Trickbetrug: gefälschte Steuerpost in Briefkästen

von | 29. Mai 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Zur­zeit erhal­ten vie­le Men­schen Brief­post, deren Absen­der vor­gibt, das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern zu sein. Doch Vor­sicht, die­se Schrei­ben sind gefälscht! Dar­in wird zu einer Zah­lung von angeb­li­chen Ver­zugs­zin­sen auf­grund der ver­spä­te­ten Abga­be der Steu­er­erklä­rung 2023 auf­ge­for­dert. Doch ste­cken hin­ter die­sen Brie­fen fie­se Betrü­ger. Kri­mi­nel­le las­sen sich all­jähr­lich neue Maschen ein­fal­len, um Steu­er­pflich­ti­ge zu täu­schen und um ihr Geld zu brin­gen. Die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern hat sol­che betrü­ge­ri­schen Brie­fe gesich­tet und erklärt, wie man den Betrug erken­nen kann.

Fol­gen­de Inhal­te sind im Umlauf

Die Post von den Steu­er­be­hör­den sieht auf den ers­ten Blick täu­schend echt aus. Bei genaue­rer Betrach­tung fal­len jedoch eini­ge Unge­reimt­hei­ten auf. Ent­schei­den­de Anga­ben sind falsch oder feh­len. In unse­rem Fall han­delt es sich um ein zwei­sei­ti­ges Schrei­ben. Es fällt auf, dass Sei­te eins mit Febru­ar datiert ist, Sei­te zwei aber mit Mai. Auf der ers­ten Sei­te wird behaup­tet, das Finanz­amt habe das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern beauf­tragt die­sen Fall zu über­neh­men. Wei­ter­hin wird vor­ge­täuscht, die Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2023 sei zu spät ein­ge­gan­gen. Auf­grund die­ser fal­schen Tat­sa­chen setzt der Absen­der, eine kri­mi­nel­le Orga­ni­sa­ti­on, einen Ver­spä­tungs­zu­schlag fest und beruft sich dabei auf die Steu­er­ge­setz­ge­bung.

Die zwei­te Sei­te soll eine Rech­nung dar­stel­len. Der Leser wird auf­ge­for­dert, 350,11 Euro auf ein Kon­to zu über­wei­sen. Auf der ver­meint­li­chen Rech­nung ist ein QR-Code zu fin­den, der ver­mut­lich auf eine betrü­ge­ri­sche Web­site von Cyber­kri­mi­nel­len führt. Zudem wird star­ker Druck auf­ge­baut. Der Emp­fän­ger hat nur zwei Tage Zeit, die Über­wei­sung zu täti­gen. Soll­te kei­ne Zah­lung erfol­gen, wür­den den Adres­sa­ten wei­te­re finan­zi­el­le Stra­fen dro­hen. Sogar von Pfän­dung ist die Rede. „Das ist natür­lich völ­li­ger Quatsch“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. „Das Finanz­amt wür­de eine Zah­lung nie­mals inner­halb von zwei Tagen ein­for­dern, son­dern einen Monat gewäh­ren.“ Auch mit einer Pfän­dung wür­den ech­te Finanz­äm­ter nicht vor­schnell dro­hen. Statt­des­sen wäre eine aus­führ­li­che Rechts­be­helfs­be­leh­rung im Brief ent­hal­ten.

So erkennt man die Fäl­schun­gen

Der Adres­sat wird in der Anre­de nicht nament­lich ange­spro­chen. Das Schrei­ben beginnt mit „Sehr geehr­te Steu­er­zah­le­rin und sehr geehr­ter Steu­er­zah­ler“. Solch all­ge­mei­ne Anre­den sind oft schon ein Hin­weis auf Fäl­schun­gen. Das Finanz­amt kennt den Namen und die Steu­er-ID des Emp­fän­gers und ver­wen­det die­se in sei­ner Kom­mu­ni­ka­ti­on. Bei die­ser Fäl­schung fehlt die Steu­er-ID des Emp­fän­gers. Ande­re Betrü­ger nut­zen eine fal­sche ID auf ihren Brie­fen. Glei­chen Sie daher die Steu­er­num­mer mit ihrer eige­nen ID-Kenn­zif­fer auf Rich­tig­keit hin ab.

Wei­ter­hin ist aus­nahms­los das ört­li­che Finanz­amt für die Steu­er­erklä­rung zustän­dig. Bei ent­spre­chen­den Auf­for­de­run­gen wäre der kor­rek­te Absen­der das regio­na­le Finanz­amt und nicht das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern, das ande­re Auf­ga­ben hat. Somit wird das Logo miss­bräuch­lich ver­wen­det. Auch die Num­mer des Akten­zei­chens ist erfun­den. Bei die­ser Fäl­schung ist sie rechts oben statt in der Betreff­zei­le plat­ziert. Auch das Absen­der­feld und die Fuß­zei­le von Sei­te eins und zwei unter­schie­den sich. Nor­ma­ler­wei­se sind Brief­bö­gen in Unter­neh­men stan­dar­di­siert.

Bei den Kon­to­an­ga­ben fällt auf, dass es sich nicht um deut­sche Kon­to­ver­bin­dung han­delt. Die IBAN deut­scher Kon­ten beginnt immer mit der Buch­sta­ben­kom­bi­na­ti­on „DE“. Auf dem Betrugs­schrei­ben beginnt die Kon­to­ver­bin­dung indes mit „ES“, für Spa­ni­en. Kei­ne deut­sche Behör­de unter­hält Kon­ten in Spa­ni­en! Bei Zah­lung geht das Geld somit nicht an eine Behör­de, son­dern an Kri­mi­nel­le. Die­se beab­sich­ti­gen durch eine Über­wei­sung ins Aus­land, dass Sie im Fal­le eines Fal­les Ihr Geld nicht wie­der zurück­be­kom­men. Der Ver­wen­dungs­zweck ist eben­falls dubi­os, da es sich weder um das Akten­zei­chen noch um die Steu­er-ID han­delt.

So soll­ten Betrof­fe­ne han­deln

„Adres­sa­ten gefälsch­ter Post soll­ten sich nicht ins Bocks­horn jagen las­sen und auf kei­nen Fall vor­schnell Zah­lun­gen vor­neh­men“, so Gerau­er wei­ter. Sei­en Sie umsich­tig und vor­sich­tig! Soll­te auch bei Ihnen ein sol­ches oder ähn­li­ches Schrei­ben auf­tau­chen, prü­fen Sie es unbe­dingt auf sei­ne Echt­heit. Dabei hel­fen die oben genann­ten Ansatz­punk­te. Las­sen Sie sich nie­mals unter Druck set­zen, denn das Finanz­amt lässt für eine Zah­lung mehr Zeit. Rufen Sie im Zwei­fels­fall bei ihrem zustän­di­gen Finanz­be­am­ten an und fra­gen Sie dort nach der Rich­tig­keit des Sach­ver­halts nach.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.

Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay