Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick

von | 15. Oktober 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Der Frei­staat Bay­ern hat in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 5. Sep­tem­ber bekannt gege­ben, dass er die Steu­er­soft­ware ELSTER zu einer App-Ver­si­on als vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung für Bund und Län­der wei­ter­ent­wi­ckeln möch­te. Der bun­des­wei­te Ein­satz kön­ne schon 2026 begin­nen. Damit gewinnt die Debat­te um Büro­kra­tie­ab­bau im Steu­er­be­reich an Tem­po. Auf den ers­ten Blick klingt das Pilot­pro­jekt „Steu­er­erklä­rung per App mit einem Klick” sehr ver­brau­cher­freund­lich. Doch die schein­bar simp­le Steu­er­erklä­rung mit einem Klick hat ihre Gren­zen, näm­lich wenn es um die Steu­er­vor­tei­le der Steu­er­pflich­ti­gen geht.

Das Finanz­amt macht die Steu­er

Die Idee der vor­aus­ge­füll­ten Steu­er­erklä­rung ist nicht neu und wur­de schon in meh­re­ren Pilot­pro­jek­ten in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern mit eng gefass­ten Ziel­grup­pen wie Rent­nern getes­tet. Der­zeit läuft in Hes­sen ein Pro­jekt, mit der Ziel­grup­pe Allein­ste­hen­de. Bereits jetzt kön­nen dem Finanz­amt vor­lie­gen­de Steu­er­da­ten mit ELSTER oder bestimm­ten Anwen­dun­gen digi­tal über­nom­men wer­den. Dies ist für Steu­er­pflich­ti­ge kom­for­ta­bel und spart Zeit. Anstatt die Daten selbst noch ein­mal abzu­tip­pen, müs­sen sie ledig­lich auf ihre Rich­tig­keit hin über­prüft wer­den, da der Steu­er­zah­ler die Kor­rekt­heit der Daten ver­ant­wor­tet.

Nun gehen die Finanz­be­hör­den einen Schritt wei­ter. Anstatt die Daten vom Steu­er­erklä­ren­den abru­fen zu las­sen, wer­den sie auto­ma­tisch in die Steu­er­erklä­rung ein­ge­fügt und ein digi­ta­ler Vor­schlag für die Steu­er­erklä­rung am Han­dy erstellt. Ent­hal­ten sein sol­len Daten wie die Ein­künf­te von Ange­stell­ten, deren Lohn­steu­er­ab­zug, die Abzü­ge der Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen sowie der Ren­ten­ver­si­che­rung, die Lohn­er­satz­leis­tun­gen des Staa­tes sowie Infor­ma­tio­nen zu Ries­ter- und Rürup-Ver­trä­gen. Per Knopf­druck soll man dann sein Ein­ver­ständ­nis zur vor­ge­schla­ge­nen Steu­er­erklä­rung ertei­len und erhält schließ­lich sei­nen Steu­er­be­scheid. Doch wer vor­ei­lig zustimmt, ris­kiert Steu­er­nach­tei­le.

Beque­me Lösung mit Ein­bu­ßen

Klar, das Finanz­amt kann mit all den vor­lie­gen­den Daten einen Groß­teil der Steu­er­erklä­rung auto­ma­ti­siert selbst erstel­len. War­um soll­ten sich Ver­brau­cher über­haupt noch bemü­hen? „Die Steu­er­erklä­rung bie­tet für vie­le Steu­er­pflich­ti­ge die Chan­ce, Geld vom Staat zurück­zu­ho­len. Die­se soll­te man sich nicht ent­ge­hen las­sen. Denn vie­le Daten kennt das Finanz­amt nicht”, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. Indi­vi­du­el­le Aus­ga­ben bei­spiels­wei­se für Beruf, Heim und Kin­der kennt nur der Steu­er­pflich­ti­ge selbst. Die­se wür­den bei dem tech­ni­schen Ansatz nicht berück­sich­tigt und damit lau­fen Steu­er­pflich­ti­ge Gefahr, zu viel Steu­ern zu zah­len.

Bei der schnel­len Steu­er­erklä­rung per Klick soll­te man es also nicht belas­sen. Das wür­de für vie­le pri­va­te Haus­hal­te bedeu­ten, dass sie auf Geld ver­zich­ten, das ihnen zusteht. Die Finanz­be­hör­den hin­ge­gen wür­de es per­so­nell ent­las­ten und mehr Geld in die öffent­li­chen Kas­sen spü­len. „Moder­ne digi­ta­le Lösun­gen, die das Leben erleich­tern, sind grund­sätz­lich erstre­bens­wert und zu begrü­ßen. Gera­de im Steu­er­be­reich kann vie­les ver­ein­facht und bür­ger­freund­li­cher wer­den. Doch die inno­va­ti­ven Ansät­ze dür­fen nicht zu Las­ten der Steu­er­pflich­ti­gen gehen”, so Gerau­er wei­ter.

Steu­er­min­dern­de Anga­ben blei­ben außen vor

Die Steu­er­erklä­rung per Klick kann also nur die Vor­stu­fe sein, um die Steu­er­erklä­rung zu erleich­tern. Dar­auf auf­bau­end macht es Sinn, eige­ne Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen in der App indi­vi­du­ell zu ergän­zen. Erst die Befül­lung mit Daten durch Steu­er­pflich­ti­ge ermög­licht eine indi­vi­du­el­le Gestal­tung der Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten. Dies soll laut Vor­ankün­di­gung auch mög­lich sein. Frag­lich ist nur, wie vie­le die­se Mög­lich­keit nut­zen wer­den, denn die zumeist läs­ti­ge Steu­er­erklä­rung im Hand­um­dre­hen mit einem Klick abzu­schlie­ßen, mag ver­füh­re­risch sein.

Doch was pas­siert, wenn man der schnel­len Steu­er­erklä­rung zustimmt und spä­ter sei­ne Mei­nung noch ändert. Ist eine nach­träg­li­che Ergän­zung vor­ge­se­hen? Nach Aus­kunft des baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums sol­len Ände­rung vor dem Absen­den mög­lich sein. Nach Ein­gang des Steu­er­be­scheids gel­ten dann die übli­chen Fris­ten. Die Ein­spruchs­frist endet grund­sätz­lich einen Monat nach Bekannt­ga­be des Steu­er­be­scheids. Danach ist der Steu­er­be­scheid rechts­kräf­tig und nichts geht mehr. Daher ist es uner­läss­lich, dass die App gesetz­li­che Fris­ten und Rechts­fol­gen trans­pa­rent vor dem Absen­den der Zustim­mung kom­mu­ni­ziert.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay