Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung

von | 27. September 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Die Steu­er­erklä­rung für das Ver­an­la­gungs­jahr 2022 ist am Mon­tag, den 2. Okto­ber 2023 fäl­lig. Dank dem vier­ten Coro­na­hil­fe­ge­setz hat­ten Steu­er­pflich­ti­ge, die zur Abga­be ver­pflich­tet sind, in die­sem Jahr immer­hin noch zwei Mona­te mehr Zeit. Doch bei stark aus­ge­präg­ter Abnei­gung gegen Steu­er­erklä­run­gen und Auf­schie­be­ri­tis ver­mag das auch nicht unbe­dingt hel­fen. Der Stress kommt oft zum Schluss.

Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es, noch mehr Zeit zu gewin­nen?

Wer eine Steu­er­erklä­rung abge­ben muss, soll­te sich über­win­den und ran­hal­ten. Die Zeit läuft. Wird die Dead­line 2. Okto­ber über­schrit­ten, muss gege­be­nen­falls mit Ver­spä­tungs­zu­schlä­gen von min­des­tens 25 Euro pro Monat gerech­net wer­den. Um das zu ver­mei­den, kann eine Frist­ver­län­ge­rung beim Finanz­amt bean­tragt wer­den. In begrün­de­ten Fäl­len, z.B. einem län­ge­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt oder einem Umzug, kann dies erfolg­reich sein. Alter­na­tiv kann Hil­fe aus dem steu­er­be­ra­ten­den Gewer­be in Anspruch genom­men wer­den. Ein Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein ist hier­bei meist die güns­ti­ge­re Vari­an­te. Damit wei­tet sich das Zeit­fens­ter um gan­ze zehn Mona­te bis Ende Juli 2024.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist in über 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.