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern warnt vor sol­chen Fake-Mails, die vie­le Gesich­ter tra­gen. Denn der vor­ge­täusch­te Absen­der vari­iert. Mal ist es ELSTER, mal das Finanz­amt, mal das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern. Doch eines haben alle die­se betrü­ge­ri­schen E‑Mails gemein­sam: Sie zie­len auf per­sön­li­che Daten, Bank­da­ten und Geld ab.

Ver­schie­de­ne E‑Mail-Vari­an­ten in Umlauf

In E‑Mails, die den plau­si­blen Absen­der „noreply@Elster.de“ auf den ers­ten Blick tra­gen, wer­ben die Betrü­ger mit einer Rück­zah­lung der Ein­kom­men­steu­er. Sie for­dern den Emp­fän­ger dazu auf, die Kon­to­da­ten zu veri­fi­zie­ren, damit der ver­meint­li­che Betrag auf das rich­ti­ge Kon­to geht. Wird auf der link-But­ton betä­tigt, wer­den die Bank­da­ten abge­fischt und miss­braucht. Auch wenn die Freu­de über die Nach­richt einer Steu­er­erstat­tung groß ist, soll­te ein küh­ler Kopf bewahrt wer­den.

Par­al­lel wur­den aktu­ell gefälsch­te E‑Mails mit dem Absen­der ELSTER gesich­tet, die sich auf Über­prü­fun­gen pri­va­ter Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te mit Nen­nung des § 23 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz beru­fen. Hier wer­den die Emp­fän­ger auf­ge­for­dert, ihre hin­ter­leg­ten Per­so­nen­da­ten auf ihre Rich­tig­keit zu prü­fen. Soll­te dies nicht sofort pas­sie­ren, dro­hen die Kri­mi­nel­len mit Ermitt­lun­gen wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung bzw. Geld­wä­sche. Auch hier dient der in der E‑Mail ent­hal­te­ne, anzu­kli­cken­de But­ton aus­schließ­lich dem Phis­hing, also an pri­va­te Daten für Miss­brauch zu gelan­gen.

Wie soll­te man bei Betrug han­deln?

In allen Fäl­len gilt, kei­nes­wegs zu reagie­ren und weder den Link-But­ton zu betä­ti­gen noch Anhän­ge zu öff­nen. Die ech­ten Steu­er­be­hör­den ver­sen­den grund­sätz­lich nur Benach­rich­ti­gun­gen, aber kei­ne Doku­men­te, Rech­nun­gen oder Steu­er­be­schei­de per E‑Mail. Eben­so fra­gen die ech­ten Behör­den nie­mals über E‑Mails Infor­ma­tio­nen, wie per­sön­li­che Anga­ben, Bank­ver­bin­dun­gen oder Pass­wör­ter, ab. But­tons oder direk­te Links sind ein Hin­weis auf Betrug. Bei Unsi­cher­heit ist es sinn­voll, sich im ech­ten Els­ter-Por­tal ein­zu­log­gen. Dort lie­gen die Nach­rich­ten der Finanz­be­hör­den im Post­ein­gang.

Tipp: Wenn man auf den Absen­der­na­men der E‑Mails klickt, kann man sich die vol­le E‑Mail-Adres­se anzei­gen las­sen. So kann man Betrü­ger schnell ent­lar­ven, denn statt des offi­zi­ell wir­ken­den Absen­ders erscheint dann eine ande­re E‑Mail-Adres­se.
ist.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay