Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?

von | 30. Juli 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red. Die drol­li­gen, flau­schi­gen Tie­re mit ihren gro­ßen Augen und dem schie­fem Dackel­blick sind neu­er­dings fast jeder­orts zu fin­den: Alpa­kas. Sie erobern nicht nur die Her­zen von Tier­freun­den, son­dern auch Höfe, die sich Alpa­ka-Wan­de­run­gen, Kin­der­ge­burts­ta­gen und der Wol­le­pro­duk­ti­on ver­schrei­ben. Wie jede Tier­hal­tung ver­ur­sa­chen Alpa­kas Kos­ten in der Anschaf­fung, Hal­tung und Pfle­ge. Über­stei­gen die Kos­ten die Ein­nah­men, die mit den Tie­ren erzielt wer­den kön­nen, ent­ste­hen Ver­lus­te. Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern, erklärt, dass der Fis­kus grund­sätz­lich an den Ver­lus­ten betei­ligt wer­den kann. Jedoch ist das nicht in jedem Fall mög­lich, genau­er gesagt, wenn es sich um ein rei­nes Hob­by han­delt. Die Abgren­zung zwi­schen Hob­by und Betrieb ist oft ein Streit­the­ma.

Char­man­te Sym­pa­thie­trä­ger mit Poten­zi­al

Alpa­kas kön­nen viel­sei­tig ein­ge­setzt wer­den, sei es als Rasen­mä­her, Wan­der­be­glei­ter, The­ra­pie­tier, Woll­e­lie­fe­rant oder Zucht­tier. Je nach Ein­satz­art sind bestimm­te Ras­sen bes­ser geeig­net. Bei einer gewerb­li­chen Hal­tung ist ein Sach­kun­de­nach­weis erfor­der­lich. Pri­va­te Tier­hal­ter müs­sen einen sol­chen nicht vor­wei­sen, machen ihn aber oft frei­wil­lig, um eine art­ge­rech­te Hal­tung zu gewähr­leis­ten. Obwohl die Hal­tung rela­tiv unkom­pli­ziert ist, wei­sen Alpa­kas vie­le Beson­der­hei­ten auf. Die Schwie­lensoh­ler, ähn­lich Kame­len, bedür­fen bei­spiels­wei­se einer regel­mä­ßi­gen Nagel­pfle­ge und einer ande­ren Scher­tech­nik als bei Scha­fen. Auch art­ge­rech­tes Fut­ter und eine Grup­pen­hal­tung sind erfor­der­lich. Zudem soll­te ein Wis­sen über Imp­fun­gen, Hygie­ne und Fort­pflan­zung vor­han­den sein, bevor ein Alpa­ka ange­schafft wird.

Für die gewerb­li­che Nut­zung sind tie­fer­ge­hen­de Kennt­nis­se der Gene­tik erfor­der­lich, um gesun­de und pro­duk­ti­ve Tie­re zu züch­ten, mit denen ent­spre­chen­de Ein­nah­men erzielt wer­den kön­nen. So ent­schei­det z.B. die Faser­qua­li­tät mit ihrer Vlies­stär­ke, Glanz, Wel­lung und Farb­schat­tie­rung über den Preis, der für den Ver­kauf von Wol­le erzielt wer­den kann. Die Farb­pa­let­te reicht dabei von Weiß über ver­schie­de­ne Grau- und Braun­tö­ne bis hin zu tief­schwarz. Bis zu 70 Euro bringt ein Kilo­gramm Wol­le, die sogar für All­er­gi­ker geeig­net ist. Sie ist extrem fein, kratzt nicht und ist fünf­mal wär­mer als Schaf­wol­le. Das „Gold der Inkas“ ist tem­pe­ra­tur­aus­glei­chend, es iso­liert vor Käl­te und schützt gleich­zei­tig vor Hit­ze. Denn ihr natür­li­cher Lebens­raum liegt in den extre­men Höhen der Anden Süd­ame­ri­kas, in denen es tags­über heiß und tro­cken und nachts bit­ter­kalt ist.

Wann erkennt das Finanz­amt die Kos­ten an?

