Umbau des Gunzenhäuser Bahnhofgeländes – Umgang mit Sprengmitteln

von | 26. August 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen (red). Das häss­li­che Ent­lein wird nach und nach zum schö­nen Schwan! Wir spre­chen hier natür­lich vom Gun­zen­häu­ser Bahn­hofs­ge­län­de, denn die Umbau- und Revi­ta­li­sie­rungs­ar­bei­ten dort lau­fen auf Hoch­tou­ren. Am Ein­falls­tor zum Frän­ki­schen Seen­land wird jedoch nicht nur ein moder­nes Mobi­li­täts­zen­trum ent­ste­hen, die Deut­sche Bahn baut zusätz­lich Glei­se, Stei­ge und vie­les mehr bar­rie­re­frei um. Nun hof­fen wir alle­samt, dass die Arbei­ten vor Ort rei­bungs­los und ver­zö­ge­rungs­frei ver­lau­fen. 100% sicher ist das aller­dings nicht. Denn letzt­lich kann im Moment noch nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass im Boden die ein oder ande­re unlieb­sa­me Über­ra­schung war­tet. Denn: Der Gun­zen­häu­ser Bahn­hof wur­de Ende des Zwei­ten Welt­kriegs mas­siv bom­bar­diert. Es könn­te daher die ein oder ande­re explo­si­ve Hin­ter­las­sen­schaft im Erd­reich schlum­mern. Aus die­sem Grund möch­ten wir Sie noch­mals infor­mie­ren und Ihnen die wich­ti­ge Fra­ge beant­wor­ten: „Was pas­siert, wenn bei den Bau­ar­bei­ten am Bahn­hof eine Flie­ger­bom­be oder ein ande­res Kampf­mit­tel gefun­den wird?“

Lei­der sind die Kampf­mit­tel nach all den Jah­ren immer noch gefähr­lich. Wird was gefun­den, so kann das Spreng­mit­tel nicht ein­fach abtrans­por­tiert und an ande­rer Stel­le ent­schärft oder gesprengt wer­den. Kor­ro­si­on, die Wit­te­rung oder Defor­ma­tio­nen kön­nen bei­spiels­wei­se einer Flie­ger­bom­be mas­siv zuge­setzt haben. Ein Spreng­stoff­ex­per­te wird bei einem Fund daher die Lage ein­schät­zen und dar­aus wer­den die wei­te­ren Maß­nah­men abge­lei­tet. Die Ver­wal­tung als zustän­di­ge kom­mu­na­le Sicher­heits­be­hör­de, Poli­zei, Bahn, Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und vie­le wei­te­re Stel­len haben sich in den letz­ten Mona­ten auf die ver­schie­dens­ten Situa­tio­nen ein­ge­stellt. Soll­te eine Ent­schär­fung nötig sein, so grei­fen gut vor­be­rei­te­te Ein­satz- und Orga­ni­sa­ti­ons­plä­ne.

Häu­fig muss bei einem Kampf­mit­tel­fund zeit­nah geräumt und eva­ku­iert wer­den, der not­wen­di­ge Radi­us hier­für rund um die Fund­stel­le beträgt grund­sätz­lich min­des­tens 100 Meter. Je nach Art und Grö­ße der Bom­be kann der Schutz­be­reich für die Ent­schär­fungs­maß­nah­me vari­ie­ren und am Ende sogar bis zu einem Kilo­me­ter betra­gen. Das hat natür­lich kurz­zei­tig erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das gesell­schaft­li­che Leben in der Stadt, zudem müs­sen Ver­kehrs­teil­neh­mer und Rei­sen­de mit Ein­schrän­kun­gen rech­nen. Aller­dings geht die Sicher­heit unbe­dingt vor, die Behör­den und Ein­satz­kräf­te wer­den für die Ein­hal­tung der Sperr­zo­ne sor­gen. Der für die Ent­schär­fung erfor­der­li­che Zeit­punkt wird eben­falls nach Ein­schät­zung der Kampf­mit­tel­ex­per­ten fest­ge­legt und an die Bevöl­ke­rung via Laut­sprecherfahr­zeu­ge, Inter­net (z.B. www.gunzenhausen.de), Social-Media (z.B. Insta­gram- oder Face­book-Account der Stadt Gun­zen­hau­sen) oder Warn-Apps (z.B. Kat­warn) usw. kom­mu­ni­ziert.