„Das Finanz­amt dekla­riert die Alpa­ka­hal­tung als Hob­by, wenn eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht nicht erkenn­bar ist oder nicht ernst­haft umge­setzt wird“, erklärt der Steu­er­ex­per­te Tobi­as Gerau­er. Dies erfor­dert eine genaue Über­prü­fung durch die Finanz­be­hör­de. Für die Ein­stu­fung wer­den eine Viel­zahl an Kri­te­ri­en her­an­ge­zo­gen, dar­un­ter die Art und Viel­falt der aus­ge­üb­ten Tätig­kei­ten, der zeit­li­che Ein­satz, die Betriebs­grö­ße, das Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät in der Betriebs­füh­rung, als auch die mit­tel­fris­ti­ge Gewinn­pro­gno­se. Ein aner­kann­ter land- und forst­wirt­schaft­li­cher Betrieb muss auf Dau­er Über­schüs­se erzie­len, das liegt im Wesen der Betriebs­wirt­schaft. Wei­chen die tat­säch­lich erziel­ten Erträ­ge von den pro­gnos­ti­zier­ten stark ab, müs­sen von den Tier­hal­tern geeig­ne­te Gegen­maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die Ertrags­si­tua­ti­on auf Kurs zu brin­gen. Jedoch wird bei Tier­zucht eine mehr­jäh­ri­ge Anlauf­pha­se mit Ver­lus­ten ein­ge­räumt.

Eine Alpa­ka­farm ohne Gewinn vor Gericht

In einem Streit­fall unter­hielt ein Ärz­te­ehe­paar neben­be­ruf­lich eine Alpa­ka­farm. Das Finanz­amt erkann­te die Ver­lus­te der sie­ben anfäng­li­chen Jah­re an. Im ach­ten Jahr war dies jedoch nicht mehr der Fall und die Farm wur­de als zeit­in­ten­si­ve und kost­spie­li­ge Lieb­ha­be­rei ein­ge­stuft. Das mehr­fach über­ar­bei­te­te Kon­zept sah unter ande­rem vor, Foh­len an Hob­by­hal­ter mit Gewinn zu ver­kau­fen. Doch die­ses Vor­ha­ben schei­ter­te und die Her­den­grö­ße stieg rasch an und mit ihr die Kos­ten. Das Finanz­ge­richt Müns­ter ließ sich aber den­noch vom Kon­zept und den Anstren­gun­gen der Ehe­leu­te über­zeu­gen. Es wider­sprach der Auf­fas­sung der Finanz­be­hör­de in einem rechts­kräf­ti­gen Urteil (4 K 1666/17 E) und erkann­te die nega­ti­ven Ein­künf­te aus dem Betrieb wei­ter­hin an.

Posi­tiv aus­ge­legt wur­den auch die Tat­sa­chen, dass sich die Frau in einem Ver­ein von Alpa­ka-Züch­tern enga­gier­te und ein Fach­buch über Alpa­kas ver­öf­fent­licht hat­te. Zu den wei­te­ren Maß­nah­men der Betriebs­füh­rung zähl­ten die Umstel­lung auf Faser­al­pa­kas, die Ver­grö­ße­rung der Zucht­ba­sis, die Teil­nah­me an und Aus­rich­tung von Shows zur Bewer­bung des Betriebs, der Ver­kauf von eige­nem Fut­ter sowie die Durch­füh­rung von Semi­na­ren. Im Lau­fe der Zeit beschäf­tig­te das Ehe­paar zudem meh­re­re Hilfs­ar­bei­ter und die Toch­ter als Voll­zeit­kraft. Die pro­du­zier­te Alpa­ka­wol­le in geprüf­ter Qua­li­tät wur­de an einen eigens zu die­sem Zweck gegrün­de­ten Gewer­be­be­trieb zur Ver­ar­bei­tung und Ver­mark­tung über­ge­ben. Das Finanz­ge­richt erkann­te in der Sum­me der Tätig­kei­ten eine Ent­wick­lung von einer Hob­by­züch­te­rin zu einer Spe­zia­lis­tin auf dem Gebiet der Alpa­ka-Zucht.

Lei­den­schaft, Land­wirt­schaft und lukra­ti­ve Per­spek­ti­ve

Der Fall zeigt, dass jeder Sach­ver­halt für sich zu beur­tei­len ist. Die Anfor­de­run­gen für eine betrieb­li­che Ein­stu­fung sind jedoch recht hoch. Eine haupt­be­ruf­li­che Aus­übung ist häu­fig glaub­wür­di­ger als eine neben dem eigent­li­chen Job, der den Lebens­un­ter­halt sichert. Doch neben der Freu­de an den Tie­ren kann sich ein trag­fä­hi­ges Geschäfts­mo­dell dar­aus ent­wi­ckeln, das Natur, Nach­hal­tig­keit und Wirt­schaft­lich­keit mit­ein­an­der ver­bin­det.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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