Aus Sicher­heits­grün­den wer­den Stra­ßen, Wege und Plät­ze im Eva­ku­ie­rungs­um­kreis abge­sperrt. Die Eva­ku­ie­rungs­an­ord­nung ist ver­pflich­tend und wird durch die Ein­satz­kräf­te voll­zo­gen. Wir wis­sen, dass Sie im Fal­le eines Kampf­mit­tel­funds vie­le Fra­gen haben, sich viel­leicht auch eine gewis­se Unsi­cher­heit ein­stellt. Blei­ben Sie dann bit­te ruhig, es sind erfah­re­ne Spe­zia­lis­ten am Werk, die genau wis­sen, was sie tun und wie sie die Lage ein­zu­schät­zen haben. Auf die meis­ten Ihrer dann auf­tau­chen­den Fra­gen wird bereits online eine Ant­wort zu fin­den sein, denn im Zuge der Eva­ku­ie­rung wer­den wir unter www.gunzenhausen.de u.a. eine eige­ne Infor­ma­ti­ons- und FAQ-Sei­te ein­rich­ten. Für Fra­gen dar­über hin­aus wird die Ver­wal­tung unter der Tele­fon­num­mer 09831/508 136 ein Bür­ger­te­le­fon ein­rich­ten. Bit­te nut­zen Sie dies jedoch nur bei drin­gen­den Anlie­gen.

Allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern emp­feh­len wir, sich mit der Situa­ti­on einer mög­li­chen Eva­ku­ie­rung zu beschäf­ti­gen. Beant­wor­ten Sie für sich und Ihre Fami­lie indi­vi­du­ell wich­ti­ge Fra­gen, z.B. „wo Sie unter­kom­men und war­ten kön­nen“, ob „Medi­ka­men­te ein­ge­packt wer­den müs­sen“ oder „ob Sie wäh­rend der Eva­ku­ie­rung auf frem­de Hil­fe ange­wie­sen sind“.

Das Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hil­fe (BBK) steht Ihnen als Nach­le­se­platt­form mit umfang­rei­chem Mate­ri­al zur Ver­fü­gung. Gera­de zum The­ma „Not­ge­päck“ gibt es wert­vol­le Tipps, dar­un­ter Check­lis­ten und Erklär­vi­de­os. Unter www.bbk.bund.de erhal­ten Sie im Bereich „War­nung und Vor­sor­ge“ wei­te­re Infor­ma­tio­nen. Bei der Stadt Gun­zen­hau­sen erhal­ten Sie einen Rat­ge­ber für Not­fall­vor­sor­ge in gedruck­ter Form in den Zim­mern 16 und 18 im Rat­haus.

Soll­ten Sie im Fal­le einer Eva­ku­ie­rung nicht bei Ihrer Fami­lie, bei Freun­den oder bei Bekann­ten unter­kom­men kön­nen, so steht Ihnen in der Grund­schu­le Süd (Turn­hal­le) eine kos­ten­lo­se Not­un­ter­kunft zur Ver­fü­gung. Dort kön­nen Sie sich auf­hal­ten und bis zur Ent­war­nung war­ten. Falls der Platz in der Grund­schu­le Süd nicht aus­reicht, wird die Stadt­ver­wal­tung in der Real­schu­le Hen­solts­hö­he kurz­fris­tig eine wei­te­re Not­un­ter­kunft ein­rich­ten. Ach­tung: Falls Sie kei­ne Mög­lich­keit haben, um aus dem Eva­ku­ie­rungs­ge­biet zur Not­un­ter­kunft zu gelan­gen, dann kön­nen Sie sich unter www.gunzenhausen.de über einen Bus­trans­fer dort­hin infor­mie­ren.

„Wir berei­ten uns auf einen Fall x vor, der hof­fent­lich nie ein­tritt“, erklärt Ers­ter Bür­ger­meis­ter Karl-Heinz Fitz. „Doch Vor­sicht ist bes­ser als Nach­sicht. Soll­te tat­säch­lich am Bahn­hof ein Kampf­mit­tel gefun­den wer­den, dann blei­ben Sie bit­te ruhig und befol­gen Sie die Instruk­tio­nen der Ein­satz­kräf­te. Die Damen und Her­ren sind vor­be­rei­tet, gut aus­ge­bil­det und haben alles im Griff.“

Bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten kön­nen Sie sich ger­ne an das Sach­ge­biet I/2 – Digi­ta­li­sie­rung, Mobi­li­tät, Wah­len und Bevöl­ke­rungs­schutz per E‑Mail an bevoelkerungsschutz@gunzenhausen.de oder tele­fo­nisch unter der 09831/508 392 oder ‑123 sowie per­sön­lich im Rat­haus, 1. OG, Zim­mer 16 wen­den.

Foto: Bri­git­te Dorr